verbannen,
verb. den bann verhängen. 11)
ahd. farbannan,
mhd. verbannen, verbennen,
früher stark flectiert, ahd. part. praet. farbannan Graff 3, 125,
mhd. praet. verbien, verbannen,
doch daneben auch schon die schwachen formen: er zoh an sich die gter, die der kirchen zuogehortent und hielt sü untz an den bobest Gregorium, der verbien in. (Closener)
d. städtechr. 8, 37, 19; das kain handtwerck nit verbannen wäre. Richental 33.
auch im älteren nd. laufen die formen vorbien, vorbeen, vorbannede
früh neben einander her; part. praet. vorbannen Schiller-Lübben 5, 310
b.
nhd. hat die schwache form die starke verdrängt, es finden sich noch spuren der letzteren in den glossarien des 15.
jahrh. im part. praet., vergl. vorbannen, verbannyn,
detestatus, profanus Dief. 463
a. 177
b; verbannen,
abhominabilis nov. gloss. 2
b.
die mhd. nebenform verbennen (
inf., Lexer 3, 72)
ist nhd. bis auf ganz wenige belege ausgestorben: (
der richter fragt die schöffen) ob es zeit sei, das jargeding zu verbennen? .. wer das zu verbennen hat mit recht?
weisth. 2, 28 (1540);
nd. zum ersten verbent der scheffen dat gerichte zu Dreys in eins abts wegen van Echternache. 2, 333. 22)
das verbum ist nur transitiv, ein verstärktes bannen,
und diesem in der entwicklung der bedeutung nahestehend. nach dem theil 1, 1115
gesagten ist bannen
in der ältesten nachweisbaren bedeutung '
ein machtgebot unter strafandrohung thun' (
vgl. auch Fick
indog. wb. 3, 201. Walter
d. rechtsg. 655).
eine gleiche bedeutung hat auch verbannen;
der gegenstand, den das gebot trifft, steht im accusativ. ein solches gebot kann verschiedene zwecke haben; eine sache für unverletzlich, unantastbar erklären: 2@aa) bäume verbannen,
bäume durch gebot dem gemeinen gebrauch entziehen. in frühester zeit zu ehren eines gottes (
vgl. Grimm mythol.3 1, 66. 2, 613. 3
4, 187),
dann zum vortheile des fürsten: verbannet,
sacer Dasyp. 300
b;
lucus, ein lustwald oder geweichter und verbanter wald jrgens einem got zuo ehren. 121
b; und hat der künig auch etlich verbante beum, von den niemant nichts darff auff fahen. Frank
weltb. 216
a; (
ist) der baum Mamre lange zeit in groszen ehren gehalten und verbannet worden, das er nicht solt abgehauwen werden. Reiszner
Jerus. 1, 99
a. verbannt
heiszt auch noch heute ein feld, eine wiese
u. s. w., dessen beweidung verboten und welches daher meist auch eingefriedigt ist. Weber
termin.-öcon. lex. 2, 611.
s. bannwald theil 1, 1118. 2@bb) städte, land verbannen,
besonders in den biblischen erzählungen gebraucht von der sitte der Juden, erobertes land zu heiligem, priesterlichem besitze zu erklären. in älterer zeit mitunter mit dem zusatze gote:
mhd. der gotes engel dô beschiet, Josue und hieʒ in sô, daʒ er die stat verbien aldâ gote in al solhen siten: swenne sie die stat erstriten und mit gewalt kAemen dârin, daʒ sie des roubes gewin, gote solden opfern dâr. R. v. Ems
meltchron. 128
a;
ohne diesen zusatz von Luther
oft in der bibelübersetzung gebraucht zur wiedergabe des wortes ם '
weihen dem Jehova und zwar so, dasz es nicht gelöst werden konnte. die verbannten grundstücke und andere besitzungen fielen auf ewig an die priester, verbannte menschen wurden getödtet'. Gesenius
hebr. wb. 1, 332: der selb acker .. sol dem herrn heilig sein, wie ein verbannet acker und sol des priesters erbgut sein.
3 Mos. 18, 14; also gewonnen sie die stad und verbanten alles, was in der stad war, mit der scherffe des schwerts beide man und weib, jung und alt, ochsen, schafe und esel.
Jos. 6, 21; und schlugen alle seelen, die drinnen waren, mit der scherffe des schwerts und verbanten sie und lies nichts uberbleiben, das den odem hatte. 11, 11; und der herr wird verbannen den strom des meers in Egypten.
Jes. 11, 15. 2@cc) tage verbannen,
dem verkehre entziehen, zu feiertagen oder gerichtstagen machen: verbanter tag,
dies religiosus vel ater. Dasyp. 489
a. 2@dd) wasser und feuer verbannen,
übersetzung des lateinischen aqua et igni interdicere: es seindt diejenigen ubel genug geplaget, denen feuwer und wasser verbannet und verbotten ist. Kirchhof
milit. discipl. 165. 2@ee) recht, gericht verbannen,
unter strafandrohung für die dauer der rechtshandlung frieden gebieten, gericht hegen, '
gebieten und im namen der obern straf darauf setzen, wer am gerichte und vorhabendem rechtsprechen hinderlich sein wird' Frisch 1, 58
c: das recht soll darauff vagiert und verbandt werden nemlich und der gestalt .. erstlich von wegen gott desz allmechtigen .. weiter im namen rom. keis. may. Fronsperger (1596) 3, 4; dasz jhm niemandts ... wölle einreden oder fürtrag thun, auch keiner von dem rechten auffstehen .. und die richter auch nit unbillicher weisz uberstahn oder verhindern, neben dem auch den profosen .. freien zugang von und zu dem rechten unverhinderlich lassen, solches alles und dergleichen bei einer darauff gesetzten peen und straff verbandt und verbotten werden. 3, 4
b; und darmit aber solches geschehe nach altem löblichen gebrauch und herkommen, so wil ich die umbfragen thun, und hernach das recht verbannen. 1, 4
b; ich frag euch, ob ich nicht macht hett auffzustehn mit sampt euch richtern .. und ob ich macht hab das recht zu verbannen? — so erkenne ich, dasz jhr macht habt sampt eweren richtern auffzustehn .. auch habt jhr macht, das recht zu verbannen bei straff eines gülden in müntz. Fronsperger 1, 5
b. 6; dieweil jr denn ... diese gefragten articul ohn allen vorbehalt für recht und kräfftig erkenndt: so verbanne ich nach altem gebrauch und wol hergebrachter gewonheit das löblich malefitzrecht; zum andern verbann ichs in nahmen und von wegen desz fürsten und herrn ... ich verbann es auch zum dritten von wegen des gestrengen und edlen herrn .. zum vierten und letzten verbann ichs auch von wegen mein
N. u.
N. Kirchhof
milit. discipl. 939,
vergl. Fronsperger 1, 6; allda fur mich und gemeine dingstatt leuth zu offnem verbannem gericht kommend seind.
weisth. (1619) 1, 71,
sonst in den weisthümern lieber durch andere verba ausgedrückt, z. b. recht gebieten, gericht hegen, bann und frieden gebieten
u. ähnl.; vielleicht gehört hierher: dan soll der meier das gericht verbinden.
weisth. 2, 339,
gleich verbenden, verbennen. 33)
das machtgebot kann sich auch auf das richterliche urtheil beziehen. so gewinnt bann
früh die bedeutung '
die vom richter verhängte strafe' Grimm
rechtsalterth. 657.
daher jemand verbannen,
einen gerichtlich strafen. da aber diese strafe oft, besonders bei verweigerung der busze, im entziehen des landrechtes bestand, so geht verbannen
bald in die bedeutung über '
jemand aus der rechtsgemeinschaft ausschlieszen'. 3@aa) verbannen
in dieser bedeutung ist sowol in der sprache des geistlichen wie weltlichen gerichtswesens gebräuchlich; aber das einfachs bannen
setzt sich nur für kirchliche strafe fest, während im weltlichen rechte ächten
gebräuchlich ist, so auch bann
und acht,
vergl.alse der man ist in der ahte sehs wochen und einen tag, so sol der richter sine gewisse botten senden zuo dem geistlichen rihter, das er in ze banne tuo.
Schwabenspiegel landr. 106; und kumet der man in den ban vor geistlichen gerihte unde ist darinne sehs wochen, wan mag in mit rehte vor weltlichem gerihte ze ahte tuon, unde kumet er vor weltlichem gerihte in die ahte, wan tuot in vor dem geistlichen gerihte ze banne. 246. 3@bb) verbannen,
jemand mittels bannfluches aus der christlichen gemeinschaft ausschlieszen: mhd. er ist verfluochet und verbannen von allem christinlîchem rechte. Konrad
Rolandsl. 8838
Bartsch; wir sulen iuch hie ane wisen aller der, die niht geziuc mugen sin ... stumben und verbannen liut und verehte liute und chezzer.
Schwabenspiegel landr. 13.
häufig in den glossarien der übergangszeit: anathemisare, verbannen Dief. 33
b,
excommunicare 215
b,
abhominari nov. gloss. 2;
nhd. verwerffen wir diese werck, so verbannet uns der heilige stuel zu Rom und schelten uns die hochgelerten gar schwind für ketzer. Luther 1, 191
b; wenn einer nicht so grosze sünde hat, darumb er möcht verbannet werden, so sol er sich ja nicht sondern von der ertznei des leibs und bluts unsers herrn. 3, 387; (
die päpste) setzen sie (
die kaiser und könige) ab und ein, lassen jnen die füsze küssen, verbannen, morden und verfluchen sie. 8, 232
b; die ungenorsamen, so in öffentlichen lastern verharren, zu verbannen. Melanchthon
hauptart. d. christl. lehre 677 (
corp. doctr. christ. Leipzig 1560); das nebenhaupt aber gar ernstlich sich dar wider setzet und den keiser entlich verbannet. Sleidan
reden 13; er antwortet darauff, dasz sie auch allezeit für ketzer seien verbannt und verflucht geweszt. Fischart
bienenk. 10
a; Savonarola und seines gleichen, die doch allzugleich von der römischen kirchen verbant und für ketzer verdamt ... sind worden. 12
b; die Engeltrudin, Matfridi tochter, welche ihrem amanten zu gefallen von ihrem gemahl Bosone entlauffen und darüber öffters verbannet worden war, nahm er in seinen königlichen schutz. Hahn
einl. in d. d. hist. 1, 204; vorhero aber verbannete er Lambertum und seinen anhang in der Peterskirche zu Rom auf eine terrible art. 1, 248. 3@cc)
vom ausschlusse aus der weltlichen gemeinschaft gebraucht. im mhd. geht neben verbannen
her verächten;
letzteres nhd. nur noch in wenigen spuren nachweisbar (
s. sp. 64).
der ausschlusz aus der rechtsgemeinschaft zieht zunächst nur meidung des umgangs und der versammlung freier männer sowie fernhaltung vom gerichte nach sich; '
doch gewöhnlich pflegte rechtlosigkeit auch landesverweisung, flucht aus dem lande nach sich zu ziehen' Grimm
rechtsalterthümer 733.
so ist verbannen
des landes verweisen: proscribere Dief. 467
a; (hinweg) verbannen, ausz dem land veriagen und vertreiben,
exterminare. Maaler 414.
diese bedeutung ist heute die einzige, in der sich das zeitwort erhalten hat, da wir für kirchliches verbannen lieber in den bann thun, bannen
sagen; die anderen bedeutungen sind vergessen: die herren achte verbannten unsere gegner auf einige jahre, und uns auf sechs monate zehn miglien von der stadt. Göthe 34, 27; auf ewig sei er denn aus unserm reich verbannt und all sein land und gut der krone heimgefallen. Wieland
Oberon 1, 63; die marquisin von Mondekar ward aus dem reich verbannt. Schiller
hist.-krit. ausg. 5, 181;
als adjectiv und substantiv: aus allen meinen reichen soll dein verbannter fusz zur stunde stracks entweichen. 1, 65; man pflege diesem (
orden) alle jahre zu gedachtem fest zwölf verbannte zu schenken. Göthe 34, 215. 3@dd)
in freierer anwendung (
ohne richterlichen spruch)
durch anderweitige machtvollkommenheit wegweisen, verjagen, fortschaffen: donna Pelaja konnte sich so lange nicht entschlieszen, ihre arme nichte auf immer von sich zu verbannen. Wieland 38, 189; leider fand der nach ihrem ableben eintretende besitzer es wunderlich, auf seinen blumenbeeten eine pinie ganz unörtlich hervorgewachsen zu sehen, und verbannte sie sogleich. Göthe 58, 111; die klagen, das geschrei, die wilden verwünschungen .. erschollen nicht minder schrecklich durch das öde eiland und sie waren es, die ihn dahin verbannten. Lessing 6, 377; darf ich wohl hoffen, jemals in der verzäunung, in die mich mein stand verbannt, ein kleinod wieder zu finden, das diesem hier gleich ist? Thümmel.
particip in passivem und adjectivischem gebrauche: es sei so: Jacob soll von uns verbannet und verflucht sein. Weise
comödienpr. 189; Orest verbannt in wüsteneien, vergiszt des vaters tod. Gotter 2, 12; ach, die verlassene, verbannte spricht zu dir. Tieck 1, 237;
zu der bedeutung '
von der heimat ausgeschlossen'
gesellt sich gern die nebenbedeutung '
unstät, ruhelos': irrend schlich Erwin verbannten schatten gleich, um diese felsen. Göthe 10, 315. 3@ee)
in abstracter bedeutung, abweisen, ausschlieszen, von realen wie idealen dingen gesagt: umsonst habe ich es versucht, ihre begriffe anzunehmen und die zweifel aus meiner brust zu verbannen. Lessing 2, 8; seitdem die Neuberinn sub auspiciis sr. magnificenz des herrn prof. Gottscheds, den harlekin öffentlich von ihrem theater verbannte. 7, 80; wenn ich bedenke, wie heisz treue eltern auch an ihren ungerathensten kindern hangen und dieselben nie aus ihrem herzen verbannen können. Keller
gr. Heinr. 1, 26; man würde das unedle, gedankenlose verbannen. Herder 1, 13; die musik, die Plato aus seinem staat und Aristoteles aus seiner erziehung verbannte. Lessing 2, 96; um durch eine ins grosze gehende anstalt alle kleine unzulängliche sorge auf einmal zu verbannen. Göthe 17, 71; aus der ehe selbst wurde alle eifersucht verbannt. Schiller
hist.-krit. ausg. 9, 149; eine freiheit, die das beste unter dem, was zu schaffen möglich war, in das ewige nichts verbannt. Kant 6, 9; wer nicht das bapstumb gar verbandt gleichwie den teufel meidet, hat gottes wort nie recht erkandt. Wackernagel
kirchenl. 3, 203: damit er dem tyrannen, sein lohn ertheilen mag, der deinen dienst verbannen und dich entsceptern will. Opitz 3, 82; dieses, was ich von dir schreibe, hebt mein Phebus selber auff ... legt es bei, wo glut und wind, erd' und see verbannet sind. S.
Dach 445
Öst.; bald hätt' in klostereinsamkeit mein leben und mein herzeleid ein hoher schwur verbannt. Bürger 47, 6; verbannt aus Deutschland ist die politik, verbannet sei nur nicht die menschlichkeit. Herder 15, 241; der tag ist hier verbannt, kaum macht der todte schein von einer lampe noch den finstern zugang heiter. Wieland 17, 91; finstrer ernst und trauriges ertragen war aus eurem heitern dienst verbannt. Schiller
hist.-krit. ausg. 11, 4. 3@ff)
mittels zauberei jemand, etwas wegtreiben, verjagen: zween fromme wunderthäter ... verbannten manchen kobold und manchen bösen alp. Hölty 7
Voigts; mich verbannt' aus einer besessenen jungfrau von holdseliger bildung ein abessinischer bischof. Voss
id. 258;
etwas verhindern: dessen er lachte, mit vermelden, dasz er mir per spasz das rohr zugetan oder den schusz verbannet gehabt.
Simplic. 4, 132, 29
Kurz. das part. verbannt
nimmt wie verflucht
die bedeutung strafwürdig, sträflich an. 44)
reflexiv, die verbannung über sich verhängen, in die verbannung gehen: tyrannen, die erstlich gute leut, hernach sich selbst verbannen. Opitz 1, 27; was ists, dem du dich verbannst und in ein solch joch dich spannst? Flemming 416; verbannet will die weise frau mich sehen: verbannen will ich mich, ihr wille soll geschehen! Wikland 5, 194;
von Luther
in der bibelübersetzung gebraucht in verschiedenen bedeutungen: 4@aa)
sich die strafe des bannes zuziehen: allein hütet euch fur dem verbanten, das jr euch nicht verbannet, so jr des verbanten etwas nemet.
Josua 6, 18. 4@bb)
im neuen testamente übersetzung von ἀναθεματίζειν ἑαυτόν,
den bannfluch auf sich wünschen für den fall der nichtausführung einer sache, sich unter selbstverwünschung zu etwas verpflichten: da es aber tag ward, schlugen sich etliche jüden zusamen und verbanneten sich weder zu essen, noch zu trinken, bis das sie Paulum getödtet hetten.
ap. gesch. 23, 12; wir haben uns hart verbannet nichts anzubeiszen, bis wir Paulum getödtet haben. 23, 14. 55)
aus den obigen belegen ergibt sich schon, dasz bei bezeichnung der nähern umstände, unter denen die verbannung geschieht, das, wovon jemand verbannt wird, wenn ein ort, mit aus
und von,
wenn eine person, mit von
bezeichnet wird: aus dem vaterlande, vom väterlichen erbe, von den seinen verbannen; so weit als möglich hat der ewige verstand die unempfindlichkeit aus seiner welt verbannt. Wieland
suppl. 1, 84;
der ort, wohin jemand verbannt wird, wird mit in
beigefügt wenn es eine allgemeine bezeichnung ist: in ein fremdes land verbannen; dann lieber arm im vaterland, als fern in sklavenprunk verbannt. Voss
ew. musenalm. 317;
bei näherer bestimmung des ortes mit nach: nach Afrika verbannen.
wenn zu gleicher zeit hervorgehoben wird, dasz die wahl des ortes eine strafe ist, die aus der verbannung folgt, so wird oft zu
gesetzt: zur ewigen einsamkeit verbannet. Herder 4, 67.