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Wechsel

mhd. bis spez. · 17 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Herder
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Eintrag · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

Wechsel

Bd. 5, Sp. 679
Wechsel. W. recht (lat. jus cambiale), W. kunde, W.wissenschaft, umfaßt im Handelsrecht die Lehre vom W. verkehr. Die bedeutendsten Handelsplätze haben ihre eigenen W. ordnungen, W.gesetze, insofern ist das W. recht meistens partikulär, doch kann man auch von allgemeinem W. recht reden in dem Sinne, als die verschiedenen W. rechte manches Gemeinsame haben und die neuere Zeit darauf ausgeht, das W. recht eines Landes (Frankreich, Deutschland, Europa, Nordamerika) durch Gesetzgebung, Concordate und Handelsübung zu vereinigen. Jeder Vollrechtsfähige besitzt in der Regel auch W. fähigkeit d.h. das Recht, activ u. passiv mit W.n zu verkehren; in einigen Ländern aber ist der W. verkehr auf den eigentlichen Handelsstand beschränkt. Der Satz, daß in einigen Ländern kein W. recht gelte, kann bald heißen, daß die W. daselbst rechtlich null und nichtig, gar nicht klagbar seien, bald, daß nur der strenge W.proceß nicht gelte u. die W. zahlung mit dem gewöhnlichen Schuldentrieb eingefordert werden müsse, bald daß die W. nur in der Weise und nur in so weit gelten, als dieselben analog nach dem Obligations- u. Cessionsrechte behandelt werden können. Das W. recht zerfällt 1) in das materielle (latein. cambium, franz. lettre de change, italien. lettera di cambia, englisch bill of exchange), ein schriftliches unbedingtes Zahlungsversprechen der im W. bezeichneten W. summe. Das unterliegende Rechtsverhältniß, der Grund des Versprechens (Schuldzahlung, Darlehen, Vorschuß, Platzänderung des Geldes u.s.w.) kommt dabei gar nicht in Betracht; es gibt von daher keine Einreden gegen den W., deßhalb eignet er sich im Handel als leichtes Verkehrsmittel fast wie Papiergeld. Entweder verspricht im W. der Aussteller selbst die Zahlung (eigener, trockener W.) oder er beauftragt als Trassant mittelst des W.s (Tratte, gezogener, trassirter W.) einen Dritten (Trassat, Bezogener) mit der Zahlung. Der erste W. inhaber kann den W. bis zur Verfallzeit behalten od. ihn an Andere begeben, übertragen, in der Regel schriftlich auf der Rückseite des W.s (Indossement, Giro, gewöhnlich mit den Worten: „An die Ordre von N. N.”), bei billets au porteur u. Blanco-W. beweist der Besitz das rechtliche Innehaben. Es können vom gleichen W. mehre Exemplare ausgestellt werden, die dann zum Beweise, daß sie nur für einen gelten, mit Prima-, Secunda-, Tertia-W. u.s.w. bezeichnet werden. Mit der Verfallzeit (Tag-, Präcise-, Dato-, Sicht-, Uso-, Meß-W.) läßt der letzte Inhaber den W. dem W. schuldner (Trassat, Aussteller) zur Präsentation vorlegen, der ihn acceptirt und mit der Zahlung einlöst. Kann der W. nicht zur Zahlung gelangen, sei es daß er nicht acceptirt wird, od. daß der W.schuldner auf dem Zahlungsplatze nicht zu finden oder zahlungsunfähig ist, so läßt der W. inhaber diese Thatsache förmlich protocolliren (Protest) und hat dann für die W. summen. Protestkosten nach beliebiger Auswahl den Regreß auf den Aussteller oder auf jeden Indossanten, Giranten. Bisweilen zahlt ein Dritter, etwa um die Ehre des W.schuldners zu retten, den protestirten W. (Intervention) oder es kann auch der W. durch Bürgschaft (W. bürgen) gesichert sein. Um der W. strenge willen sind alle Termine für Präsentation, Protest, Regreß genau innezuhalten, sonst verwirkt die W. klage (W. verjährung). Die Verfallzeit eines abgelaufenen W.s kann auch aufs neue weiter hinausgestellt werden (Prolongation). Häufiges Prolongiren, wobei die Noth des Schuldners für starke Provisionen ausgebeutet wird, sowie W. ausstellungen mit dem versteckten Zweck, nur Geld in die Hand zu bekommen, nennt man W. reiterei. 2) Das processualische W. recht oder die eigentliche W.strenge d.h. daß, im Gegensatz zur Schuldeintreibung gewöhnlicher Forderungen, die Zahlung des verfallenen W.s mit strengster Schnelligkeit eingefordert und, wo dieselbe ausbleibt, selbst schon nach 6 Stunden das Handelsgeschäft des W.schuldners geschlossen oder derselbe in Schuldverhaft (W. hast) gesetzt wird. Literatur: Phoonsen, Heineccius, Treitschke, Pöhl, Einert, Thöl, Pailliet. Schulin, Story.
4070 Zeichen · 96 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    wechselst. M.

    Köbler Mhd. Wörterbuch

    wechsel , st. M. Vw.: s. wehsel

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Wêchsel

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Der Wêchsel , des -s, plur. ut nom. sing. von dem folgenden Verbo wechseln, welches in verschiedenen Bedeutungen gebrauc…

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Wechsel

    Goethe-Wörterbuch

    Wechsel [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  4. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Wechsel

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +3 Parallelbelege

    Wechsel . W. recht (lat. jus cambiale ), W. kunde, W.wissenschaft , umfaßt im Handelsrecht die Lehre vom W. verkehr. Die…

  5. modern
    Dialekt
    Wëchsel

    Elsässisches Wb. · +4 Parallelbelege

    Wëchsel [Waksl S. O. Bf. K. Z. ; Wæksl Str. W. ] m. 1. Geldwechsel. Rda. Ër macht e Gsicht wie n-e protestierter W. von …

  6. Sprichwörter
    Wechsel

    Wander (Sprichwörter)

    Wechsel 1. Der Wechsel ist angenehm. – Schamelius, 206, 8. »Der Wechsel ist voll lust und nutz.« ( Froschm., CV. ) Lat. …

  7. Spezial
    Wechselm

    Dt.-Russ. phil. Termini · +2 Parallelbelege

    Wechsel , m замена , ж

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit wechsel

526 Bildungen · 501 Erstglied · 24 Zweitglied · 1 Ableitungen

Ableitung von wechsel

wech + -sel

wechsel leitet sich vom Lemma wech ab mit Suffix -sel.

wechsel‑ als Erstglied (30 von 501)

Wechselgut

SHW

Wechsel-gut Band 6, Spalte 321-322

wechselacker

DWB

wechsel·acker

wechselacker , m. acker, dessen nutznieszer abwechseln: schuf man ( im 12. jahrh. ) allmendeland um zu wechselacker und wechselwiese handwb.…

Wechseläcker

Meyers

Wechseläcker , s. Landwirtschaftliche Betriebssysteme (3a: Egartenwirtschaft).

wechseländerung

DWB

wechsel·aenderung

wechseländerung , f. nur bei Hohberg belegt, verstärkend für änderung: ( Sicilien ) hat vor das feste lant des wälschen reichs berührt; was …

Wechselahnung

Campe

wechsel·ahnung

○ Die Wechselahnung , Mz. — en , eine wechselseitige Ahnung. »Das Gefühl der Bewunderung ist so natürlich — wie die Wechselahnung großer See…

wechselalp

DWB

wechsel·alp

wechselalp , f. von zwei oder mehr gemeinden abwechselnd benutzte alp Martiny wb. der milchwirtschaft 137 . —

wechselamt

DWB

wechsel·amt

wechselamt , n. dessen inhaber abwechseln Krämer 1214 . Stieler 43 , vgl. wechselherr . —

wechselannehmer

DWB

wechsel·annehmer

wechselannehmer , m. der einen auf ihn ausgestellten wechselbrief anerkennt und annimmt, acceptant Zedler 53, 1074 . —

wechselanspruch

DWB

wechsel·anspruch

wechselanspruch , m. pl. veränderliche ansprüche: das böse unterordnen der ewigen unveränderlichen ansprüche ... unter die zeit- und wechsel…

wechselanziehung

DWB

wechsel·anziehung

wechselanziehung , f. wechselseitige anziehung Kant 8, 320 . auf geistigem gebiet: mit wechselanziehung äuszert sich die geselligkeit, neue …

wechselanzug

DWB

wechsel·anzug

wechselanzug , m. zweiter anzug zum wechseln ( vgl. wechselkleid): nur mit einiger wäsche, nebst einem wechselanzug in meinem leichten mante…

wechselarbeit

DWB

wechsel·arbeit

wechselarbeit , f. wechselseitige arbeit: dieses lehren und lernen jedoch, dieses mittheilen, diese wechselarbeit gab uns ein gute unterhalt…

wechselarmig

DWB

wechsel·armig

wechselarmig , adj. mit abwechselnden armen geschehend: mit ... wechselarmigem aufkippen der ellenbogen Jahn 2, 60 . —

wechselarrest

DWB

wechsel·arrest

wechselarrest , m. wechselhaft Rabener 3 (1752) 396 ; die ( juden ) müssen mich hier in wechselarrest setzen Immermann Münchh. 2 1, 65. —

wechsel als Zweitglied (24 von 24)

Wortwechsel

RDWB1

Wortwechsel m (kein Bezug zu "обмен") спор, стычка, ссора, перепалка, перебранка разг.

abwechsel

DWB

abwechsel , m. alternatio, permutatio. das gold bringen sie an sich durch tausch und abwechsel. Frank weltb. 224 b ; darumb nennet die schri…

Anwechsel

DRW

anwech·sel

Anwechsel Wechsel, Tausch in een reghte anwesle 1338 InvNichtstaatlArchWestf. I 768 dertyen můdde winterrogge ..., in enen anwisseel 1342 Gr…

aufwechsel

DWB

auf·wechsel

aufwechsel , m. agio beim wechseln des gelds, franz. le rompu: münzordn. von 1524 §. 22; umbsunst, on einicherlei dauschel noch gelts wert o…

auswechsel

DWB

aus·wechsel

auswechsel , m. commutatio: auswechsel des geldes, der gefangnen. bergmännisch, die zimmerung im schacht.

briefwechsel

DWB

brief·wechsel

briefwechsel , m. dasselbe: unser briefwechsel geriet ins stocken, lebte wieder auf, wurde unterbrochen und aufgehoben.

Marktwechsel

DRW

markt·wechsel

Marktwechsel, m. an einem Markttag fälliger Wechsel ("Urkunde, in der eine oder mehrere gegenüber einem Grundgeschäft abstrakte Zahlungsverp…

Mếßwêchsel

Adelung

mess·wechsel

Der Mếßwêchsel , des -s, plur. ut nom. sing. von Messe 2, ein auf die Messe gestellter, in einer Messe zahlbarer Wechsel; der Meßbrief.

Meßwechsel

DRW

Meßwechsel, m. schuldrechtliches Wertpapier, das auf einer ¹Messe (V) ausgestellt worden ist u./o. die Anweisung enthält, auf einer künftige…

Nahmenwêchsel

Adelung

nahme·n·wechsel

Der Nahmenwêchsel , des -s, plur. ut nom. sing. eigentlich der Wechsel, d. i. die Verwechselung, Vertauschung der Nahmen. Einige haben die M…

postwechsel

DWB

post·wechsel

postwechsel , m. wechsel der pferde auf der poststation: ein längerer aufenthalt .., als etwa der postwechsel nöthig macht. Thümmel reise 10…

rückwechsel

DWB

rueck·wechsel

rückwechsel , m. dasselbe wie gegenwechsel 1, welches man sehe. Hübner handlungslex. 2025 .

Rückwechsel

DRW

Rückwechsel, m. derjenige Wechsel, den beim Wechselrückgriff wegen Nichtzahlung der Rückgriffsberechtigte auf einen seiner Vormänner als Sic…

Scheinwechsel

DRW

schein·wechsel

Scheinwechsel, m. I zu Schein (IX) Tausch zweier nur scheinbar gleichwertiger Objekte, um so berechtigte Dritte zu übervorteilen dergleichen…

Schuldwechsel

DRW

schuld·wechsel

Schuldwechsel, Schuldenwechsel, m. wie Schuldbrief (I), auch: Wechselbrief schuld-wechsel und avisa-briefel 1673 Abele,Unordn. IV 448 Faksim…

Silberwechsel

DRW

silber·wechsel

Silberwechsel, m. (Recht zum) Umtausch, Aufkauf von Silber; auch eine Abgabe davon vgl. Silberkauf (I) [Einnahmen:] an golt vnd silberwexl i…

Stadtwechsel

DRW

stadt·wechsel

Stadtwechsel, m. städt. Institution zum Umtausch von (fremden) Münzen, dann auch für Geldanlagen und zur Kreditvergabe; städt. Bank, städt. …

wetterwechsel

DWB

wetter·wechsel

-wechsel , m. 1) änderung der wetterlage: denn der berg giebt sicher an, was man sonst von wetterwechseln ahnden oder wissen kan Lindner dt.…

wi(e)derwechsel

DWB

wieder·wechsel

wi(e)derwechsel , m. , mhd. widerwehsel, m. ( als ntr. erkennbar nur bei Heinrich v. Hesler unter 1 ). mnd. anscheinend nur als fem. wedderw…

wortwechsel

DWB

wort·wechsel

wortwechsel , m. , nur ganz vereinzelt wörterwechsel ( s. u. 2). die verbindung wordun wehslan schon as. ( und ags. ), dazu mhd. wortwehselî…

Ableitungen von wechsel (1 von 1)

Verwechselung

Wander

Verwechselung Eine Verwechselung ist leicht möglich, sagte der Bauer, als er Essig in die Lampe gegossen hatte. Holl. : Eene vergissing kan …