verzollen,
vb. ,
kompositum zu 3zoll; '
den zoll,
eine abgabe von etwas geben'.
im gegensatz zu zollen (
s. d. teil 16,
sp. 52)
bis heute im eigentlichen sinne geläufig; schwed. förtulla (
älter fortolla)
ordbok över svenska sprket 9, 3455
akad. (
entgegen der irrigen angabe teil 16,
sp. 52
auch schwed. tulla;
dän. tolde
ordbog over det danske sprog 24, 118;
ferner mnl. tollen Verwijs-Verdam 8, 530;
nl. tollen
woordenb. der nl. taal 17, 967);
dän., norweg. fortolde
ordbok over det danske sprog 5, 985;
mnl. vertollen
vgl. Verwijs-Verdam 9, 1, 158; Dale
groot wb. der nl. taal (
51914) 1886;
mnd. vertolnen, vertollen (
belege s. u.).
auch in heutiger mundart, vgl. nd. vertollen Dähnert
pomm.-rüg. 528
b; Siebs
Helgoland 219
a; fertolli Schmidt-Petersen
nordfries. 41
b;
obd. verzollen
Fischer schwäb. 2, 1432; firtsolän
Brienzer ma., s. PBB 18, 368.
lexikalisch: verzollen
merces profiteri waar verzollen Reyher
thes. (1668) 4452; darzollen, verzollen
pensionem fisco repraesentare Stieler
stammb. (1691) 2252; ein gut verzollen
pagare la gabella per qualche robba, francarla, liberarla dalla dogana etc. pagandone il dovere Kramer
teutsch-ital. 2 (1702) 1472
a; verzollen (
ein- und ausgeführte waaren)
den zoll davon entrichten; to pay the toll, duties or customs of goods entred and exported Ludwig
teutsch-engl. (1716) 2202;
vgl. auch Steinbach
dt. wb. (1734) 2, 1119. 11)
im eigentlichen sinne '
eine abgabe auf eine ware entrichten'.
seit 1300
belegt, s. Schirmer kaufmannsspr. 205.
bis zum anfang des 17.
jhs. sowohl von grenzzöllen (
s. 3zoll I 2)
als auch von sonstigen öffentlichen abgaben auf waren: ist, daz ein gast brengit gut her in di stat, daz geleite geben sal, unde wil daz verzollen
Freiberger stadtrecht 237
Ermisch; es ist och gesetzt, daz jeglicher wirt verzollen sol allen den wîn, den er vmb pfenning git
stadtb. v. Schaffhausen (14.
jh.)
in: Alemannia 5, 19; welcher armer pfähl oder holz im Lochberg hawet, das soll er über
die Schweippach führen und meinem herren von Rieneck das verzollen (1494)
weist. 6, 53; so ist der arm man hoch geschetzt, das er yetzundt schier nym kan leben ... er muosz verzollen als das syn (1512) Murner
dt. schr. 2, 240
Spanier; er wol solche schendliche wahr (
eine schrift der Luthergegner) auch hette verzollen müssen zu unserm grossen spot und schaden Luther 26, 541
W.; sintemal das gold nit mag ausz India geführt werden, in betrachtung, dasz man solches nicht weisz zu verzollen
J. de Acosta America (1605) 99; der könig aber oder fürst, dieweil man jhm alle metallen musz verzollen, lasset er sich gewonlichen vom zehnden verngen Ph. Bech
Agricolas bergwerckb. (1621) 62.
von grenzzöllen: und gläubet man jeglichen, der was angibt und verzollen will, auf seine blosse aussage J. Neuhof
die gesantschaft (1666) 83
a; derer (
juden) etliche zu uns in das schiff alsobald stiegen, und alle unsere sachen mit grosser ungestmigkeit durchsuchten, die wir ihnen hernachmals theuer genug verzollen musten Troilo
orient. reisebeschr. (1676) 597; (
die soldaten) sind allezeit zoll frey, und dürffen ihre sache an keinem ort verzollen, müssen aber ihre passporten aufweisen Fleming
d. vollk. teutsche soldat (1726) 108; der wolf fragete mich alsdenn (
am stadttor), ob ich auch zwey seelen an statt einer bey mir hätte? so müste ich sie verzollen Lindenborn
Diogenes (1742) 2, 774; die ausländer verzollen ihre waren und verkaufen alsdann die 8 tage (
des jahrmarkts) über ohne weiteres Göthe IV 35, 70
W.; (
es) karrete ein mann mit einem schubkarren zum thore herein, verzollte ein fasz bretnägel Musäus
volksmärchen d. Deutschen 2, 124
Hempel; (
ein) rundes, groszes ding, welches ... als ein ... knäuel ... strickgarnes verzollt worden ist Holtei
erz. schr. (1861) 22, 6; er ... wurde als jude (
bei seinem einzug in Neustadt) nach damaligem (1806) löblichen gebrauch gleich dem eingetriebenen schlachtvieh verzollt W. Raabe
hungerpastor (1864) 1, 72; alle andern artikel dagegen sollten sowohl bei der ausfuhr als bei der einfuhr verzollt werden Ranke
s. w. (1867) 2, 33.
dazu auch: soll ich die durchfahrt euch denn tausendmahl verzollen? Simon Dach 805
Ö. in erweitertem sinne '
zum verkauf einführen, anbieten': gnedigstes fräulein, ein kauffman ist an desz meers port kommen an, der hat die schönsten war (gelaubt!) und treget ein cron auff seinem haupt. dieselbig war will er verzollen vnd hat mir auch dabey befohlen, ob eur gnad etwas kauffen wolt, ir nab gehn vnd das besehen solt Ayrer
dramen 1583
Keller. 22)
der bildlich-übertragene gebrauch, im mhd. gut bezeugt und reich differenziert (
s. die mhd. wbb.),
findet sich im nhd. weniger ausgebildet. 2@aa)
etwas (
oder für etwas)
als zoll hingeben: dem Jägerndorf und Gabor stolz verschaff ich des pur lautern golds bis in viel hundert tausend mark ... das sollens bein reichstädten holen, sie müessens aber hoch verzollen
bei Opel-Cohn
dreiszigj. krieg 138.
etwas durch einen tribut entgelten: du bist, wie dort Trajan, des vaterlandes liebe; allein womit wird dir der gnaden-dienst verzollt? die hertzen sind der zoll Neukirch
anfangsgründe (1724) 454.
etwas als einen tribut hingeben: die sich beklagten, das ... er (
der mensch) gleichwohl schier die helfft seines lebens dem schlaff musste verzollen Xylander
Polybius (1574) 2 a; man nehrt sich ja davon, man schert sie (
die schafe), sie verzollen ohn alle ferner müh uns ihre zarte wollen Gryphius
lustsp. 356
Palm. das leben verzollen: (
tod:) mir zinst und zollt ihr' aller meng', keins mag mir widerstreben. (
mensch:) ... ob ich dich lang anblicken sollt', vor ohnmacht würd ich sinken, mein leben das wär schier verzollt, da hülf kein widerwinken Eschenburg
denkm. 427. 2@bb) '
für etwas zoll erheben': weil den willen niemand kan meistern, den geist eynthuon, den windt zwingen vnnd die gedancken verzollen S. Franck
paradoxa (1558) 352
a; dort pocht ein stoltzer weib auf ihren klumpen gold, und billich, weil sie doch nur jeden kusz verzollt Hoffmannswaldau
u. and. Deutschen ged. 6, 99
Neukirch; war es wohl der religion ihre schuld, dasz ... der pfaff den einträglichsten actienhandel trieb, ... die drey ersten nächte des brautbettes verzollte und mit sünden wucherte, die er mehrentheils selbst erfunden hatte Hamann
schr. (1821) 1, 21. 2@cc) jemanden verzollen '
ihn (
meist mit der absicht der täuschung)
für etw. anderes ausgeben, deklarieren',
auch '
einschätzen, ansehen'
; hierher wohl schon: du möchtests doch den richteren heim setzen zuo erkennen, da es dennocht hindennach hinkummen muos, got geb wa für du dich verzollest Murner
an den adel 27
ndr.; aber für koan lugabeutel därfst me au nimme verzolle Nefflen
d. vetter aus Schwaben 108
a; wenn einmal gras drüber gewachsen ist, so verzollt jedermann die ein' für so gut wie die ander Hermann Kurz
ges. w. 6, 28
Heyse. von hier aus auch '
verleumden, verlästern',
vgl. Fischer
schwäb. 2, 1432.