gefahr,
f. insidiae, dolus, periculum. II.
Form und nebenformen, ziemlich manigfaltig. I@11) gefahr
ist eine wesentlich erst nhd. bildung. die ursprüngliche form (
s. unter fahr f.)
war, im geschlecht verschieden ausgeprägt, mhd. vâre
f. und vâr
m. (
wie kêre
f. und kêr
m., vgl. unter 4),
ahd. nur fâra
f. bezeugt, aber gewiss auch schon fâr
m., wie alts. auszer fâr
m. gewiss auch schon fâra
f., wie mnd. vâre
f.; ags. fær
m. (
engl. fear,
s. u. II, 4)),
altn. dagegen fâr
n. (
vergl. unter 4),
norw. aber auch fare
m. neben far
n. Aasen 148
a. I@22)
auch nhd. war noch lange fahr vorherschend (
s. III, 1245
fg.),
das selbst Wieland, Herder, Göthe, Schiller
noch brauchten und auch jetzt noch nachklingt in fährlichkeit;
im 16.
jh. selbst noch in voller form fahre, obwol selten (
s.fahr 2): kirchendienen hat viel mühe, fahre und unlust. Luther
vorrede zu Daniel, Bindseil 7, 381.
Anderseits tritt doch auch schon mhd. allmälich öfter vâr
f. auf, s. im mhd. wb. 3, 266
a, 1. 4 sîne vâr, diser vâr,
bei Lexer 3, 21 ân alle vâr
Elis. 2157, in aller vâr
Apoll. 1200 (
wie nd. z. b. ût der vâr
Rein. 1902),
gewiss auch oft in dem formelhaften âne vâr
u. ä.; das ist aber wol nicht ursprünglich, sondern gewaltsam gekürzt, durch die gewalt des häufigsten gebrauchs im leben (
wie kêr
f. für kêre),
das schwanken und nachklingen des -e
gieng aber eben bis ins 16.
jh. Unser gefahr
ist also anzusehen (
oder anzuhören)
wie etwa das ältere und mundartliche bahr
für bahre, lehr
für lehre,
d. h. es ist bei der wiederherstellung der -e (
vgl. sp. 1597. 1599
ff.)
vergessen worden, wie kehr
in rückkehr
u. ä. (
s. kehre). I@33, I@3@aa)
die verstärkung durch ge-
ist bis jetzt erst im 14. 15.
jh. beobachtet (Lexer 1, 956),
aber schon in fester formel mit gevar
u. ähnl. (
s. II, 2,
a),
sodasz es älter sein musz, zuerst natürlich gevâre;
noch im 16.
jahrh. schreibt der schreiber der Ambr. hs. im Biterolf 12596 on gfare
für mhd. âne vâre.
daneben aber ist im adj. gefährlich
das ge-
auch schon gut mhd. (
s. dort).
bemerkenswert übrigens im 16.
jh. auch befahr f. (
s. dort),
in der bedeutung furcht (
s. II, 4),
vgl. sp. 1623
unter b. I@3@bb)
auszer dem hd. ist es unbezeugt im nd., musz aber nach gevarlicheit
u. a. im 16.
jahrh. auch bestanden haben, vielleicht durch hd. einflusz; aber dem nnd. ist es wieder fremd, obwol das adj. nicht (
s. gefährlich I,
d).
fürs nl. geben es am ende des 16.
jahrh. Kilian, Binnaert, ghevaer,
periculum, discrimen (
neben vaer,
s. unter II, 5);
noch jetzt gevaar (
aber als n.),
bei Weiland zich in gevaar begeven, gevaar loopen
u. ähnl., aber es steht doch wol auch unter hd. einflusz, vielleicht von anfang an, obwol es auch im leben gilt, z. b. fläm. Schuermans 153
a;
ist doch auch in schwed. fara
f. neben altem fâr
n. ein hochd. (
oder nd.)
einflusz nicht zu verkennen. I@3@cc)
das anschieben des ge-
muszte schon veranlaszt werden durch die zur seite gehenden mhd. gevære
adj. und subst. (
s.gefähr), geværde
subst. (
s.gefährde),
bei denen es überliefert und natürlich war als adj. und subst. verb.: man mochte nun auch gevâr
als subst. verb. fühlen, wie ein adj. verb. gevâr
bestand (
s. das vorige gefahr),
während umgekehrt das zeitwort vâren, væren
erst vom subst. vâre
gebildet ist. wie lose man aber noch im 16.
jh. das ge-
fühlte, zeigt z. b. Ölinger
gramm. (1574) 51,
der es mit nennt unter composita quibus ge
euphoniae tantum gratia apponitur, e.
gr. die gezeugnus, die geschrift, die geschwulst, die
gefar, die gelust, der gepräst (
s.gebreste), der geschmuck (
zugleich nachträglich zu sp. 1623
γ). I@44)
auch das mhd. masc. vâr
erscheint mit ge-
verstärkt, im anfang des 16.
jh., alem.: also verlech er (
der päbstl. legat) .. dem gotzhus, das ain herr von Ow (
der abt) möchte .. bichtvetter, weltlich priester oder ordensman .. erwellen und setzen (
zur beförderung des beichtens) .. doch das söllich, so allda bichten wellen,
kainen gevar und arglist mit iren pfarrer triben, sonder denselben in der vast korsamy (
gehorsam) in bicht geton hetten. G. Oheim
chron. von Reichenau 33, 18,
dasz sie die rechte ihrer eigenen pfarrer damit nicht schädigten und verkürzten (
s. II, 2,
a).
so vielleicht auch folg. bair. gefars
gen.: ob sich ain zehentherr gefars oder betrugs zu besorgen het.
landordn. von 1553 Schm. 1, 550,
in derselben bedeutung. Aber auch ein neutr. oberd. und md., an das altn. fâr
n. und nl. gevaar
n. erinnernd: ohn alles gefar,
casu, fortuito, temere, forte. Schönsleder S 5
d; ein esel hat derselbig man .. der kam ins haus on als gefahr, des hunds ward er beim herrn gewar
u. s. w. Waldis
Es. I, 13, 11,
wie sonst on alles gefär,
von ungefähr (
s.gefähr 1,
c, β).
noch bair. östr. das gefâr Schm. 1, 550, Höfer 1, 279,
aber es fällt in der dortigen aussprache leicht mit gefär
n. zusammen und wird auch von Schmeller
als gefär
aufgestellt, wie umgekehrt gefär
bei Schönsleder
als gefar
aufgefaszt sein kann; auch bei Waldis
könnte nur die gebräuchlichere wendung mit gefär
das n. herbeigezogen haben, das sonst keinen anhalt hat. I@55)
der heutige schwache plur. gefahren ist eigentlich unrichtig, noch im 17.
jh. vielmehr stark gefahre,
doch mit verlust des -e,
z. b.: grosze gefahr bedörfen grosze arznei,
in maximis periculis etc. Henisch 974;
so bei Luther fahre
pl. (
Dietz 1, 624
b).
doch erscheint es auch im 16.
jh. schon schwachformig, im alem., das die schwache bildung früh gern erstreckte: er hat vil gefaaren zuo wasser und zuo land bestanden und erlitten. Maaler 161
a. IIII.
Bedeutung und gebrauch. II@11) gefahr
ist ursprünglich feindliche nachstellung, auflauern, auch der überfall (
s. u.gefähr 2,
b),
als subst. zu mhd. vâren,
ahd. fârên
nachstellen, nachtrachten, auch auf der jagd, z. b. durch fallstricke (
s.faaren, foren III, 1257
fg., auch gefahren, gefähren). II@1@aa)
so noch im 17.
jh. gefahr der feinde,
überraschend genug, vgl. gefähren 1,
a so im 17.
jh.: gib deinen freunden dein geld nicht zum besten auf einmahl, und stehe auch auf der wacht vor der gefahr deiner feinde. Olearius
pers. baumg. 2, 4,
noch wie ahd. vâra des vîantes (
teufels),
mhd. vîentlîche, mortlîche vâre
u. ähnl.; vgl. übrigens befahren
gefährden, verfolgen auch noch im 17.
jh. (I, 1248),
gleich gefahren,
und das adj. gefähr
feindlich gesinnt. II@1@bb)
ähnlich im 16.
jahrh. einem gefar zufügen (
vgl. zurichten nachher),
wie mhd. wol einem vâre tuon: gedacht er (
Neidelhart) im: warlich ich han nit wol darinn gehandelt zwar, das ich so mancherlei gefar hab zuogefgt dem edlen held.
Teuerd. 99, 6,
er hatte ihn mit tückischer berechnung aus einer lebensgefahr in die andere geführt. II@1@cc)
auch der heutige begriff ist noch im grunde derselbe, nur so zu sagen auf das andere ende einseitig beschränkt (
wie beim adj. gefahr 2)
und mit vergessen des ersten endes oder anfanges, d. h. nur noch von der lage des gefährdeten, nicht mehr von dem thun des gefährdenden, von dem das ganze ausgieng. wie der begriff zwischen beiden enden schwankt, zeigt z. b. einem gefar zurichten
im folgenden: so rupfen die den adler (
das reich), die in beschirmen solten und der vögel meniklich richt im zu gefar und schaden.
Nürnb. chron. 3, 58 (
var. geferd und schaden); einem ein grosze gfaar zuo richten,
eim auf leib und läben tringen. Maaler 181
c. II@22)
daher dann böse absicht, arge berechnung, arglist, betrug, übervortheilung u. ähnl., d. h. aus dem kriegsleben, in dem sichs ausgebildet haben wird (
und auf der jagd)
in das gewöhnliche leben übertragen. II@2@aa)
so besonders im gemeinde- und rechtsleben. II@2@a@aα) mit gevar, on gevar.
ein schreiber der stadt Augsburg, der 1370
von der stadt nach Nürnberg geschickt wird, entnimmt dann von den ratsherren weit mehr kosten als er gehabt hat, durch falsche berechnung: des wurdens hernach innen, das er von in ze vil
mit gevar eingenommen hett wol 137 guldin.
Augsb. chron. 1, 310, 30; nun solt ir wissen, dasz es ainem erbarn rat gar laid wär, solt iemant unpillich beschwert sein in diser stat, besonder mit gefar, also ob (
wenn z. b.) ainer mer müest geben (
steuern) dann der ander. 2, 119, 4, '
zumal mit absichtlicher, bewuszter schädigung',
antwort des rates an die klagenden zünfte, vgl. bei Maaler 181
d etwas mit gfaar thuon oder gfaarlichen handlen,
facere periculose; dasz diese vorgeschr. stücke (
einer schenkung) .. mit unsern willen .. geschehen seind und unverbrüchlichen gehalten werden one allerlei argelist und gefar.
urk. v. 1402
bei Schamelius
beschr. des klosters zu Roszleben s. 67. II@2@a@bβ) gefar brauchen, suchen, treiben
u. ä.: und (
dasz) darinn kain gevar oder laszung gepraucht würde. Haltaus 609,
von pflichtschuldiger hülfeleistung, aus Worms vom j. 1495.
beamte sollen beim erheben des zehnten kein gfar suchen noch ainichen fürkauf treiben, mit den zehentgarben kein gfar oder betrug brauchen. Schm. 1, 550
aus der bair. landordn. von 1553,
vgl.gefar und betrug
unter I, 4, gevar und arglist treiben
das. in einem schützenbrief der stadt Meiningen von 1579,
der das schieszen ausschreibt, wird zum schutze der gäste u. a. bestimmt: es werden auch keine krumme oder gleich gereifte, gewundene, holnätige rhor zugelassen, sondern alle gefahr ausgeschlossen. L. Bechstein
d. museum 1, 284.
noch um 1600: (
er solle das geforderte) vollziehen und (
dabei) gar kein gefahr brauchen. Ayrer
proc. 1, 10; die mülner sollen dem malman die stund, wann man ihme das getraid aufschüttet, wissentlich benennen .. damit am malen ainige gefahr gespüret werde.
östr. weisth. 1, 13,
jede unredlichkeit bemerkt. auch altn. fâr
n. von ränken und betrug im handel, s. Fritzner 133
b.
s. auch gefähr
und gefahren 1,
b, gefähren 1,
c, betrügen. II@2@bb)
jenes mit gevâr
entspricht als gegensatz dem häufigen mhd. âne vâr
oder vâre, ân alle vâre,
womit betheuert ward dasz etwas in bester absicht, oder ohne absicht, ganz arglos gesagt, gethan werde (
vgl. Boner
unter 4,
b),
noch im 16.
jh. on fahr (
s.fahr 2
aus S.
Frank).
dafür denn später auch ân gevâr, on gefar,
z. b.: (
ein flöszer, der mit dem flosz aufgefahren, sagt aus) daʒ er an gevar gevaren sei und under seinen dank (
wider willen) auf die wur gerunnen.
Münchner stadtbuch bei Schm.; in dem sihet on alle gefar, oder vil mer durch gottes schickung Maximilian den glast (
des lichtes hinter ihm, beim pulverfasse, und löscht es). S. Frank
clavis zum Teuerdank c. 60,
deutlich schon vom bloszen zufall, '
ohngefähr',
eig. ohne absicht von jemandes seite (
s. auch ungefar
unter gefährde 1,
e, ε).
noch im 17.
jh.: dise ding geschehen ohngefar,
fors ita tulit, ohn alles gefar
casu, fortuito Schönsleder S 7
d.
gewöhnlich doch on
gefär (
s.gefähr 1,
c),
auch neben mit
gefar im 16.
jh. z. b.: an S. Valentins tag (man kundte nit wissen, ob es ongefehr oder mit gefahr geschehen wer) gieng zu mitternacht ein grosz fewr auf in der statt München. Avent.
chron. 494
b,
die worte klingen übrigens wie aus versen entnommen. II@2@cc)
hierher gehört auch die gefahr
im alten rechts leben, von der die rechtswissenschaft noch spricht, doch zugleich in die folg. bedeutung übertretend und sonst eigenthümlich entwickelt. die herschende alte form ist übrigens noch vâre, nd. und md. (
vgl. übrigens mhd. unter gefährlich),
und bezeichnet eigentlich den fall oder die lage, wo einer vor gericht sich einen formfehler zu schulden kommen läszt, z. b. beim ablegen eines eides, sich gleichsam eine blösze gibt (
eigentlich im kampfe),
die dann der gegner auflauernd (vârende)
zum schaden des andern ausbeutet; denn aus dem kampfleben ist auch das übertragen, wie so vieles im rechtsleben (
vgl. krieg II, 2).
Aber auch gefahr, im anfang des 17.
jh., als einleitung einer wichtigen rede vor dem geding: hat der älteste (
scheffe, im namen der andern bescheid gebend) .. also gesprochen .. schulteisz, wollet ihr mich nit
fahren, ob ich mehr red als ich bescheid seie (
sicher weisz)? .. darauf der schulteisz gesprochen: die
gefahr ist
abgestattet. weisth. 6, 539,
von der untern Mosel, d. h. das strenge aufpassen auf ein zu viel sagen und der daraus etwa euch oder der gemeinde erwachsende schade soll bei seite gesetzt sein (ab staten
gethan),
ich will euch nicht fâren,
eigentlich nachstellen. Der eigentliche sinn tritt im 12.
jh. noch deutlich hervor in dem lat. ausdruck dafür insidiae verborum 'quod vulgo dicitur vare'
Brem. wb. 1, 346;
in einem Naumburger rechtsbriefe von 1152
wird flämischen ansiedlern u. a. auch als schutz zugesprochen: si quis eorum juramento expurgare voluerit, nulla occasione impediatur, nullis verborum insidiis capiatur. Michelsen
rechtsd. aus Thür. 145 (
auch capere
aus dem kriegs- oder jagdleben);
daher lat. auch captio, calumnia verborum, juricapium,
s. Homeyer
Ssp. II, 1
s. 618,
ausdrücke die zugleich darauf deuten, wie man dem gegner gegenüber '
gefährlich'
verfuhr (
s. u. gefährlich II, 2,
c, auch gefähr
adj. 1,
c),
ihn zu einem solchen '
gefährlichen'
fehler zu verleiten, ihm eine falle zu legen suchte, ihn zu gefahren (
s. d. 1,
a);
weiteres s. bei Homeyer
a. a. o., auch richtst. landr. s. 431, H. Siegel
die gefahr vor gericht u. im rechtsgang Wien 1866 (
sitz. der ak. 51, 120
ff.).
Es hiesz dann auch so der schaden, den sich einer zuzog, besonders die fällige geldbusze (
gewedde, vergl. gefahren 2,
c),
aber auch der eid oder die bürgschaft die man zu leisten hatte dafür, dasz man âne vâre
handeln wolle, s. Brem. wörterb. 1, 346 (
vergl. gefährde 1,
c, γ).
übrigens auch '
gefährde, hinterlist in verträgen'
das. 345;
vergl.gefährde 1,
c, auch gefähr.
wie das zugleich in die folgende bedeutung einlenkt, zeigt z. b.: nun fällt jedem in die augen, dasz seine (
des gegenadvocaten) letzte schrift nicht abgefaszt ist, dem urteil folge zu leisten, sondern dasselbe zu eludiren. er hat also seine sache mehr als jemals in gefahr gesetzt. Göthe
als rechtsanwalt in Frankf. bei Kriegk
kulturb. 307. II@33) gefahr
von der lage des gefährdeten (
vgl. 1
am ende),
der gebrauch der nhd. allein auf dem platze geblieben ist. II@3@aa)
schon bei der einfachen form findet sich auch diesz bereits in mhd. zeit, wenigstens im 14.
jahrh., besonders md.; folgende stellen lassen zugleich den übertritt aus der ursprünglichen in die neue bedeutung sehen (
vergl. 1,
c): und di uberblibne schar, dî gesetzit bleib in vâr (
von feinden umringt). Jeroschin 10870; und lac alsus mit grôʒir vâr bevlochtin und mit sorgin (
vom teufel bedroht) unz an den lîchtin morgin. 22449; ir îclîcher hette (
im bette liegend) sîn swert ûf sîne huf (
hüfte) vorwâr gebundin durch (
wegen) der nachte vâr. 2289.
ebenso mnd., z. b. im Reineke vos: de slange, beide raven, wulf unde bare, hir mankt (
mitten darunter) stunt he in groter vare. 4644, denn er war da in groszer gefahr.
Reinicke fuchs Frankf. 1583 148
a; bi nacht to wanken bringet var.
R. vos 994, bei nacht wandern bringt gefahr.
R. fuchs 45
a; Isegrim bevol al de he kende .. dat se Reinkens nemen war, dat he nich wechqueme ut der var.
R. vos 1902, dasz er nicht komm aus dieser gefahr.
R. fuchs 70
b.
auszer dem hd. aber schon weit früher, z. b. ags.: flugon (
flohen) forhtigende, fær ongêton (
witterten gefahr).
exod. 452.
auch altn. fâr
n. und noch dän. fare,
schwed. fara
f., norw. faara
m. II@3@bb)
die verstärkte form ist noch im 16.
jh. z. b. bei Luther
äuszerst selten, nach Dietz 2, 35
a,
er hat nur eine stelle: auch mit gefahr des lebens.
schr. 1, 405
b;
in den alten einzeldrucken aber scheint nur fahr
gebraucht, und auch wo die bibeln gefahr
geben, wie Tob. 4, 4.
Sir. 13, 17. 1
Macc. 4, 18,
hat noch die von 1545
vielmehr fahr;
aber bemerkenswert ungefar
schon in einem drucke von 1520: des nehsten far und ungefar. Dietz 1, 624
a (
durch den rhythmus empfohlen).
auch von oberd. wbb. haben die neue form noch nicht der voc. inc. teut., der voc. 1482 (
aber geverde);
aber Dasypodius
zwar im lat. theil nur gevarlichkeit
u. ä. (
s. gefährlichkeit,
im 16.
jahrh. häufig für unser gefahr),
aber im deutschen neben fahr 323
c auch gefahr
periculum, discrimen 337
a, sich in gefahr geben, in gefahr des lebens stohn, aus gefahr erlösen
u. ähnl., d. h. erst bei der bearbeitung des 2.
theils ist es in seinem bewusztsein durchgedrungen. dagegen bei Maaler
nur noch gefaar 161
a,
öfter gfaar 181
d,
mit viel beispielen. merkwürdig ist dabei, dasz im j. 1523
in dem Baseler nachdruck von Luthers N. T. auch das einfache fahr (gefahr
lag ja nicht vor)
noch mit unter den auslendigen wörtern
erscheint, mit ferligkeit, sorgligkeit
erklärt (Fromm. 6, 42
a). II@3@cc)
es heiszt in gefahr sein
u. ähnl., die gefahr noch wie ein raum, eine gegend gedacht, in dem ein feind, ein unheil oder schade auf uns lauert: in gfaar ston (
vgl. d), in gfaar kummen, setzen, gäben, in ein gfaar bringen. Maaler 182
a, in die gefaar bringen, setzen,
dare in discrimen. 161
a; auszert der gfaar sein
oder weit von der gfaar,
abesse a periculo. 181
d (ohn gefahr sein,
in portu navigare Henisch 1413); einer gfaar entgon, entrünnen.
das.; sich in gfaar gäben. 182
a; wer sich in gefahr begibt, kommt darin um (wer sich gern in fahr gibt, verdirbt darinne
Sir. 3, 27); sich der gefahr entziehen. einen der gefahr entreiszen, aus der gefahr retten
u. a.; in groszer gefahr schweben. Rädlein 330
b; einen in gefahr stürzen. Frisch 1, 238
c; und wie beide heilig geschworen, in allen gefahren tapfer zusammen zu halten. Göthe 40, 175.
Wie sehr sich aber der begriff sachlich verdünnt oder seinen kreis erweitert hat, zeigt z. b. folgendes, selbst mit der alten kräftigen wendung in gefahr stehn,
die noch sehr geläufig ist, obwol mit vergessen des ursprünglichen sinnes (
s. d): denn wenn es, freund, noch zwanzig jahr beständig lenz und sommer bliebe, ich stünde wahrlich in gefahr, dasz ich kein wort, so sehr ich dich auch liebe, in allen zwanzig jahren schriebe. Gökingk 2, 142.
auch ironisch, wie vielfach im alltagsverkehr, z. b.: A. sie wollen mir die summe doch nicht etwa schenken.
B. nein, damit hats keine gefahr (
wie davor sind sie sicher). II@3@dd) gefahr stehn, laufen,
mit seltnem acc. bei intransitiven verben. II@3@d@aα)
jenes in gefahr
stehn wird unmittelbar aus dem kampfleben stammen, eigentlich wie mitten in der gefahr,
von feinden umgeben (von gefahren umgeben,
vgl. gefahrumgeben): bei dem mein leben offenbar zuo mermal ist gstanden in gefar.
Teuerd. 98, 156.
dazu dann mit acc. (seine) gefar stehen,
eigentlich ihr gegenüber stand halten, dann sie mutig auf sich nehmen: kam ein jeger und bracht die mer, wie in dem wald ein pyrin (
bärin) wer mit sambt iren welflein klein .. (
Teuerd.) sprach: ja, weis mich newr allein dar, ich wil damit steen mein gefar.
Teuerd. 14, 16; denke dran was sie für fahr gestanden hat, da sie dich unter irem herzen trug.
Tob. 4, 4; so musz ich auch wol stehn gefahr.
Rein. fuchs (1583) 99
b; der wiedersprechende (
der in der volksversammlung der mehrheit widersprach) muste aber auch so dann seine gefahr stehen, indem der stärkere theil sich selbst helfen konnte. Möser
osn. gesch. 1, 216.
auch ein gfaar beston,
adire periculum (
wie einen feind) Maaler 181
d,
ihr entgegen treten, gefahr ausstehen,
defungi periculis Henisch 1413,
eigentlich bis zu ende stand halten; die gefahr überstehen. Frisch 1, 239
a. II@3@d@bβ)
ähnlich gefahr
laufen, sich einer gefahr aussetzen, eig. hineinlaufen: ich will alle gefahr laufen,
auf mich nehmen, I will stand or run all hazards. Ludwig 707 (
also auch englisch run
und stand,
franz. courir risque),
vergl. noch in derselben zeit in doppelte gefahr laufen Aler 859
a,
noch später der ganze staat wird mit in gefahr laufen Steinbach 1, 406;
aber ohne in
bis jetzt: ich hätte gefahr gelaufen, mich ... vielleicht zu verschnappen. Lessing 12, 196; o ihr Athener .. werdet ihr jemals glauben können, was für gefahren ich laufe, um mir euere gute meinung zu erwerben. Wieland 9, 40 (
Musar. 1,
anmerk. 8); und wolltest du .. die gefahr laufen und einem freien volke .. fesseln schmieden? 8, 213 (
Danischm. c. 26); in solchen fällen scheint uns rathsamer zu sein, den vorhang ein wenig wegzuziehen, als aus übertriebener bedenklichkeit gefahr zu laufen, vielleicht die unschuld selbst ungegründeten vermuthungen auszusetzen. 1, 257 (
Agath. 5, 7); man müste also diese gefahr laufen, man möchte wollen oder nicht. Schiller IV, 165.
die franz. wendung wird darauf einflusz gehabt haben. II@3@d@gγ)
eigen aber 'gefahr laufen'
wie éin wort selbst wieder mit acc., im 18.
jh.: dasz er, anstatt diesen .. weg einzuschlagen, lieber das äuszerste gefahr läuft. Schiller VI, 69, 18 (11.
br. üb. d. Carl.); aber ist sie die künstlerin, welche einen ostracismus gefahr laufen könnte? III, 591; doch wollten sie lieber die ungnade ihres herrn gefahr laufen. VII, 197, 28. 327, 25.
jetzt herscht dafür riskieren,
d. i. franz. risquer,
und das franz. wort mag dahinter gedacht sein. früher hiesz es wagen,
eigentlich besteht aber auch gefährden (3,
c)
und gefahren (3)
in dieser bedeutung. II@3@ee)
die gefahr
wird näher bezeichnet II@3@e@aα)
durch einen inf. oder satz: hier ist gefahr zu stürzen,
auf gefährlichen wegen; die truppe kam in die gefahr abgeschnitten zu werden; fürchtest du nicht die gefahr, dein ansehen zu verlieren?; die gefahr, dasz er sein ansehen verlieren könnte. II@3@e@bβ)
durch den gen.: gefahr des leibs und lebens,
capitis discrimen. Henisch 1413,
noch jetzt lebensgefahr (
aber sonst lieber gefahr für das leben); er begibt sich in gefahr ehren und guts.
Agricola spr. 10
a; in gefahr des lebens stohn. Dasyp. 337
a; er stehet in gefahr seiner ehre. Stieler 401; ich will sie mit gefahr meines lebens stehlen. Schiller II, 172, 23; ihm über die dringendste gefahr seiner person und des ganzen staats die augen zu öfnen. IX, 371; sie haften mir dafür ... bei gefahr des kopfs. V, 2, 374 (
Carlos 4, 16). II@3@e@gγ)
aber auch mit dem gen. dessen was uns mit der gefahr bedroht: gfaar des meers,
maris alea. Maaler 181
d,
wie noch die gefahren der see, der nacht
u. ähnl.; in gfaar ston des kräbses,
es ist zeförchten, der kräbs schlahe darzuo. 182
a; ehe der tag die gefahr der nacht vertrieben. Aler 858
b; gefahr des tods.
das., jetzt todesgefahr (
neben lebensgefahr,
doch sachlich gleich), feuersgefahr, kriegsgefahr,
aber mit doppeltem sinne, gefahr die ein vorhandener krieg bringt und gefährliche möglichkeit dasz krieg werde. II@3@e@dδ)
natürlich auch mit dem gen. dessen, den die gefahr trifft, z. b.: sie theilte alle gefahren ihres gatten; ich liebe meines herrn (
d. h. '
ihre') gefahr nicht. A. Gryphius 1, 775;
vgl. meine gefahr
unter f, β, eigne gefahr: der hund mit seiner eigen gefahr hat uns gegeben diese lahr. Alberus
Es. 19
b;
dagegen fremde gefahr,
für einen andern übernommen: es darf (
braucht) niemand frembde gefahr suchen, er hat sein selbst gnug. Henisch 1413, 51. II@3@ff)
bemerkenswert sind noch andere wendungen. II@3@f@aα)
einfach es ist gefahr (dasz
u. s. w.),
periculum est, von einer gefährlichen, nachtheiligen möglichkeit; es ist gefahr dabei,
res est periculosa. Frisch 1, 239
a; es ist gefahr vorhanden,
imminet periculum. Stieler 401.
auch es
hat nicht gefahr Steinb. 1, 406, keine gefahr Frisch, Göthe 15, 8 (
s. IV
2, 68), das hat
oder damit hats keine gefahr.
früher mit stehn ähnlich: sonst möchte meinem g. h. eine fahr so wol als uns allen drauf stehn. Luther 4, 374
b; es stat im gfaar darauf und nit mir, es stat im kein gfaar darauf. Maaler 181
d.
und dem entsprechend es
hat gefahr auf sich,
im 17.
jh.: über das hatte es auch gefahr auf sich, so lang da zu bleiben, dann ich muste sorgen dasz .. ich verkundschaft würde.
Simpl. 1, 344, 15
Kz. (3, 23);
vgl. das heutige es hat
nichts auf sich,
das schadet nichts, was aus jenem gekürzt sein mag. II@3@f@bβ) auf seine gefahr, auf die gefahr
etwas wagen u. ähnl.: auf meine gefahr,
meo periculo, meo damno. Aler 858
b; vor eure rechnung und auf eure gefahr,
four your accompt and risk. Ludwig 707,
im handelsleben, z. b. von einer waarenversendung (
vgl.γ),
schon bei M. Krämer 511
b auf euer gefahr,
a vostro rischio, alle spese vostre; dasz ers auf seine gefahr thut. Schiller
Piccol. 5, 3.
auch eingeschoben in den satz, wie ein ausruf, mit gehobenem tone: ich antwortete ihr .. dasz sie, auf ihre gefahr, über das leben meiner jungen freundin gebieten könne. Wieland 2, 65 (
Agath. 7, 8); bleib du dem wahren getreu und der ungeschminkten natur, so kannst du, auf meine gefahr, die andern regeln verletzen. 4, 3 (
Amad. 1, 2),
d. h. ich nehme es auf meine gefahr, nehme den etwaigen schaden auf mich, übernehme die verantwortung: wie sie denn auch das gegentheil zu verantworten auf ihre eigene gefahr nehmen. Ludwig 707; er nahm es auf seine gefahr, nach aufgehobener tafel mit dem kaiser davon zu sprechen. Schiller 1104
a.
tirol. auf wag und gfar,
a rischio Schöpf 122.
Wenn bei einem vorhaben von einer drohenden schwierigkeit gesprochen wird, sagt einer wol auf
die gefahr (hin) geh ich mit,
d. h. davor fürchte ich mich nicht, das nehme ich auf mich; auf die gefahr, denkt Psyche, wollt ichs wagen. Wieland 9, 292.
daher im Gottfried von Berl.: Georg. würden wir dann auch reiten (
wenn dieser allgemeine friede einträte)?
Gottfr. der unruhigste kopf wird zu thun genug finden. auf die gefahr wollte gott Deutschland wäre diesen augenblick so! Göthe 42, 145,
Hirzels j. G. 2, 138 (
vgl. 333),
eine kühne volksmäszige wendung, bei der die ausgaben noch keine interpunction versucht haben; d. h.: auf
die gefahr!
fürchtest du das?! ich nicht, auch auf diese gefahr hin wünschte ich doch u. s. w., auch das sollte mir nicht bange machen. vgl. auf gefährd hin
unter gefährde 2,
c. II@3@f@gγ)
im handelsleben: die verkaufte sache steht sogleich nach geschlossenem kaufcontracte auf der gefahr des käufers,
ihn trifft der schade den sie etwa erfährt; der käufer trägt die gefahr; der verkäufer hat die gefahr bis zur ablieferung übernommen
u. ä.; vgl. unter β auf eure gefahr,
jetzt lieber ital. risico (
neben franz. riskieren). II@3@gg)
auch zum begriffe ist noch bemerkenswert, wie er sich auf einer seite nun so verdünnt hat, dasz man auch eine blosz unangenehme, ja nur unwillkommene möglichkeit eine gefahr
nennt (
vgl. unter c aus Gökingk,
s. auch gefährlich 4,
d),
wie aber anderseits doch auch die alte volle kraft noch nachklingt z. b. in dem beliebten drohende gefahr, gefahrdrohend, es droht die äuszerste gefahr (
das allerschlimmste denkbare),
wo nicht eine blosze möglichkeit, sondern ein wirklicher schade das drohende oder gedrohte ist; so im 16.
jahrh.: da ich noch war ein junger mann, fieng ich an jungen zieglein an, der hab ich mancher den tod gethan, manch lämblein jung bracht ich in gefahr.
Reinicke fuchs (1583) 73
a,
d. h. habe sie erbissen, nicht blosz mit dem tode bedroht. daher mit schade
verbunden, beide wesentlich gleich (
s. auch ebenso gefähr 2,
b a. e., gefährde 3,
a): wir hettens alle schand fürwar und dar zu schaden und gefahr. 70
a.
in vocc. des 15.
jahrh. wird auch periculum
mit schade
erklärt (Dief. 426
c),
wie bei Maaler 181
d 'gfaar,
schad' (
s. auch gefähr 2,
b, gefährde 3,
a).
im 18.
jh. verdeutlicht Rädlein 320
b gefahr
mit not.
doch auch das gefahr drohen
ist da inhaltlich schon recht klein geworden, folgendes z. b. würde wol noch dem 17.
jh. als stark übertriebener ausdruck fast lächerlich erschienen sein, in einem frühlingsliede: kein nordwind drohet weiter der zarten haut gefahr. Gotter 1, 27 (
vom j. 1769).
Auch mundartlich zeigen sich verdünnungen des begriffes, z. b. bairisch es is
oder es hat e gfar, ob ..,
es ist ungewiss, ich zweifle, s. Schm. 1, 550; es is e leichte gfar,
das schadet nicht viel, hat nichts zu bedeuten. 551,
schwäb. 's ist a gfahr,
hat wol etwas zu bedeuten, s. Schmid 178;
schweiz. dagegen es is e gfahr, öb .. oder ..,
ist einerlei, eigentlich ironisch, s. Tobler 219
b. II@3@hh)
sprichwörtlich: nicht mehr denn täglich not und gefahr. Henisch 1413; gefahr und creuz machen andächtige und fleiszige leut.
das.; vil jahr vil gefahr. 1414; vil jahr und gefahr bringt weisheit gar.
das., also von den heimsuchungen, prüfungen des lebens. bemerkenswert ist: gefahr wird nicht ungefahr vertriben. 1413, 63, ungefahr
schon für on gefahr,
wie gleich darauf gefahr musz man mit gefahr überwinden,
wo zugleich der ursprüngliche begriff noch herausblickt, anfeindung des lebens o. ähnl., der man nicht weichen, sondern mit eignem angreifen begegnen musz. II@44)
zu erwähnen ist doch auch eine seite des begriffes, die nur gerade hd. nicht völlig entwickelt ward, die verlegung ins innere, d. h. die gefährliche lage wie man sie in sich empfindet, also furcht, angst, schreck (
vergl. diesz schreck
als äuszerlich und innerlich zugleich). II@4@aa)
am bekanntesten ist so engl. fear,
altengl. feer, fere,
auch ags. fær
schreck schon mit ins innere übergehend (gefæran
schrecken).
auch schwed. mundartlich fara
f. furcht Rietz 128
a,
altdän. fare Molb.
dansk gl. 1, 199,
fries. fær Halbertsma 961, Outzen 69,
nl. 'vaer
metus, terror, horror et periculum' Kilian,
noch jetzt alterthümlich vaar
f., auch landsch., wie fläm. Schuermans 770
a.
auch dem hd. immer näher rückend nrh. im 15.
jh. vair,
sorge Teuth. 283
a,
mnd. vare
pavor Dief. 418
a,
oft z. b. im Rein. vos; dann auch md. vâr,
pl. vâre
zwischen dem äuszeren und inneren schwankend, im pass. und bei Jeroschin,
ins letztere wol ganz übertretend in eines vâr hân,
ihn fürchten Herb. 14840,
s. mhd. wb. 3, 267
a. II@4@bb)
aber hd. dennoch nicht, denn die beiden hd. stellen dort sind anders zu fassen. in der klage 1848
L. (3700
B.)
ist für Lachmanns enwâge und envâr
mit Bartsch enwage und envar
zu schreiben, in wogender, fahrender bewegung, zu var
weg, wanderung, wie das enwage
schon im mhd. wb. 3, 641
a so berichtigt ist. bei Boner 91, 29
aber, wolte trinken âne vâr (
von dem heiszen weine, den er für kalt hielt),
entspricht diesz dem on gevar
unter 2,
b, ohngefähr, so ohne weiteres, ohne acht zu haben, wie es im welschen gast 10418
heiszt er ist sîn gevære niht (
var. wirt sein gewar),
achtet nicht auf ihn, denkt nicht an ihn. allerdings ist beide male von schädlichem die rede, in der zweiten stelle von einem feinde, also zugleich wie ohne arg, arglos,
das auch noch beide gegensätzliche bedeutungen vereinigt: ohne arges zu wollen, und ohne arges zu fürchten, was sich ja auch vereinigt in '
ohne an arges zu denken'.
ein hochd. var
furcht könnte folgendes bezeugen: verlicher oder vorchtsamer,
timoratus, periculosus. voc. 1482 ii 2
a;
aber in diesem Nürnb. voc sind nd., md. quellen benutzt, s. z. b. brutlacht e 3
b, hoike t 5
b, wickersche oo 1
b, buten e 4
b. II@4@cc)
auch ein gevar, gefahr
furcht gibt es nicht, wol aber befahr
f. nebst befahren
fürchten (
schwed. befara),
auch sich befahren,
im 16.
jh. auch sich befehren (I, 1248
m.)
und wol gefähren (
s. d. 3,
f),
s. auch erfähren
erschrecken, mhd. erværen;
s. auch das östr. gefähr 3,
abergläubische besorgnis. merkwürdig genug, dasz die sonst allgemein entwickelte bedeutung auch im hochd. so weit vordrang und doch von gefahr
fern blieb, während sie im engl. umgekehrt siegte. doch in älterem mitteldeutsch und in norddeutschem hochdeutsch, das ja zugleich mit niederd. sprachbewusztsein arbeitete, ist es zu erwarten und liegt wol z. b. im folg. vor: sein hausfraw im entgegen gieng .. sagt, wie sein ausbleiben gar sehr sie hab manch zeit vorfert, und mehr, wie ihr für ihn sei bang gewesen, so leid, dasz sie nicht genesen hab können für angst, sorg und gfahr.
Thedel Unvorferd D 2
b, Gödeke 11
b. d. d. 1, 151
a; so musz man eins fürs ander zwar gewarten mit sölcher gefahr. F 5
a, Gödeke 152
a.