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vormund

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

vormund m.

Bd. 26, Sp. 1322
vormund, m. , vgl. fürmund th. 4, 1, 1, sp. 772; ahd. foramundo Graff 2, 814; mhd. vormunde, vormünde, vormunt mhd. wb. 2, 237a; Lexer 3, 476; Jelinek 909; proheres vormunde, -münde Diefenbach gl. 463c. — altfries. formond, foremund, foremunda Richthofen 752a. — mnd. voremunde, vormunt Schiller-Lübben 5, 408b. — mnld. voremonde Verwijs-Verdam 9, 1024. — foramundo enthält mund, f., schutz, schirm, rechtsschutz, [] s. th. 6, sp. 2683; deutsche synonyme verzeichnet E. v. Künszberg rechtssprachgeogr. (1926) 38 ff.; vgl. noch Kranzmayer in: bayr. wochenschr. f. pflege v. heimat u. volkstum 11, 329. — nachzutragen wäre oben sp. 1061 vorgang für vormund d. dt. bauernkrieg aktenbd. Franz. 11) formen. 1@aa) im entwickelten nhd. setzt sich für den sing. stark flectierendes aus vormunde gekürztes vormund fest, so als stichwort bei Maaler 476a, Hulsius (1618) 271a, nomencl. lat.-germ. (1634) 461, Stieler 1307, Kramer teutsch-ital. dict. 2 (1702) 1216b, Steinbach 2, 83, Frisch 2, 408b, Adelung und Campe: gleich als da er ir v. war Esther 2, 20; in deiner, seines vormundes ... gegenwart Schleiermacher Platon (1804) 2, 14; zum vormund einen annehmen Reyher thes. (1686) o 3a; seinem vormunde Riemer d. polit. maulaffe (1679) 32; sie steht unter ihrem alten vormunde Gottsched dt. schaubühne (1741) 3, 107; dann sei das kind entnommen dem vormunde Rückert (1867) 3, 135. in älterer sprache auch mit umlaut, aus vormünde verkürzt, über das eindringen des umlauts s. unten: tutor ein vormünd Orsäus nomencl. method. (1623) 77; seinem sun sein vormünd Arigo decamerone 291 Keller; er war ein vormünd Hadassa Esther 2, 7; so gleub ich doch, du werdst ihr vormünd bleiben doch bei Fischer-Tümpel d. ev. kirchenlied 1, 11. untergegangen ist der starke plur. vormunde, vormünde, oder verkürzt vormund, vormünd, vgl. Fischer schwäb. wb. 2, 1665; vormunde der unterthanen v. Wedel hausb. 189 lit. ver.; in der gewalt der vormunde Corvinus fons lat. (1646) 920; räthe und vormunde Chemnitz schwed. krieg 1 (1648) 227; vögte und vormund Dannhawer cat.-milch (1657) 1, 476; eltern, vormünde, lehrmeister Neukirch anweis. zu teutschen briefen (1709) 30; vornehmlich die vormünde Lessing 4, 459 M.; 'vielfach die vormunde, der vormunde, den vormunden' Braun dt. orthogr. gramm. wb. (1793) 292b; pfleger, vormünd und vertretter Voigtländer oden u. lieder (1642) 72; das sind die gaister heut der vormund und aller amptleut H. Sachs 3, 601 K.; dat. plur. mit der schwachen form übereinstimmend, s. unter b. durchgesetzt hat sich im nhd. der plur. vormünder, so bei Adelung und Campe, d. i. der plur. von vormünder, m.; der durch das suffix -er hervorgerufene umlaut ist von hier aus in die übrigen formen des wortes eingedrungen: einen der vogtey der vormünder erlassen Frisius dict. (1556) 1335a; alle vätter, gerhaben oder vormünder Guarinonius grewel d. verwüstung (1610) 254; ehrliche vormünder Lichtenberg verm. schr. (1800) 3, 69. — daneben in älterer sprache ohne umlaut: der ammen, pfleger und vormunder untrew S. Franck sprüchw. (1541) 2, 67a; den formundern Montanus schwankb. 96 Bolte; den freunden und vormundern Ad. Olearius pers. reisebeschr. (1696) 64. 1@bb) die korrekte form vormunde ist seltener im älteren nhd. als die umgelautete: vormunde tutor Diefenbach gl. 603c; ein vogt, das ist ein vormunde Prätorius bericht vom Katzenveite (1665) b 8a; einige vormunden und curatoren Lindenborn Diogenes (1742) 2, 95; mit seinen vormunden M. I. Schmidt gesch. d. Deutschen (1778) 1, 132. umgelautete schwache formen: curator ein vormünde Faber thes. (1587) 225a; ewer vatter und vormünde Mathesius leychpred. (1569) 3, 28a; gott ist der albern vormünde Petri d. Teutschen weiszh. (1604) 2, G g 1b; des jungen herrn, ihres sohns vormünde Binhardus thür. chron. (1613) 189; ein schädlicher vormünde Lohenstein (1689) 1, 1082a. — des ersten vormündens d. raths zu Leipzig ordnung u. reformation (1596) h 1a. — sampt Lysian, des selben vormünden 2. Macc. 14, 2; zu ihrem vormünden Lohenstein Armin. (1689) 2, 68b. — die eltesten und vormünden 2.n. 10, 5; blutsfreunde und [] verwandte, vormünden Mathesius Syrach (1586) 11a; vormünden (überschrift) Logau 424, 107 E. — der vormünden und zuchtmeister bedürfftig Kirchhof wendunm. 4, 230 Ö.dat. der starken form gleichlautend: unter den formünden und stieffvetern Schaller theol. heroldt (1604) 510; von seinen vormünden Arnold kirch- u. ketzerhist. 1 (1699) 330. 22) fürmund wird im 18. jh. gegenüber vormund theilweise für die richtigere form gehalten: das wort vormund ist ... wider die regel eingeführet, ob es gleich eigentlich fürmund heiszen sollte: weil ein solcher für die unmündigen sprechen musz Gottsched dt. sprachkunst (1748) 424 (mund als os genommen); auch Adelung, obgleich er mund, schutz kennt, hält fürmund für besser: 'unserm heutigen gebrauche nach sollte das wort billig fürmund heiszen, weil der begriff des für hier sehr merklich ist'; vgl. die verteidigung von fürmund durch J. G. Müller, den verfasser des Siegfried v. Lindenberg, ztschr. f. dt. wortf. 13, 321. — spiel mit mund, os ist häufig: der vormundt nimpt also vil, dasz der achtermundt nichts uberkumpt Agricola sprichw. (1534) y 7a; ihr stehlt mir die kastanien vor dem maule weg, ich habe an euch gleichsam einen vornehmen v. Brentano (1852) 7, 40; vgl. oben unter vormaul; ist ein vormund für den mund, werden weiber nimmer mündig Logau 424, 107 E.; nunmehr schweigt der weise mund, der dein vormund war im leben und stets guten rath gegeben Schmolcke trost- u. geistr. schr. (1740) 1, 966. 33) die bedeutung des wortes hat mit der entwicklung des rechtes eine starke einschränkung erfahren, s. unter 4. in der älteren zeit ist v. jeder, der schutzpflicht über einzelne oder mehrere, personalverbände irgendwelcher art ausübt und die rechtsvertretung übernimmt; es kann den sinn von fürsprech, advocatus, curator, syndicus, administrator u. ä. haben; besonders ist v. auch einer, dem die vermögensverwaltung für andere obliegt (schaffer). da die frau nach ältestem recht nicht rechtsfähig ist, so steht sie unter der mund ihres gatten, die tochter unter der des vaters, die schwester unter der des bruders, wenn der vater gestorben ist; auch die witwe bedarf des vormundes: die man is ok vormünde sînes wîves sachsensp. 3, 45, 3; klaget ein maget oder ein witwe ... über irn vormunt schwabensp. 44 Gengler; die unser vorfarn und ältern haben nit gewölt, das die weiber etwas ... on vormünde handelten Carbach Livius (1551) 257a; scherzend: die weiber können nach den rechten nicht viel mehr ohne v. und beyhülfe thun, als zu bette gehen Hippel über die ehe (1774) 25. — fürsprech, rechtsvertreter, wortführer, vorsteher: der sach aller was redner und v. Haintz Weysz, der weber kellermeister dt. städtechron. 4, 22 Augsburg; der hundertmannschaft ihr v. oder wortmann quellen z. gesch. d. stadt Kronstadt 5, 516; tribunus plebis zunfftmeister oder gemeiner v. Zehner nomenclator (1645) 107; (rath,) welcher jherlich rechenschafft gebe den vormunden von wege vierteln und hantwercken der gemein bei Luther 18, 535 W.über die mannigfaltigen anwendungen des wortes in älterer sprache vgl. Schiller-Lübben 5, 408b; Scherz-Oberlin 1892; 1893; 'die vorsteher der kirchen und milden stiftungen werden noch an vielen orten, sowohl Ober- als Niedersachsens, vormünder genannt' Adelung; ferner nach demselben die syndici der städte und die gemeindevorsteher in den dörfern; wie her des stiftes vormunt was Liliencron hist. volksl. 1, 105; economus schaffer, vormunde Diefenbach nov. gl. 144a; so ists nu klar, das s. Stephan ist ein scheffner odder vogt und v. gewesen der christen Luther 10, 1, 1, 262 W.; einer ist selbst der nechst v. zu seinen gütern Petri d. Teutschen weiszh. (1604) 2, t 6a. — zu den eltesten und vormünden 2.n. 10, 1; hertzog Johann Casimir, der churpfaltz v. und administrator Zinkgref apophth. (1628) 1, 124; an graff Friedrich von Solms, fürstlichen anspachischen v. und stadthaltern Chemnitz schwed. krieg 2 (1653) [] 230; im wercke ('de facto') war er der stadt und des reiches v. Lohenstein Armin. (1689) 1, 692a; die oberhäupter und vormünder des staats Schiller 3, 522 G. 44) in der eingeengten bedeutung der neuzeit (s. bürgerl. gesetzb. 1773ff.) ist der v. der rechtsvertreter und vermögensverwalter von minderjährigen kindern, die entweder den vater oder beide eltern verloren haben, oder deren eltern zur vertretung des minderjährigen nicht berechtigt sind. der v. wird vom vormundschaftsgericht bestellt, das auch einen gegenvormund ernennen kann. volljährige, die entmündigt sind (wegen schwachsinn, verschwendung, trunksucht), erhalten ebenfalls einen v.; auch eine frau kann v. sein, s. vormünderin. der v. vertritt den vater und übernimmt damit dessen moralische verpflichtungen. anders, in freiem sinne (3) braucht Luther Gal. 4, 2 das wort: sondern er (der erbe als kind) ist unter den furmünden und pflegern, bis auff die bestimpte zeit vom vater (der als lebend gedacht ist); ὑπὸ ἐπιτρόπους ἐστὶν καὶ οἰκονόμους; Wulfila übersetzt daher ἐπίτροπος mit ragineis. — dare il tutore v. setzen Hulsius (1618) 2, 423a; kinder oder vormundt von derselben kinder wegen Nürnb. polizeiordnungen 27 lit. ver.; (er habe) Conradinum sein sun zum erben seines reichs gemacht und im in Teutschlanden vormünder gesetzt S. Franck chron. Germ. (1538) 184b; diebstal ists, wann ein vormundt ... den erben das ihrige vorenthalt Äg. Albertinus zeitkürtzer (1603) 71; (N. N.) tratte mit 14 jahren und einem v. in die regierung S. v. Birken d. vermehrte Donaustrand (1684) 176; vor diesem mochten die vormünder ihre mündel wohl lieber reich als arm Lessing 3, 352 M.; es ist löblich, dasz man dem menschen, der durch verschwendung oder andere thorheiten zeigt, dasz sein verstand sich verschoben hat, von amtswegen vormünder setzt Göthe 11, 92 W.; meinen vater und meine mutter ... habe ich niemals gesehen. ich lebte auf dem schlosse eines vormundes Eichendorff (1864) 2, 50; eine von vaterseite vor jahren mir zugefallene erbsumme lag ... in der verwaltung des oheims, welcher mir zum vormunde bestellt war G. Keller (1889) 2, 94; mir starb vatter und mutter. hoch legt man mir das futter. mein formund mich erzogen, um halb erbtheil betrogen H. Sachs 7, 222 K.; 'warum weinst du, junge waise?' 'gott! ich wünschte mir das grab, denn mein vormund, leise, leise, bringt mich an den bettelstab' Göthe 1, 140 W. misztrauen gegen vormünder zeigen deutsche sprichwörter und redensarten, vgl. Wander dt. sprichw.-lex. 4, 1693: wenn die weysen kommen in der vormünder hand, das ist, als wenn die vögel kommen in der kinder hende Petri d. Teutschen weiszh. (1604) 2, b 6b; geld will einen guten v. haben Pistorius thes. paroem. (1715) 911; vormünder sind wie melonen, da man unter funffzig selten eine gute findet Hoffmann polit. Jesus Syrach (1740) 91; nd. vörmünders, vörplünders Kern-Willms Ostfriesl. (1869) 46; wirstu zum vormund gekorn, so soltu dich nicht lang wehren. ist geld da, du kanst dich ja damit nehren Petri a. a. o. 3, S s s 3b; der ammen und vormünder schutz ist untrew, vorthel und eigennutz Lehman florileg. polit. (1662) 1, 190; böszlich solcher vormund thut, der stiehlt von seines pflegkinds gut 3, 22. 55) in freier und übertragener anwendung, in neuerer sprache oft deutlich anknüpfend an die verengte bedeutung. im guten sinne ein beschützer, jemand, der die sache anderer vertritt, leiter, helfer u. ä. anderseits aber kann die bedeutung sich verschlimmern (vgl. bevormunden), indem vom standpunkte des andern aus der v. jemand ist, der seine entschlusz- und meinungsfreiheit einzuschränken versucht. 5@aa) daselbs haben wir bey himelischen vater unsern v. und advocaten den herren Jesum Christum Berth. v. Chiemsee t. theologey 639 R.; der kayser ist aller eltern v. [] Petri d. Teutschen weiszh. (1604) 2, o 4a; (wahr ists,) dasz gott der thoren, der vollen und der kinder v. seye Moscherosch ges. (1650) 2, 229; ihr seyd mein geistlicher vater und sonsten mein v. und treuer beystand gewesen Schupp schr. (1663) 490; vormünder der verwaiseten länder, schützer der unterjochten ... wird sie welt und nachwelt nennen Herder 23, 29 M.; die engel sind nicht unsere diener ... sondern unsere vormünder, unsere curators Hippel lebensläufe (1778) 3, 2, 74; unglaublich ist, was ein gebildeter mensch für sich und andere thun kann, wenn er, ohne herrschen zu wollen, das gemüth hat, v. von vielen zu sein Göthe 23, 306 W.; die gnade Franzens, kaisers von Österreich, des vormundes, retters und wiederherstellers der Deutschen H. v. Kleist 4, 111 E. Schm.; (der dramatische dichter) der wohlwollende v. des darstellenden künstlers Freytag (1886) 14, 261; so weisz auch jedermann, dasz wir Georgen können des landes vormund mehr, als dessen könig nennen bei Weichmann poesie d. Niedersachsen (1721) 4, 223; o so verzeih, du mildgesinnte, der sterblichen vormund Herder 26, 178 S. 5@bb) verschärfung der bedeutung und ungünstige färbung: sie wolten ... nicht räthe, sondern vormünden ihres fürsten seyn Lohenstein Armin. (1689) 2, 986b; man hat diesem ewig unmündigen (publikum) vormünder setzen wollen Herder 17, 306 S.; das volk hatte seine Wiener und Frankfurter vormünder bei seite gesetzt A. Ruge briefw. u. tageb. (1886) 2, 24; die minister in Hannover setzten alle hebel ein, um den lästigen v. in London, den grafen Münster, zu stürzen Treitschke hist. u. polit. aufsätze (1886) 1, 377; bestellet sich zum vormund, dasz er mich zum kind erniedrige Göthe 10, 216 W. ich brauche keinen v., kann mir selber raten. 5@cc) in freier sprache erscheint unpersönliches sowohl als v. wie es auch das geschützte, geleitete, vertheidigte bezeichnet: es ist kein sünd, sie hat ein v. S. Franck sprüchw. (1545) 1, 72b; ablaszbrieff, der v. vieler sünden Treuer dt. Dädalus (1675) 1, 27; die groszen im rathe, welche doch vormünden der gesetze seyn solten Lohenstein Arminius (1689) 1, 311a; oder haben sie denn nicht wenigstens die vorrede des vormunds des guten geschmacks in Deutschland (Gottscheds) durchgelaufen? Lessing 4, 468 M.; die vernunft, wo es auf sittlichkeit ankommt, musz ... den v. derselben vorstellen Kant 5, 118 akad. ausg.; rechter triu ain formund bin ich in meines hertzen stain Hätzlerin s. 207, 140; es müssen ehe die kleinen kinder hie werden der warheit vormünder Fischart dicht. 1, 131 Kurz; die höchste weiszheit musz der thorheit vormund seyn Rachel sat. ged. 36 ndr.; ich straffe mein verbrechen und mag kein vormund hier der blöden thorheit seyn Canitz ged. (1727) 62. 66) als erster bestandtheil von zusammensetzungen, in der sprache der gegenwart mit fugen-s, früher ohne dieses, auch in umgelauteter form (s. unter 1); anordnung nach dem zweiten bestandtheil:
14833 Zeichen · 340 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Vormund

    Adelung (1793–1801) · +8 Parallelbelege

    Der Vormund , des -es, plur. die -münder, Fämin. die Vormünderinn. 1. Überhaupt, eine Person, welche für einer andern Be…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Vormund

    Goethe-Wörterbuch

    Vormund [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  3. modern
    Dialekt
    Vormund

    Rheinisches Wb.

    Vor-mund lautend wie Mund (s. d.) meist Sg. t. m.: nach dem Nhd. Verbr. in Ottw , an der Nahe, Simm (weniger), Bernk (Hu…

  4. Sprichwörter
    Vormund

    Wander (Sprichwörter)

    Vormund 1. Als bösslich solcher Vormund thut, der stilt von seines Pflegkinds gut; nicht minder du Regierer strauchst, s…

  5. Spezial
    Vormund

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Vor|mund m. (-[e]s,-e) ghirau (-ai) m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit vormund

96 Bildungen · 71 Erstglied · 21 Zweitglied · 4 Ableitungen

Zerlegung von vormund 2 Komponenten

vor+mund

vormund setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

vormund‑ als Erstglied (30 von 71)

vormunde-, munderschop

LW

vor-munde-, -munderschop, Schutz, Vertretung, Vormundschaft; des dôtslages, Recht und Pflicht, die Klage wegen eines Todschlages zu führen.

vormunden

DWB

vor·munden

vormunden , verb. , vormund sein, als solcher sich betätigen Campe ( als veraltet ) ; vgl. fürmunden th. 4, 1, 1, sp. 773; mhd. mnd. vormund…

vormunder

DWB

vor·munder

vormunder , vormünder , m. , s. fürmünder th. 4, 1, 1, sp. 773, vormund, veraltet; mhd. wb. 2, 237 a ; Lexer 3, 476 ; procurator vormunder D…

vormundhaft

DWB

vormund·haft

vormundhaft , adj. , in der weise eines vormundes: er geberdete sich ... so väterlich autokratisch, so v. berechtigt I. v. Düringsfeld die l…

vormundic

Lexer

vor-mundic adj. nimt ein man ein vitib zu der ê, die vormundig ist gewesen Prag. r. 66,105 ;

vormundin

DWB

vormundin , f. , in älterer sprache neben dem häufigeren vormünderin: daz sy ( Maria ) als vormundinn von got erlang rainigung unserr vermai…

vormundjoch

DWB

vormund·joch

vormundjoch , n. : die lassen knaben sich entmannen von knabenwütrichen, die noch ... selbst tragen vormundjoch Herder 29, 332 S. —

vormundlich

DWB

vormund·lich

vormundlich , adj. , Campe, auch der sprache der neuzeit nicht fremd, den vormund, seine rechte und pflichten angehend: vormundlicher pflich…

vormundner

DWB

vormund·ner

vormundner , m. , vereinzelt in älterer sprache: tutor vormundner quelle bei Schmeller-Frommann 1, 1623 .

vormundsamt

DWB

vormund·samt

vormundsamt , n. Campe ; das amt eines vormundes und das gericht oder kollegium, das die vormundschaftsangelegenheiten ordnet; vormundamt, u…

vormundschaft

DWB

vormund·schaft

vormundschaft , f. , amt, recht und pflicht eines vormundes, gesetzliche fürsorge für eine nicht rechtsfähige person, vgl. fürmundschaft th.…

Vormundschaftamt

Campe

vormundschaft·amt

Das Vormundschaftamt , — es, Mz. — ämter , ein obrigkeitliches Amt, eine solche Landesstelle, welche die Aufsicht über die Vormünder, über i…

vormundschaftlich

DWB

vormundschaft·lich

vormundschaftlich , adj. , tutelaris, tutorius Steinbach 2, 83 ; Frisch 2, 408 b ; ' zur vormundschaft gehörig, in derselben gegründet ' Ade…

vormundschaftsamt

DWB

vormundschaft·samt

vormundschaftsamt , n. , amt, das die aufsicht über die vormünder führt Adelung ; vormundschaftamt Campe ; vgl. vormundsamt. —

vormundschaftsbrief

DWB

vormundschaft·s·brief

-brief , m. : charta de mundeburde regis et principis (ein vormundschafts- oder schutzbrief des königs) M. I. Schmidt gesch. d. Deutschen (1…

vormundschaftsbuch

DWB

vormundschaft·s·buch

-buch , n. , im vormundschaftsamt geführt, s. vormundbuch ( ältere sprache ): vormuntschafftsbuch d. raths zu Leipzig vornewerte ordnung u. …

vormund als Zweitglied (21 von 21)

Abwesenheitsvormund

Campe

abwesenheit·s·vormund

Der Abwesenheitsvormund , des — es, Mz. die — vormünder, ein Vormund der einem Abwesenden gesetzt wird, um sein Bestes während seiner Abwese…

amtsvormund

DWB2

amts·vormund

amtsvormund m. : 1977 Zwing zeit 85. DWB2 2 mit einer behörde und ihrer tätigkeit in zusammenhang stehendes, zu deren aufgaben- und verfügun…

ehrenvormund

DWB2

ehren·vormund

ehrenvormund m. vormund der die amtsführung des eigentlichen, mit der verwaltung der vormundschaft betrauten, vormundes überwacht: ⟨1759⟩ He…

gegenvormund

DWB

gegen·vormund

gegenvormund , m. vormund der gegenpartei: wenn von mehrbemeldten unsern gegen-vormündern uns nicht behörige communikation wäre versagt word…

lehenvormund

DWB

lehen·vormund

lehenvormund , m. : beide ( die fürstin und der minister ) hatten sich längst zu reichsvikarien und geschäft- und zepterträgern des staates …

Mitvormund

DRW

mit·vormund

Mitvormund, Mitvormunder, m. wer eine Vormundschaft gemeinschaftlich mit anderen ausübt, uU. aufgeteilt nach Aufgabenbereichen und dann mit …

Nebenvormund

Campe

neben·vormund

Der Nebenvormund , — es, Mz. — münder , und der Nebenvorsteher, — s, Mz . gl. ein Vormund, ein Vorsteher, der einem andern zur Seite gesetzt…

Oberstvormund

DRW

oberst·vormund

Oberstvormund, m. wie Obervormund (I) daß jeder ... vormund ... ein genaues inventar alles ... eigenthums seiner pflegebefohlenen glaubwuͤrd…

obervormund

DWB

ober·vormund

obervormund , m. obrigkeitliche person, die den vormund einsetzt und die vormundschaftsführung beaufsichtigt: obervormund ist der ordentlich…

Rechtsvormund

Campe

rechts·vormund

◎ Der Rechtsvormund , — es, Mz. — münder , ein Vormund in Rechtssachen, vor Gericht. S. Campe Rechtsbeistand .

Samtvormund

DRW

samt·vormund

Samtvormund, m. Person, die gemeinsam mit anderen eine Vormundschaft ausübt vgl. Mitvormund nachdeme dat hues ... ahne grote gevar und schad…

Sippvormund

DRW

sipp·vormund

Sippvormund, m. der ¹Sippe (I) entstammender Vormund das die jungen kind, die ... mit testamentarien oder sipvormünden nicht versehen seind …

Standesvormund

DRW

stande·s·vormund

Standesvormund, m. I (Ober-)Vormund aus dem Kreis der Standesanverwandten soll hinwiederum, darin bestätigter vormund ... verstürbe, ... von…

standvormund

DWB

stand·vormund

standvormund , m. : bey den jährlichen Medemer-Wrugen-gerichte, welches vor hiesiger stadt unter freiem himmel gehalten werden sollen, auch …

Testamentsvormund

DRW

testament·s·vormund

Testamentsvormund, m. in einem Testament (I) (für die eigenen Kinder) bestimmter Vormund des alle tor tuchnisse ... hebbe ick an myn ... lat…

Ableitungen von vormund (4 von 4)

bevormunden

DWB

bevormunden , tutorem dare, einen unmündigen bevormunden; die weiber bevormunden. Hippel 6, 166 . auch einen bevormunden wollen, sich der ge…

BEVORMUNDUNG

DWB2

DWB2 BEVORMUNDUNG f . DWB2 abl. von DWB2 bevormunden vb. plur. ungebräuchlich. DWB2 DWB2 1 ausübung der tätigkeit eines rechtsvertreters, vo…

vervormunden

DWB

vervormunden , v. , mnd. Schiller-Lübben 5, 493 ; ' mit einem vormund versehen ' (1593) Fischer schwäb. wb.; die vormundschaft über jemand a…

vormunde

Lexer

vor-munde , vor-münde swm. BMZ s. v. a. vormunt. proheres, tutor Dfg. 463 c . 603 c . Kreuzf. Ludw. Mühlh. r. Ssp. 1,41 ff. Ksr. 73. Prag. r…