Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gefahren
gefahren , verstärktes fahren, d. h. mhd. varn, gevarn ( vgl. das folgende ), noch nhd. im 16. jh., in dem sinne des heutigen verfahren, so und so thun, eigentlich ' vorgehn ' (' procedieren '), besonders im rechtsleben: wil man dâ mit rehte gevarn, sô sol jener u. s. w. Schwabensp. 9, 2; wie man mit kamphe gevaren sol. 385; auch mit demselben gerichte ( rechtsverfahren ) richten und gefaren sollen. Haltaus 609 (15. jh. ), wo mehr; mit gewaltiger that ( gewaltthat ) gegen im ... gefaren möcht. absch. der reichsreg. 1501 § 6; ( können ) in allweg damit gefahren, handlen, thun und laszen als mit…