vormund,
m. ,
vgl. fürmund
th. 4, 1, 1,
sp. 772;
ahd. foramundo Graff 2, 814;
mhd. vormunde, vormünde, vormunt
mhd. wb. 2, 237
a; Lexer 3, 476; Jelinek 909;
proheres vormunde, -münde Diefenbach
gl. 463
c. —
altfries. formond, foremund, foremunda Richthofen 752
a. —
mnd. voremunde, vormunt Schiller-Lübben 5, 408
b. —
mnld. voremonde Verwijs-Verdam 9, 1024. — foramundo
enthält mund,
f., schutz, schirm, rechtsschutz, s. th. 6,
sp. 2683;
deutsche synonyme verzeichnet E. v. Künszberg
rechtssprachgeogr. (1926) 38
ff.; vgl. noch Kranzmayer in:
bayr. wochenschr. f. pflege v. heimat u. volkstum 11, 329. —
nachzutragen wäre oben sp. 1061 vorgang
für vormund
d. dt. bauernkrieg aktenbd. Franz. 11)
formen. 1@aa)
im entwickelten nhd. setzt sich für den sing. stark flectierendes aus vormunde
gekürztes vormund
fest, so als stichwort bei Maaler 476
a, Hulsius (1618) 271
a,
nomencl. lat.-germ. (1634) 461, Stieler 1307, Kramer
teutsch-ital. dict. 2 (1702) 1216
b, Steinbach 2, 83, Frisch 2, 408
b, Adelung
und Campe: gleich als da er ir v. war
Esther 2, 20; in deiner, seines vormundes ... gegenwart Schleiermacher
Platon (1804) 2, 14; zum vormund einen annehmen Reyher
thes. (1686) o 3
a; seinem vormunde Riemer
d. polit. maulaffe (1679) 32; sie steht
unter ihrem alten vormunde Gottsched
dt. schaubühne (1741) 3, 107; dann sei das kind entnommen dem vormunde Rückert (1867) 3, 135.
in älterer sprache auch mit umlaut, aus vormünde
verkürzt, über das eindringen des umlauts s. unten: tutor ein vormünd Orsäus
nomencl. method. (1623) 77; seinem sun sein vormünd Arigo
decamerone 291
Keller; er war ein vormünd Hadassa
Esther 2, 7; so gleub ich doch, du werdst ihr vormünd bleiben doch
bei Fischer-Tümpel
d. ev. kirchenlied 1, 11.
untergegangen ist der starke plur. vormunde, vormünde,
oder verkürzt vormund, vormünd,
vgl. Fischer
schwäb. wb. 2, 1665; vormunde der unterthanen v. Wedel
hausb. 189
lit. ver.; in der gewalt der vormunde Corvinus
fons lat. (1646) 920; räthe und vormunde Chemnitz
schwed. krieg 1 (1648) 227; vögte und vormund Dannhawer
cat.-milch (1657) 1, 476; eltern, vormünde, lehrmeister Neukirch
anweis. zu teutschen briefen (1709) 30; vornehmlich
die vormünde Lessing 4, 459
M.; '
vielfach die vormunde, der vormunde, den vormunden' Braun
dt. orthogr. gramm. wb. (1793) 292
b; pfleger, vormünd und vertretter Voigtländer
oden u. lieder (1642) 72; das sind die gaister heut der vormund und aller amptleut H. Sachs 3, 601
K.; dat. plur. mit der schwachen form übereinstimmend, s. unter b.
durchgesetzt hat sich im nhd. der plur. vormünder,
so bei Adelung
und Campe,
d. i. der plur. von vormünder,
m.; der durch das suffix -er
hervorgerufene umlaut ist von hier aus in die übrigen formen des wortes eingedrungen: einen der vogtey der vormünder erlassen Frisius
dict. (1556) 1335
a; alle vätter, gerhaben oder vormünder Guarinonius
grewel d. verwüstung (1610) 254; ehrliche vormünder Lichtenberg
verm. schr. (1800) 3, 69. —
daneben in älterer sprache ohne umlaut: der ammen, pfleger und vormunder untrew S. Franck
sprüchw. (1541) 2, 67
a; den formundern Montanus
schwankb. 96
Bolte; den freunden und vormundern Ad. Olearius
pers. reisebeschr. (1696) 64. 1@bb)
die korrekte form vormunde
ist seltener im älteren nhd. als die umgelautete: vormunde
tutor Diefenbach
gl. 603
c; ein vogt, das ist ein vormunde Prätorius
bericht vom Katzenveite (1665) b 8
a; einige vormunden und curatoren Lindenborn
Diogenes (1742) 2, 95; mit seinen vormunden
M. I. Schmidt
gesch. d. Deutschen (1778) 1, 132.
umgelautete schwache formen: curator ein vormünde Faber
thes. (1587) 225
a; ewer vatter und vormünde Mathesius
leychpred. (1569) 3, 28
a; gott ist der albern vormünde Petri
d. Teutschen weiszh. (1604) 2, G g 1
b; des jungen herrn, ihres sohns vormünde Binhardus
thür. chron. (1613) 189; ein schädlicher vormünde Lohenstein (1689) 1, 1082
a. — des ersten vormündens
d. raths zu Leipzig ordnung u. reformation (1596) h 1
a. — sampt Lysian, des selben vormünden 2.
Macc. 14, 2; zu ihrem vormünden Lohenstein
Armin. (1689) 2, 68
b. — die eltesten und vormünden
2. kön. 10, 5; blutsfreunde und verwandte, vormünden Mathesius
Syrach (1586) 11
a; vormünden (
überschrift) Logau 424, 107
E. — der vormünden und zuchtmeister bedürfftig Kirchhof
wendunm. 4, 230
Ö. —
dat. der starken form gleichlautend: unter den formünden und stieffvetern Schaller
theol. heroldt (1604) 510; von seinen vormünden Arnold
kirch- u. ketzerhist. 1 (1699) 330. 22) fürmund
wird im 18.
jh. gegenüber vormund
theilweise für die richtigere form gehalten: das wort vormund ist ... wider die regel eingeführet, ob es gleich eigentlich fürmund heiszen sollte: weil ein solcher für die unmündigen sprechen musz Gottsched
dt. sprachkunst (1748) 424 (mund
als os genommen);
auch Adelung,
obgleich er mund,
schutz kennt, hält fürmund
für besser: '
unserm heutigen gebrauche nach sollte das wort billig fürmund
heiszen, weil der begriff des für
hier sehr merklich ist'
; vgl. die verteidigung von fürmund
durch J. G. Müller,
den verfasser des Siegfried v. Lindenberg, ztschr. f. dt. wortf. 13, 321. —
spiel mit mund,
os ist häufig: der vormundt nimpt also vil, dasz der achtermundt nichts uberkumpt Agricola
sprichw. (1534) y 7
a; ihr stehlt mir die kastanien vor dem maule weg, ich habe an euch gleichsam einen vornehmen v. Brentano (1852) 7, 40;
vgl. oben unter vormaul; ist ein vormund für den mund, werden weiber nimmer mündig Logau 424, 107
E.; nunmehr schweigt der weise mund, der dein vormund war im leben und stets guten rath gegeben Schmolcke
trost- u. geistr. schr. (1740) 1, 966. 33)
die bedeutung des wortes hat mit der entwicklung des rechtes eine starke einschränkung erfahren, s. unter 4.
in der älteren zeit ist v.
jeder, der schutzpflicht über einzelne oder mehrere, personalverbände irgendwelcher art ausübt und die rechtsvertretung übernimmt; es kann den sinn von fürsprech,
advocatus, curator, syndicus, administrator u. ä. haben; besonders ist v.
auch einer, dem die vermögensverwaltung für andere obliegt (schaffer).
da die frau nach ältestem recht nicht rechtsfähig ist, so steht sie unter der mund
ihres gatten, die tochter unter der des vaters, die schwester unter der des bruders, wenn der vater gestorben ist; auch die witwe bedarf des vormundes: die man is ok vormünde sînes wîves
sachsensp. 3, 45, 3; klaget ein maget oder ein witwe ... über irn vormunt
schwabensp. 44
Gengler; die unser vorfarn und ältern haben nit gewölt, das die weiber etwas ... on vormünde handelten Carbach
Livius (1551) 257
a;
scherzend: die weiber können nach den rechten nicht viel mehr ohne v. und beyhülfe thun, als zu bette gehen Hippel
über die ehe (1774) 25. —
fürsprech, rechtsvertreter, wortführer, vorsteher: der sach aller was redner und v. Haintz Weysz, der weber kellermeister
dt. städtechron. 4, 22
Augsburg; der hundertmannschaft ihr v. oder wortmann
quellen z. gesch. d. stadt Kronstadt 5, 516;
tribunus plebis zunfftmeister oder gemeiner v. Zehner
nomenclator (1645) 107; (
rath,) welcher jherlich rechenschafft gebe den vormunden von wege vierteln und hantwercken der gemein
bei Luther 18, 535
W. —
über die mannigfaltigen anwendungen des wortes in älterer sprache vgl. Schiller-Lübben 5, 408
b; Scherz-Oberlin 1892; 1893; '
die vorsteher der kirchen und milden stiftungen werden noch an vielen orten, sowohl Ober- als Niedersachsens, vormünder
genannt' Adelung;
ferner nach demselben die syndici der städte und die gemeindevorsteher in den dörfern; wie her des stiftes vormunt was Liliencron
hist. volksl. 1, 105;
economus schaffer, vormunde Diefenbach
nov. gl. 144
a; so ists nu klar, das
s. Stephan ist ein scheffner odder vogt und v. gewesen der christen Luther 10, 1, 1, 262
W.; einer ist selbst der nechst v. zu seinen gütern Petri
d. Teutschen weiszh. (1604) 2, t 6
a. — zu den eltesten und vormünden
2. kön. 10, 1; hertzog Johann Casimir, der churpfaltz v. und administrator Zinkgref
apophth. (1628) 1, 124; an graff Friedrich von Solms, fürstlichen anspachischen v. und stadthaltern Chemnitz
schwed. krieg 2 (1653) 230; im wercke ('
de facto') war er der stadt und des reiches v. Lohenstein
Armin. (1689) 1, 692
a; die oberhäupter und vormünder des staats Schiller 3, 522
G. 44)
in der eingeengten bedeutung der neuzeit (
s. bürgerl. gesetzb. 1773
ff.)
ist der v.
der rechtsvertreter und vermögensverwalter von minderjährigen kindern, die entweder den vater oder beide eltern verloren haben, oder deren eltern zur vertretung des minderjährigen nicht berechtigt sind. der v.
wird vom vormundschaftsgericht bestellt, das auch einen gegenvormund
ernennen kann. volljährige, die entmündigt sind (
wegen schwachsinn, verschwendung, trunksucht),
erhalten ebenfalls einen v.;
auch eine frau kann v.
sein, s. vormünderin.
der v.
vertritt den vater und übernimmt damit dessen moralische verpflichtungen. anders, in freiem sinne (3)
braucht Luther
Gal. 4, 2
das wort: sondern er (
der erbe als kind) ist unter den furmünden und pflegern, bis auff die bestimpte zeit vom vater (
der als lebend gedacht ist);
ὑπὸ ἐπιτρόπους ἐστὶν καὶ οἰκονόμους; Wulfila übersetzt daher ἐπίτροπος mit ragineis. —
dare il tutore v. setzen Hulsius (1618) 2, 423
a; kinder oder vormundt von derselben kinder wegen
Nürnb. polizeiordnungen 27
lit. ver.; (
er habe) Conradinum sein sun zum erben seines reichs gemacht und im in Teutschlanden vormünder gesetzt S. Franck
chron. Germ. (1538) 184
b; diebstal ists, wann ein vormundt ... den erben das ihrige vorenthalt Äg. Albertinus
zeitkürtzer (1603) 71; (
N. N.) tratte mit 14 jahren und einem v. in die regierung S. v. Birken
d. vermehrte Donaustrand (1684) 176; vor diesem mochten die vormünder ihre mündel wohl lieber reich als arm Lessing 3, 352
M.; es ist löblich, dasz man dem menschen, der durch verschwendung oder andere thorheiten zeigt, dasz sein verstand sich verschoben hat, von amtswegen vormünder setzt Göthe 11, 92
W.; meinen vater und meine mutter ... habe ich niemals gesehen. ich lebte auf dem schlosse eines vormundes Eichendorff (1864) 2, 50; eine von vaterseite vor jahren mir zugefallene erbsumme lag ... in der verwaltung des oheims, welcher mir zum vormunde bestellt war G. Keller (1889) 2, 94; mir starb vatter und mutter. hoch legt man mir das futter. mein formund mich erzogen, um halb erbtheil betrogen H. Sachs 7, 222
K.; 'warum weinst du, junge waise?' 'gott! ich wünschte mir das grab, denn mein vormund, leise, leise, bringt mich an den bettelstab' Göthe 1, 140
W. misztrauen gegen vormünder zeigen deutsche sprichwörter und redensarten, vgl. Wander dt. sprichw.-lex. 4, 1693: wenn die weysen kommen in der vormünder hand, das ist, als wenn die vögel kommen in der kinder hende Petri
d. Teutschen weiszh. (1604) 2, b 6
b; geld will einen guten v. haben Pistorius
thes. paroem. (1715) 911; vormünder sind wie melonen, da man unter funffzig selten eine gute findet Hoffmann
polit. Jesus Syrach (1740) 91;
nd. vörmünders, vörplünders Kern-Willms
Ostfriesl. (1869) 46; wirstu zum vormund gekorn, so soltu dich nicht lang wehren. ist geld da, du kanst dich ja damit nehren Petri
a. a. o. 3, S s s 3
b; der ammen und vormünder schutz ist untrew, vorthel und eigennutz Lehman
florileg. polit. (1662) 1, 190; böszlich solcher vormund thut, der stiehlt von seines pflegkinds gut 3, 22. 55)
in freier und übertragener anwendung, in neuerer sprache oft deutlich anknüpfend an die verengte bedeutung. im guten sinne ein beschützer, jemand, der die sache anderer vertritt, leiter, helfer u. ä. anderseits aber kann die bedeutung sich verschlimmern (
vgl. bevormunden),
indem vom standpunkte des andern aus der v.
jemand ist, der seine entschlusz- und meinungsfreiheit einzuschränken versucht. 5@aa) daselbs haben wir bey himelischen vater unsern v. und advocaten den herren Jesum Christum Berth. v. Chiemsee
t. theologey 639
R.; der kayser ist aller eltern v. Petri
d. Teutschen weiszh. (1604) 2, o 4
a; (
wahr ists,) dasz gott der thoren, der vollen und der kinder v. seye Moscherosch
ges. (1650) 2, 229; ihr seyd mein geistlicher vater und sonsten mein v. und treuer beystand gewesen Schupp
schr. (1663) 490; vormünder der verwaiseten länder, schützer der unterjochten ... wird sie welt und nachwelt nennen Herder 23, 29
M.; die engel sind nicht unsere diener ... sondern unsere vormünder, unsere curators Hippel
lebensläufe (1778) 3, 2, 74; unglaublich ist, was ein gebildeter mensch für sich und andere thun kann, wenn er, ohne herrschen zu wollen, das gemüth hat, v. von vielen zu sein Göthe 23, 306
W.; die gnade Franzens, kaisers von Österreich, des vormundes, retters und wiederherstellers der Deutschen H. v. Kleist 4, 111
E. Schm.; (
der dramatische dichter) der wohlwollende v. des darstellenden künstlers Freytag (1886) 14, 261; so weisz auch jedermann, dasz wir Georgen können des landes vormund mehr, als dessen könig nennen
bei Weichmann
poesie d. Niedersachsen (1721) 4, 223; o so verzeih, du mildgesinnte, der sterblichen vormund Herder 26, 178
S. 5@bb)
verschärfung der bedeutung und ungünstige färbung: sie wolten ... nicht räthe, sondern vormünden ihres fürsten seyn Lohenstein
Armin. (1689) 2, 986
b; man hat diesem ewig unmündigen (
publikum) vormünder setzen wollen Herder 17, 306
S.; das volk hatte seine Wiener und Frankfurter vormünder bei seite gesetzt A. Ruge
briefw. u. tageb. (1886) 2, 24; die minister in Hannover setzten alle hebel ein, um den lästigen v. in London, den grafen Münster, zu stürzen Treitschke
hist. u. polit. aufsätze (1886) 1, 377; bestellet sich zum vormund, dasz er mich zum kind erniedrige Göthe 10, 216
W. ich brauche keinen v.,
kann mir selber raten. 5@cc)
in freier sprache erscheint unpersönliches sowohl als v.
wie es auch das geschützte, geleitete, vertheidigte bezeichnet: es ist kein sünd, sie hat ein v. S. Franck
sprüchw. (1545) 1, 72
b; ablaszbrieff, der v. vieler sünden Treuer
dt. Dädalus (1675) 1, 27; die groszen im rathe, welche doch vormünden der gesetze seyn solten Lohenstein
Arminius (1689) 1, 311
a; oder haben sie denn nicht wenigstens die vorrede des vormunds des guten geschmacks in Deutschland (
Gottscheds) durchgelaufen? Lessing 4, 468
M.; die vernunft, wo es auf sittlichkeit ankommt, musz ... den v. derselben vorstellen Kant 5, 118
akad. ausg.; rechter triu ain formund bin ich in meines hertzen stain Hätzlerin
s. 207, 140; es müssen ehe die kleinen kinder hie werden der warheit vormünder Fischart
dicht. 1, 131
Kurz; die höchste weiszheit musz der thorheit vormund seyn Rachel
sat. ged. 36
ndr.; ich straffe mein verbrechen und mag kein vormund hier der blöden thorheit seyn Canitz
ged. (1727) 62. 66)
als erster bestandtheil von zusammensetzungen, in der sprache der gegenwart mit fugen-s,
früher ohne dieses, auch in umgelauteter form (
s. unter 1);
anordnung nach dem zweiten bestandtheil: