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strafgesetz

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

strafgesetz n.

Bd. 19, Sp. 666
strafgesetz, n. , das strafen für vergehen festsetzt und ihre anwendung im einzelnen bestimmt; für poenalgesetz bei Campe; sonst auch criminalgesetz: 11) vereinzelt in dem sinne von gesetz II 1 f (th. 4, 1, 2 sp. 4071); diesem strafgesäzze der sünden (dem tode) können wir uns nicht entziehen Butschky hochd. kanzelley (1659) 846; vgl. die sündhaftige anlagen im menschen machen hier strafgesetze gegen das. was sie im sündigen genusz stören könnt Bettine dies buch gehört dem könig (1843) [] 1, 65; auch: (der beweis,) dasz die strafgesetze ... kein gewissenszwang gewesen allg. deutsche bibl. 5, 2, 116. 22) gewöhnlich im engeren strafrechtlichen sinne: legge punitiva Kramer dict. 2 (1702), 993c; legge penale 776c; a penal law Ludwig (1716) 1885; seine straffgesetze hatten allein dieses zum zweck, die boshaftigen von übelthaten abzuschrecken Birken ostländischer lorbeerhayn (1657) 204; zielten die strafgesetze auch nur dahin, dasz niemand durch die sündigenden zu schaden käme Lohenstein Arminius 2, 455a; strafgesetze drohen dem, der seiner mitbürger glück stören will A. G. Kästner verm. schr. (1772) 2, 19; dasz demnach der zweck der strafe, oder genauer des strafgesetzes abschreckung vom verbrechen sei A. Schopenhauer w. 1, 449 Gr.; anderseits: sein gewissen hielt ihn nachdrücklicher als die schärfsten strafgesätze ... vom bösen ab Lohenstein George Wilhelms lobschrift (1679) E 5c; deine gröszte ... sorgfalt sey, sich der herzen deiner unterthanen durch gnade zu bemächtigen! du wirst auf diese weise der sorge überhoben sein, ihren gehorsam durch strafgesetze zu erzwingen sammlung v. schausp. 6, 76; nach Deutschlands strafgesetzen Lohenstein Arminius 2, 280a; von denen menschlichen straffgesetzen und derer ausübung Chr. Thomasius v. d. artzenei wider d. unvernünftige liebe 517; die erfindung ist itzo mit keinen strafgesetzen ... beleget Winckelmann w. 1, 102; die anwendung der strafgesetze geschah nach einem sichtbaren verhältnis Just. Möser w. 1, 251 (durch strafurteile handwb. d. staatswissensch.2 5, 408); der fiscal verwaltet die polizei und läszt die strafgesetze in execution bringen G. Forster schr. 1, 78; im geiste der damaligen strafgesetze (liegen) K. F. Eichhorn staats- u. rechtsgeschichte3 1, 477; sollen also strafgesetze hier etwas wirken, so müssen sie auch nicht die geringste möglichkeit überlassen, mit dem leben davon zu kommen F. Th. v. Schubert verm. schr. 2, 285; criminal- oder strafgeseze werden eigentlich nicht den privatpersonen gegeben, sie sind instructionen für die unterrichter K. L. v. Haller restauration (1816) 1, 177; in seinen strafgesetzen tugenden als verbrechen (erklären) 2, 377; wenn ein str. über diesen fall (dasz jemand seine staatsbürgerlichen pflichten nicht erfüllt) vorhanden ist, wie zu erwarten, so kann er seine schuld abbüszen Fichte w. 3, 206; wenn strafgesetze nicht vollzogen ... werden, so sind sie unnütz allgem. deutsche bibl. 37/52, 122 anh.; die übergehung (eines vergehens) in den strafgesetzen kein grund der straflosigkeit Niebuhr römische gesch. 2, 69; dasz eine vollfuhrte bosheit gezüchtigt werde, ist billig an sich, mochte sie immerhin kein str. vorfinden Herbart w. 8, 87 H.; ein str. übertreten vgl. Fr. L. Jahn w. 2, 225; die veröffentlichung von staatsgeheimnissen verstöszt gegen die strafgesetze Bismarck gedank. u. erinner. 1, 357; auch: (etwas) in einer die strafgesetze streifenden sprache zum ausdruck (bringen) 1, 148; durch das str. ahnden vgl. Alten handb. 1, 107. im erweiterten sinne: strafgeseze gegen den widernatürlichen prachtgeschwulst Sturz schr. (1779) 1, 60; man sollte es durch strafgesetze verbieten, unaufgefordert von sich selbst zu sprechen U. Hegner schr. 5, 402. 2@aa) mit adject.: viel sind ehrliche leute aus furcht der strengen straffgesetze Harsdörfer teutscher secretarius (1656) 1, D d 2b; also gelten bey diesen völkern mehr die guten sitten, als in Narsinga und bey andern völkern die schärfsten strafgesetze Lohenstein Arminius (1689) 1, 69a; die härtesten strafgesetze hierüber sind den Hebräern selbst wohlthat Herder 24, 70 S.; die neuen strafgesetze Göthe III 4, 273 W.; nicht so vieler hemmenden und verbietenden strafgesetze (bedürfen) E. M. Arndt schr. f. u. an s. l. Deutschen 2, 251; alle vergehen, welche den gewöhnlichen strafgesetzen nicht unterliegen, ... kaiser Wilhelm I. milit. schr. 2, 34; gewürzt mit dem salze eines handlichen strafgesetzes gegen hochverrat G. Keller w. 4, 194; eine probe von den neuen, verschärften strafgesetzen Herman Grimm Michelangelo (1890) 1, 407; das strafrecht ... der modernen strafgesetze Schwappach forst- u. jagdgeschichte (1886) 1, 233; prädic. wie alle geseze freyer nordischer völker waren die strafgeseze gelind A. v. Haller könig Alfred (1773) 49. [] 2@bb) collectiv. die gesammtheit solcher dem strafrecht dienenden gesetze (als ganzes betrachtet); vgl. auch unten strafgesetzbuch: es ist kein einiges strafgesetz in dem h. römischen reich Schupp schr. (1663) 869; Beauharnais verlangt ein str., welches gleichheit der strafen ... feststelle Dahlmann franz. revolution (1845) 251; die bevorstehenden beratungen über das allgemeine str. hwb. d. staatswissensch.3 1, 18; das str. annehmen Bismarck polit. reden 4, 328 (briefe a. s. braut 247); ein tyrann ist nicht mehr könig, nur die larve eines königs, er verfällt demselben strafgesetz wie jeder andere bürger Treitschke hist. u. polit. aufsätze 1, 24. 2@cc) in poetischer steigerung: wenn man nur den strafgesäzzen aus den händen kommt, so ist es gleich gut, ob man schon der höllen in den rachen fähret Butschky Pathmos (1677) 445. —
5639 Zeichen · 130 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    StrafgesetzDas

    Campe (1807–1813) · +3 Parallelbelege

    Das Strafgesetz , — es, Mz. — e , ein Gesetz, welches eine Strafe auf etwas setzt, über etwas verhängt (Poenal gesetz). …

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Strafgesetz

    Goethe-Wörterbuch

    Strafgesetz [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  3. Spezial
    Strafgesetz

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Straf|ge|setz n. (-es,-e) lege penala f.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit strafgesetz

6 Bildungen · 5 Erstglied · 1 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von strafgesetz 2 Komponenten

straf+gesetz

strafgesetz setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

strafgesetz‑ als Erstglied (5 von 5)

strafgesetzbuch

DWB

strafgesetz·buch

-gesetzbuch , n. , ' eine sammlung der in geltung befindlichen strafgesetze' ( vgl. auch strafgesetz 2 b ), plur. strafgesetzbücher Campe ( …

strafgesetzgebung

DWB

straf·gesetzgebung

-gesetzgebung , f. , zum vorigen: (keine zweifel,) dasz der zustand des bisherigen criminalprocesses gründe genug enthielt, eine durchgreife…

strafgesetz als Zweitglied (1 von 1)

reichsstrafgesetz

DWB

reich·s·strafgesetz

reichsstrafgesetz , n. strafgesetz eines reiches, besonders des neuen deutschen: wo das reichstrafgesetz eine schärfere strafe als das preus…