Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
strafgesetz n.
strafgesetz , n. , das strafen für vergehen festsetzt und ihre anwendung im einzelnen bestimmt; für poenalgesetz bei Campe ; sonst auch criminalgesetz: 1 1) vereinzelt in dem sinne von gesetz II 1 f ( th. 4, 1, 2 sp. 4071); diesem strafgesäzze der sünden ( dem tode ) können wir uns nicht entziehen Butschky hochd. kanzelley (1659) 846 ; vgl. die sündhaftige anlagen im menschen machen hier strafgesetze gegen das. was sie im sündigen genusz stören könnt Bettine dies buch gehört dem könig (1843) 1, 65; auch: ( der beweis, ) dasz die strafgesetze ... kein gewissenszwang gewesen allg. deutsche bibl.…