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lehen

mhd. bis spez. · 18 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

DWB
Anchors
22 in 18 Wb.
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

lehen n.

Bd. 12, Sp. 537
lehen, lehn, n. und fem. s. no. 3. 11) etwas dargeliehenes im allgemeinen, wie sonst anlehen (th. 1, 399), darlehen (th. 2, 779); so im ahd., wo lêhan (nach den lautgesetzen aus leihan entstanden) neben der bedeutung unten 2 auch foenus, usura heiszt, im ags. læn, engl. loan, altnord. lân, n. laan, die nur diese bedeutung kennen; auch noch selten im nhd.: ob ein fraw sich untersteen, und von ymands .... mer gelts entlehen und ausbringen wolte, so solten dieselben an die das lehen begert wirdet, solich ansuchen der frawen man zuvoran, ee ir das lehen beschiht, zu wissen thun. Nürnb. pol.-ordn. 29; hoffe ich, meine bitte sei deste gelimpflicher, das e. w. wolte jm zu seinem studio hülflich sein, etwa mit einem lehen oder sonst, was gott [] bescheret hat. Luther 6, 2a. br. 4, 435; da spricht sie (formicam) ein hewschreck umb ein lehen an und begert von jhr etliche schock körnlein. Mathes. Sar. 24b. 22) ein vom oberherrn dem vasallen auf gewisse bedingungen und auf wiedereinziehung verliehenes grundbesitzthum, feodum, ahd. lêhan, beneficium, praedium, mhd, lehen, mitteld. lên; feodum ein lehen, lechen, len, leyn Dief. 230b; der werth von ganz Salern schien im juwelenbusch auf ihrem hut zu wehen, und jeder knopf von ihrem kleide war der bare preis von einem kleinen lehen. Wieland 18, 189; der plur. ist gewöhnlich die lehen, seltener die lehne: in lehnen (beneficiis) konnte huldigung erfordert werden, aber nicht in eigentlichen feudis. Möser patr. phant. 3, 187; viele nahmen jedoch zuerst lehne an dienstmannstatt. 188; zu einer zeit, in welcher verschiedene gelehrte nur den allerersten ursprung der lehne gefunden zu haben glauben. Lessing 11, 34. Es heiszt ein weltliches lehen, geistliches lehen, präbende; ein offenes lehen, das erledigt ist; ein freies lehen, ohne beschränkung gegebenes: alle lehenschaften der fryen handtlehengütter, ... und dieselbigen fryen lehen lihet ain herr von sant Gallen. weisth. 1, 218 (st. Gallen v. 1469); einem ein lehen ertheilen: (ein lehenprobst, welcher) im beisein des landes-fürsten ... das lehn ertheilet. Löhneys regierkunst (1679) 743a; lehen verleihen oder nemen, feodare. voc. inc. theut. m 2b; ein lehen sinnen, ein lehen muthen, darum ansuchen, vgl. lehensinnung, lehensmuthung: lehen sinnen, feudum petere. Frisch 1, 596c; das lehen muthen, investiturae renovationen petere. ebenda; ein lehen empfangen, haben, tragen; dasz sie das lehen vom römischen käyser allein, und keineswegs vom churfürsten zu Brandenburg empfangen durften. Micrälius alt. Pomm. 3, 330; von jhm hat fürst und baur, von jhm hat herr und knecht, sein land und seinen pflug, sein lehen und sein recht. Weckherlin 301; so kniest du nieder und empfängst die lehn von grenzenlosem strande. Göthe 41, 262; Meier. ich trage gut von Oesterreich zu lehen. ... Stauffacher. ich trage keine lehen, als des reiches. Schiller Tell 2, 2; geh hin, verkaufe deine freie seele, nimm land zu lehen, werd ein fürstenknecht. 2, 1; die stätte, fürst, die du gewürdiget der anfahrt am apulischen gestad, ich trage von Neapel sie zu lehn. Uhland ged. 182; in freierem sinne: so bleib es (das ross) gewidmet dem göttlichen dienst! denn ich hab es dem ja gegeben, von dem ich ehre und irdisches gut zu lehen trage und leib und blut und seele und athem und leben. Schiller graf von Habsburg v. 99; ein lehen verwirken, versitzen: gab dabeneben für, die herzogen von Pommern hetten jhre lehn von käys. mayt. zu empfangen bisz daher versessen, und batt, jhre länder, derer sie sich verlustig gemachet hetten, jhme zu verlehnen. es war aber mit diesem handel, den der newe churfürst wegen der versessenen lehen vorwandte, so beschaffen. Micrälius alt. Pomm. 3, 325; zu lehen rühren einer herrschaft, zu einer herrschaft als ein lehen gehören. Frisch 1, 596c; zu lehen reichen, gehen: an den orten, die von herzog Georgen zu lehen reichen. Luther 4, 314a; also rhumet er (Paulus) allenthalben, das sein apostelampt nicht ist lehen gegangen von menschen, noch auch durch menschen, sondern von Christo, und durch Christum selbs. 6, 219a; dasz mächtige baronen bei ihr zu lehen gingen. Schiller 1036. das lehen ist dem eigenen gute entgegengesetzt: warumb solt wir jhm zinszbar sein, der uns nichts gibet grosz noch klein weder zu lehen oder zu eigen? J. Ayrer 202a (1004, 18 Keller); auf, auf! lasz hof und stadt, lasz eigen gut und lehn. A. Gryphius 1698 2, 444. rechtssprichwörter: lehen tragen schulden. Pistorius thes. par. 4, 92; lehen tragen keine schulden. Simrock sprichw. s. 333; lehen fallen nicht auf die spindel. ebenda.Eine übertragung des lehenwesens auf dörfliche gesellschafts- und liebesverhältnisse war das lehenausrufen Vilmar 240 -242; vgl. auch unter bühli theil 2, 506. 33) lehen, auch als fem. gebraucht, in der gleichen bedeutung (2): andere mehr um Wildenbruch gelegene örter, so etliche [] tempelsherren von jhm zur lehen trugen. Micrälius alt. Pomm. 3, 321; das sie (die herzöge von Pommern) .. von seinem sohne, als einem churfürsten von Brandenburg, jhre land und leute zur lehen tragen .. solten. 325; einem ein guth zur lehn geben, von einem zur lehn empfangen. Hederich 1506; die lehn empfangen, einem die lehn reichen. ebenda; die lehen empfangen. um die lehen ansuchen. einem die lehen reichen. Adelung; die lehen entrichten (die lehenwaare). ebenda. 44) lehen, ein bauernhof: lehen, bawrenhoff, villa, colonia. Maaler 267a; lehen, als bauerngut von gewisser grösze bei Schm. 1, 1464 Fromm.; als viertel eines hofes oder halbe hufe Frisch 1, 596c. vgl. unten lehenfrau, lehenmann. 55) ein anderes lehen (das auch als masc. und fem. gebraucht wird) in der bergmännischen sprache, wo es ein flächenmasz von sieben lachtern länge und ebensoviel breite, ferner ein längenmasz von sieben lachtern, endlich das grubenfeld bedeutet. dieses lehen, mittellat. laneus ist das poln. łan, abgemessenes stück land. Veith bergwörterb. 322. 323.
5954 Zeichen · 132 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    LÊHEN

    Mhd. Wb. (Benecke/Müller/Zarncke) · +3 Parallelbelege

    LÊHEN s. ich LÎHE .

  2. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    lehenN.

    Köbler Mnd. Wörterbuch · +2 Parallelbelege

    lehen , N. Vw.: s. lēhen*

  3. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Lehen

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Lehen , zusammen gezogen Lehn, ein Wort, welches in einem doppelten Geschlechte gebraucht wird. I. In dem sächlichen Ges…

  4. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Lehen

    Goethe-Wörterbuch

    Lehen s Lehn Martina Eicheldinger M.E.

  5. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Lehen

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Lehen , Lehenrecht (Feudalrecht. jus feudi ). 1) Lehen ( feudum), heißt das dingliche Rechtsverhältniß zwischen dem Ober…

  6. modern
    Dialekt
    Lehe(n)

    Elsässisches Wb. · +3 Parallelbelege

    PfWB Le he (n) [Lé n. Felleri. ; Lê n. Dü. ; Lìè M. ; Lên f. K. Z. Wh. ; m. Str. Betschd. ] 1. Pacht, Miete: Stücker in …

  7. Spezial
    Lehen

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Le|hen n. (-s,-) ‹stor› feud (-s) m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit lehen

584 Bildungen · 234 Erstglied · 340 Zweitglied · 10 Ableitungen

lehen‑ als Erstglied (30 von 234)

lehenacker

DWB

lehen·acker

lehenacker , m. : lehenacker den der zoller zeweiden umb ein bestimpte summ gälts auszleicht, scripturarius ager. Maaler 267 a .

lêhenære

Lexer

lehen·aere

lêhenære stm. BMZ darleiher, gläubiger. lêhnære Warn. Myst. ; der lêner, bergmeister, der die gruben lehnweise vergibt Feldb. 67 ; besitzer …

Lehenausrufen

PfWB

lehen·ausrufen

 Lehen-ausrufen n. : 'Mädchenversteigerung'; vgl. PfWB Lehen 2. a. 1609: Ob nicht das Könige, Marschalk und Schulthes machen, dadurch viel …

lêhenbære

Lexer

lehen·baere

lêhen-bære adj. BMZ geeignet ein lehn zu besitzen, belehnt zu werden Swsp. L. 2,48. 49. 56. Ksr. 165. 75 ;

lehenband

DWB

lehen·band

lehenband , n. das band des lehenträgers zu seinem lehenherrn: das lehnband wird allgemein der ablösung zugeführt. thronrede des kaisers von…

lehenbar

DWB

lehen·bar

lehenbar , adj. , mhd. lêhenbære, für ein lehen geeignet: eine auszführliche lehensregistratur .. darinnen die lehnbahre stücke in- und ausz…

lehenbar,

FWB

1. ›berechtigt, ein Lehen empfangen zu können‹.; 2. ›rechtlich zum Verleihen bestimmt (von Gütern)‹

lehenbrief

DWB

lehen·brief

lehenbrief , lehensbrief , m. litterae investiturae, libellus clientelaris. Frisch 1, 597 a : wenn ... diejenige absterben, und nicht mehr s…

lehenbuch

DWB

lehen·buch

lehenbuch , n. register der lehengüter. Frisch 1, 597 a ; buch des lehenrechts: als daʒ lehenbuoch seit. Schwabensp. cap. 131.

lehenbuch,

FWB

1. ›Verzeichnis aller Lehensgüter eines Lehensherren und der mit einem Lehengut verbundenen Rechte und Pflichten für die beiden Vertragspart…

lehenbürger

DWB

lehen·buerger

lehenbürger , lehensbürger , m. ein bürger, welcher von einem lehensherrn etwas zu lehn hat.

lêhenbuoch

Lexer

lehen·buoch

lêhen-buoch stn. lehnregister Öh. 156,4 ; lehnrecht Swsp. 183,6. L. 2,148. Gr.w. 3, 727.

lehendienst

DWB

lehen·dienst

lehendienst , m. ritterdienst, servitium vasalli equo: versagung der lehendienste, denegatio servitiorum feudalium Frisch 1, 597 a ; dann fa…

leheneid

DWB

lehe·neid

lehenseid , leheneid , m. der dem lehnsherrn geleistete treueid: ( der lehenprobst, welcher ) den handschlag oder angelöbnis nach verlesung …

lehenempfänger

DWB

lehen·empfaenger

lehenempfänger , lehensempfänger , m. 1 1) dem etwas geliehen wird. lehnsempfänger Kant 5, 108 . 2 2) der ein lehen bekommt: lehensempfänger…

lehenempfängnis

DWB

lehen·empfaengnis

lehenempfängnis , lehensempfängnis , f. die erhaltung eines lehens: der under theil der zelten, under welchen die lehenempfängnusz vorgieng.…

lehenen,

FWB

1. ›jm. etw. für eine begrenzte Zeit ausleihen‹; speziell: ›jm. ein Darlehen gewähren‹; 2. ›sich von jm. etw. borgen, ausleihen‹; 3. ›jm. et…

lehener

DWB

lehe·ner

lehener , m. 1 1) der darleiher: der reiche herrschet über den armen, und wer borget, ist des leheners knecht. sprüche Sal. 22, 7. 2 2) eine…

lehener,

FWB

1. ›Person, die jm. etw. aus-, verleiht‹; 2. ›Person, die sich von jm. etw. leiht; Lehensnehmer, Dienstmann, Pächter‹; konversosem zu 1; vgl…

lehen als Zweitglied (30 von 340)

Ɉagdlehen

Campe

Das Ɉagdlehen , des — s , d. Mz . w. d. Ez. das Jagdrecht, sofern es einem Andern zu Lehen gegeben wird.

Öffnungslehen

Campe

OEffnung·s·lehen

Das Öffnungslehen , — s, Mz . gl. im Lehnswesen, ein Lehen, wo der Lehnsmann dem Lehnsherren ein Schloß einräumen, und auch wol ihn darin be…

Abdeckerlehen

DRW

abdecker·lehen

Abdeckerlehen so gehöret doch zur landesfürstlichen hohen gerechtsame, ein hencker-, abdecker- oder caviller-lehn daraus zu machen 1753 Klin…

aberflehen

DRW

aber·flehen

aberflehen vgl. aberbitten, abweinen nu welt ir mir daz abe ervlehen oJ. GesAbenteuer II 344

abflehen

DWB

abflehen , implorando obtinere, flehentlich von einem erbitten: solche vermahnung nehmet für gut, die mir euer sohn mit groszem fleisz abgef…

Abtlehen

DRW

abt·lehen

Abtlehen bergmännisch: die einem Abt als Grundherrn zugemessenen 2 Herrenlehen Ende 13. Jh. IglauBergR. 281 Faksimile partes seu laneos abba…

Adellehen

DRW

adel·lehen

Adellehen Ritterlehen vgl. adelig (B II 1) die weltlichen adels- und peutllehen, so ain thumbprobst zu verleihen hat 1604 MittSalzbLk. 7 (18…

Altlehen

DRW

alt·lehen

Altlehen von einem Vorfahren übernommenes Lehen 1756 CMax. IV 18 § 5 Faksimile 1810 Weber,Lehnr. III 352 Faksimile Scheidemantel,Repert. I 1…

Ambachtslehen

Campe

ambachts·lehen

✱ ✱ Das Ambachtslehen , des — s, d. Mz. w. d. Ez. ein Lehen, womit der Landesherr diejenigen belehnt, die seine Angelegenheiten verwalten (f…

Amtslehen

Adelung

amts·lehen

Das Amtslehen , des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, welches von einem landesfürstlichen Amte und dessen Vorgesetzten verliehen wird.

Amtsvorlehen

DRW

amts·vorlehen

Amtsvorlehen Darlehen, von amtlicher Stelle gegeben ein unverzinnsliches amtsvorlehen 1744 Lahner,Samml. 546 Faksimile

anblehen

DWB

anblehen , adbalare, vgl. ahd. plâʒan, ags. blætan balare, mhd. blæhen, blêren, aber auch ahd. plegan ( Graff 3, 259 ) = plâjan, plêjan; son…

anerflehen

GWB

aner·flehen

anerflehen etw er-, heranflehen (od anflehend erbitten?) [ Epos zu Kaiserinmutter Maria Feodorowna: ] Nur Augenblicks an dieser Stelle halte…

anflehen

DWB

anflehen , implorare, noch mit doppeltem acc., oder der praep. um: das flehen wir und unsre kinder vorsehung dich an. Klopst. 1, 160 ; laszt…

Angefallslehen

DRW

Angefallslehen Lehnsanwartschaft Scheidemantel,Repert. I 38 [quellenmäßig?] Faksimile

Anlehen

Adelung

Das Anlehen , des -s, plur. ut nom. sing. und in Oberdeutschland die Anleihe, plur. die -n, so wohl, was man von einem andern entlehnet, als…

Annehmelehen

DRW

annehm·e·lehen

Annehmelehen Abgabe bei Übernahme des elterlichen (Lehn-)gutes 1736 Klingner I 519f. Faksimile

Antrittlehen

Adelung

antritt·lehen

Das Antrittlehen , des -s, plur. ut nom. sing. in den Lehenrechten so viel als die Lehenwaare, weil sie von einem Lehenmanne, bey dem Antrit…

ausflehen

DWB

aus·flehen

ausflehen , expetere, ausbitten: nur für meinen sohn da will ich mir etwas ausflehen. J. Paul Fibel 36 .

Auslehen

DRW

aus·lehen

Auslehen Nebenform usslen I außerhalb der Mark gelegenes Lehen zühen ... uf sein usslen 1484 GrW. I 136 Faksimile Knapp,BeitrRWG. 304 II Tei…

Ableitungen von lehen (10 von 10)

belêhene

BMZ

belêhene swv. belehne. die hât der kunic belêhent wol livl. chron. 6738. den fürsten die belêhent sint vons rîches hant Eracl. 1634. belêhen…

belêhenen

Lexer

be-lêhenen swv. BMZ belehnen Eracl. Ms. Flore 4358.

entlêhene

BMZ

entlêhene swv. nehme auf borg. entlêhentiu scham MS. H. 3,440. a. vgl. geligeniu zuht und schame Walth. 81,12. sô solt um in bei ihm entlêhe…

entlêhenen

Lexer

ent-lêhenen , ent-lêhen swv. BMZ auf borg nehmen, entlehnen Msh. (mit entlêhenter wirde 2,190 b ). Myst. (2. 109,8). entlêhente sinne Freid.…

erlêhenen

Lexer

er-lêhenen , er-lêhen swv. belehnen, als lehen erteilen. der schultheiss sol 32 swîn in daʒ ecker erlêhen Gr.w. 1,432, contr. erlênen Rta. 1…

lêhene

BMZ

lêhene swv. belehne. ahd. lehanôm, lêhanju Graff 2,126. er lêhnte alle sîne man mit dem daʒ er dâ gewan Diemer 198,7. ein ritter der was gel…

urlehen

DWB

urlehen , n. , der ursprüngliche besitz, wohnsitz: das befiehlt er; das jüdisch reich musz barriern, ein jeder mann nach seinem urlehen mars…

verlehen

DWB

verlehen , n. lehen: dagegen ihm der könig mit hülffe der stände das vorher benamte verlehn erstattete. Lucae denkwürdigkeiten 1072 ; bei je…

verlêhene

BMZ

verlêhene swv. belehne. verlêhenter man Haltaus 1870. verlênet rômer (?) Gr. w. 2,354.

verlêhenen

Lexer

ver-lêhenen , ver-lênen swv. BMZ tr. belehnen. verlêhenter man, lehnsmann Augsb. r. M. 59,36. Mz. 4,247 ; als lehn hingeben, überh. hingeben…