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Vormund

nhd. bis spez. · 9 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Pfeifer_etym
Anchors
12 in 9 Wb.
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Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)

Vormund

Vormund

2Mund f. ‘Herrschafts- und Schutzgewalt über Personen und Sachen, Vormundschaft’, ahd. munt f. ‘Hand, Schutz’ (um 800), mhd. munt m. f. ‘Hand, Schutz, Bevormundung, Erlaubnis’, asächs. mund f. ‘Hand’, aengl. mund ‘Hand, Schutz, Vormund(schaft)’, anord. mund f. ‘Hand’ (germ. *mundō f.), anord. mundr m. ‘Brautgeschenk, Mitgift’ (germ. *munda- m.). Verwandt sind außergerm. lat. manus f. ‘Hand’ (wozu lat. mandāre ‘übergeben, anvertrauen, überlassen’), mir. montar, muinter ‘rechtmäßige Gattin’, griech. márē (μάρη) f. ‘Hand’, die als Reste eines alten r/n-Stammes ie. *mər (Genitiv *mənés) ‘schützend über jmdn. gehaltene Hand’ voraussetzen. Einer schwundstufigen Erweiterung ie. *mṇt- folgen die oben genannten germ. Formen. mündig Adj. ‘volljährig, erwachsen, zu Rechtshandlungen berechtigt’, mhd. mündec, (md.) mundic, eigentlich ‘fähig, sich selbst zu schützen und rechtlich zu vertreten’. entmündigen Vb. ‘für unmündig erklären, unter Vormundschaft stellen’ (19. Jh.). Vom Substantiv abgeleitet Mündel n. m. f. ‘minderjährige oder entmündigte Person’, die gesetzlich der Sorge eines Vormunds unterstellt ist, spätmhd. (md.) mundelin, frühnhd. mundelein (15. Jh.), mnd. mündel, afries. mondele. Im 16. Jh. gilt Mündlin, Mündlein und Mündel; letzteres wird im 18. Jh. geläufig. Älter, aber nur bis ins 18. Jh. bezeugt, ist Mündlin m. ‘wer unter der Gewalt eines anderen steht, Schützling’, mhd. mundelinc. Vgl. (in Urkunden des 10./11. Jhs.) mlat. jamundilingus, das wohl als ein latinisiertes ahd. *(gi)mundiling angesehen werden kann. Vormund m. ‘Vertreter eines Minderjährigen, eines Entmündigten’, ahd. foramunto ‘Rechtsbeistand, Rechtsvertreter’ (10. Jh.), mhd. vormunde, vormünde, vormunt, vürmunt, mnd. vȫrmünde, vȫrmunt, mnl. vōremonde, zusammengesetzt mit vor (s. d.). Die Bedeutungsentwicklung geht aus von ‘(schützend über jmdn. gehaltene) Hand’ zu ‘wer Schutzpflicht und Rechtsvertretung gegenüber einzelnen oder mehreren ausübt’ sowie ‘Rechtsvertreter von Ehefrau, Kindern’, dann ‘Rechtsvertreter und Vermögensverwalter von Minderjährigen und Entmündigten’ (seit 15. Jh.). Im 18. Jh. auch Fürmund, dem damaligen Sprachempfinden folgend an für (s. d.) angeschlossen. Vormundschaft f. ‘amtlich verfügte Wahrnehmung der gesetzlichen Vertretung eines Minderjährigen, Entmündigten’, ahd. foramuntscaf ‘Verteidigung, Rechtsvertretung’ (10. Jh.), mhd. vormuntschaft. bevormunden Vb. ‘nicht selbständig entscheiden lassen, gängeln’ (16. Jh.), für älteres mhd. vormunden ‘beschirmen, schützen, bevormunden, Vormund sein’.
2528 Zeichen · 97 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Vormund

    Adelung (1793–1801) · +7 Parallelbelege

    Der Vormund , des -es, plur. die -münder, Fämin. die Vormünderinn. 1. Überhaupt, eine Person, welche für einer andern Be…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Vormund

    Goethe-Wörterbuch

    Vormund [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  3. modern
    Dialekt
    Vormund

    Rheinisches Wb.

    Vor-mund lautend wie Mund (s. d.) meist Sg. t. m.: nach dem Nhd. Verbr. in Ottw , an der Nahe, Simm (weniger), Bernk (Hu…

  4. Sprichwörter
    Vormund

    Wander (Sprichwörter)

    Vormund 1. Als bösslich solcher Vormund thut, der stilt von seines Pflegkinds gut; nicht minder du Regierer strauchst, s…

  5. Spezial
    Vormund

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Vor|mund m. (-[e]s,-e) ghirau (-ai) m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit vormund

84 Bildungen · 71 Erstglied · 9 Zweitglied · 4 Ableitungen

Zerlegung von vormund 2 Komponenten

vor+mund

vormund setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

vormund‑ als Erstglied (30 von 71)

vormunde-, munderschop

LW

vor-munde-, -munderschop, Schutz, Vertretung, Vormundschaft; des dôtslages, Recht und Pflicht, die Klage wegen eines Todschlages zu führen.

vormunden

DWB

vor·munden

vormunden , verb. , vormund sein, als solcher sich betätigen Campe ( als veraltet ) ; vgl. fürmunden th. 4, 1, 1, sp. 773; mhd. mnd. vormund…

vormunder

DWB

vor·munder

vormunder , vormünder , m. , s. fürmünder th. 4, 1, 1, sp. 773, vormund, veraltet; mhd. wb. 2, 237 a ; Lexer 3, 476 ; procurator vormunder D…

vormundhaft

DWB

vormund·haft

vormundhaft , adj. , in der weise eines vormundes: er geberdete sich ... so väterlich autokratisch, so v. berechtigt I. v. Düringsfeld die l…

vormundic

Lexer

vor-mundic adj. nimt ein man ein vitib zu der ê, die vormundig ist gewesen Prag. r. 66,105 ;

vormundin

DWB

vormundin , f. , in älterer sprache neben dem häufigeren vormünderin: daz sy ( Maria ) als vormundinn von got erlang rainigung unserr vermai…

vormundjoch

DWB

vormund·joch

vormundjoch , n. : die lassen knaben sich entmannen von knabenwütrichen, die noch ... selbst tragen vormundjoch Herder 29, 332 S. —

vormundlich

DWB

vormund·lich

vormundlich , adj. , Campe, auch der sprache der neuzeit nicht fremd, den vormund, seine rechte und pflichten angehend: vormundlicher pflich…

vormundner

DWB

vormund·ner

vormundner , m. , vereinzelt in älterer sprache: tutor vormundner quelle bei Schmeller-Frommann 1, 1623 .

vormundsamt

DWB

vormund·samt

vormundsamt , n. Campe ; das amt eines vormundes und das gericht oder kollegium, das die vormundschaftsangelegenheiten ordnet; vormundamt, u…

vormundschaft

DWB

vormund·schaft

vormundschaft , f. , amt, recht und pflicht eines vormundes, gesetzliche fürsorge für eine nicht rechtsfähige person, vgl. fürmundschaft th.…

Vormundschaftamt

Campe

vormundschaft·amt

Das Vormundschaftamt , — es, Mz. — ämter , ein obrigkeitliches Amt, eine solche Landesstelle, welche die Aufsicht über die Vormünder, über i…

vormundschaftlich

DWB

vormundschaft·lich

vormundschaftlich , adj. , tutelaris, tutorius Steinbach 2, 83 ; Frisch 2, 408 b ; ' zur vormundschaft gehörig, in derselben gegründet ' Ade…

vormundschaftsamt

DWB

vormundschaft·samt

vormundschaftsamt , n. , amt, das die aufsicht über die vormünder führt Adelung ; vormundschaftamt Campe ; vgl. vormundsamt. —

vormundschaftsbrief

DWB

vormundschaft·s·brief

-brief , m. : charta de mundeburde regis et principis (ein vormundschafts- oder schutzbrief des königs) M. I. Schmidt gesch. d. Deutschen (1…

vormundschaftsbuch

DWB

vormundschaft·s·buch

-buch , n. , im vormundschaftsamt geführt, s. vormundbuch ( ältere sprache ): vormuntschafftsbuch d. raths zu Leipzig vornewerte ordnung u. …

vormund als Zweitglied (9 von 9)

Mitvormund

DRW

mit·vormund

Mitvormund, Mitvormunder, m. wer eine Vormundschaft gemeinschaftlich mit anderen ausübt, uU. aufgeteilt nach Aufgabenbereichen und dann mit …

Oberstvormund

DRW

oberst·vormund

Oberstvormund, m. wie Obervormund (I) daß jeder ... vormund ... ein genaues inventar alles ... eigenthums seiner pflegebefohlenen glaubwuͤrd…

obervormund

DWB

ober·vormund

obervormund , m. obrigkeitliche person, die den vormund einsetzt und die vormundschaftsführung beaufsichtigt: obervormund ist der ordentlich…

Samtvormund

DRW

samt·vormund

Samtvormund, m. Person, die gemeinsam mit anderen eine Vormundschaft ausübt vgl. Mitvormund nachdeme dat hues ... ahne grote gevar und schad…

Sippvormund

DRW

sipp·vormund

Sippvormund, m. der ¹Sippe (I) entstammender Vormund das die jungen kind, die ... mit testamentarien oder sipvormünden nicht versehen seind …

Standesvormund

DRW

stande·s·vormund

Standesvormund, m. I (Ober-)Vormund aus dem Kreis der Standesanverwandten soll hinwiederum, darin bestätigter vormund ... verstürbe, ... von…

Testamentsvormund

DRW

testament·s·vormund

Testamentsvormund, m. in einem Testament (I) (für die eigenen Kinder) bestimmter Vormund des alle tor tuchnisse ... hebbe ick an myn ... lat…

Ableitungen von vormund (4 von 4)

bevormunden

DWB

bevormunden , tutorem dare, einen unmündigen bevormunden; die weiber bevormunden. Hippel 6, 166 . auch einen bevormunden wollen, sich der ge…

BEVORMUNDUNG

DWB2

BEVORMUNDUNG f . abl. von bevormunden vb. plur. ungebräuchlich. 1 ausübung der tätigkeit eines rechtsvertreters, vormunds. rechtlich; selten…

vervormunden

DWB

vervormunden , v. , mnd. Schiller-Lübben 5, 493 ; ' mit einem vormund versehen ' (1593) Fischer schwäb. wb.; die vormundschaft über jemand a…

vormunde

Lexer

vor-munde , vor-münde swm. BMZ s. v. a. vormunt. proheres, tutor Dfg. 463 c . 603 c . Kreuzf. Ludw. Mühlh. r. Ssp. 1,41 ff. Ksr. 73. Prag. r…