Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vorlehen n.
vorlehen , n. , nach den belegen bei Fischer schwäb. wb. 2, 1662 ein stück land am untern ende eines weinbergs: zehn jucharten reben, garten und v . Riederer spiegel d. waren rhet. (1493) x 2 b ; Stieler 1126 glossiert vorlehn mit promutuum, vgl. unten 1 vorlehnen und verlehen, n., th. 12, sp. 764; borg ist so viel als credit, sonst auch darlehn, vorlehn oder anlehn Noel Chomel öcon. u. physical. lex. (1750) 2, 405; ( jeder ) patriot, so dem lande mit v. ausgeholffen verh. d. schles. fürsten u. stände 4, 150 Palm; dasz er von ihm ein v. oder für ihn gut zu sprechen begehren möchte Harsdörffer …