stattlich,
adj. ansehnlich. II.
herkunft und form. in den (
nicht überall mit sicherheit unterscheidbaren)
lautformen stătlich
und stātlich
vereinigen sich wörter verschiedenen ursprungs, die jetzt zum theil zusammengefallen, zum theil erloschen sind. I@11)
im mhd. findet sich ein adverb statelîche(n),
zuweilen mit umlaut stätlîche, stetelîchen,
das gewöhnlich '
den umständen angemessen, gehörig',
daneben '
langsam'
und '
standhaft'
bedeutet und eine ableitung von state (
s.statt I, 3. II, B,
sp. 954
f. 973
ff.)
ist. Lexer
handwb. 2, 1147.
es begegnet schon spätahd. (
bei Notker)
als státelîcho,
s. Graff 6, 647: tô híeʒ man Iovis prîevarun éina dero parcarum áfter órdeno únde státelicho (
pro suo ordine ac ratis modis) die hímelsaʒen dárauuîsen. Notker 1, 734, 4
Piper (
Marc. Cap. 1, 29).
ein entsprechendes adj. ist vor dem 16.
jahrh. nicht nachgewiesen. I@22)
das nhd. adj. stattlich
kann im allgemeinen als fortsetzung des mhd. gelten, wie die einzelnen verwendungen zumeist weiter bestehen. doch scheint damit eine ableitung von staat, stat
in dem sinne '
aufwand, prunk' (
s.staat 3,
sp. 276—9),
die dann also mit dem heutigen staatlich,
politicus (
sp. 286)
dem ursprunge nach identisch ist, nur dasz sie auf eine andre bedeutung des grundwortes zurückgeht, zusammengefallen oder eine nachträgliche anlehnung an und beeinflussung durch staat
eingetreten zu sein. auf diese annahme führen folgende umstände: I@2@aa)
die bedeutung hat sich insoweit gewandelt, als stattlich
im nhd. weniger den begriff des angemessenen, gehörigen, als den des groszartigen und imposanten ausdrückt, s. II. I@2@bb)
die andern germ. sprachen weisen wörter auf, die dem nhd. nach form und bedeutung sehr nahe stehen und nur die herleitung aus lat. status
gestatten. so vielleicht schon mnd. statelik,
das erst spät und vereinzelt in ostelbischen [] quellen begegnet, s. Schiller-Lübben 4, 369
a und unten die belege unter 2,
a (statylyg),
aus Lauremberg,
s. 6,
a (staetlick, staedlik)
und den nd. bauernkom. (stattlick),
s. 6,
c, und vielleicht von anfang an unter hd. einflusse steht; Dähnert
kennt ein veraltetes staadlik, 'een staadlik mann.
ein vermögender mann'. 455
a,
und 'statlik.
adi. u. adv. tüchtig. auf die beszte art'. 458
b.
sonst ist nd. dafür gewöhnlich staatsch
eingetreten, s. staatisch,
sp. 286,
und statiös,
sp. 946
f. ferner holl. statelijk,
stattlich, groszartig (
neben statig,
feierlich),
vgl. Franck 952. staetigh, staetelick,
gravis, severus, constans: auctoritate et reverentia valens: magnificus, elatus. Kilian 2, 627
b.
aus dem holl. stammt wol ostfries. statelk,
stattlich, feierlich, auch staatfestelk. Stürenburg 262
a. ten Doornkaat Koolman 3, 304
a (statelik, statelk). —
das engl. stately
begegnet zuerst bei Chaucer als estatlich (estatlich of manere
Canterb. tales A 140, estaatly honestee
B 3902),
als statelī (
adv.)
um 1430,
s. Stratmann - Bradley 574
b. Skeat 593
a.
schwed. sttlig
prächtig. dän. entspricht stadselig
zu stads,
staat, prunk. I@2@cc)
auch im nhd. selbst finden sich formen mit langem vocal: das sie der clerisey die schutzung, so ihnen etwan vom radt und gemeiner stadt stahtlich mit brieffen und siegeln verschrieben, abkundigen ... sollen.
d. städtechron. 27, 184, 7 (Langhans
Magdeb. hist. 1524).
die gewöhnlichen schreibungen der ältern sprache statlich
und stattlich
lassen allerdings auf kürze des vocals schlieszen; seltner finden sich stadtlich (
urk. v. 1525, Heinr. Julius v. Braunschweig, Ayrer)
und stadlich (Luther,
urk. v. 1546),
s. unten. auch formen mit umlaut finden sich vereinzelt im 15.—16.
jahrh., s. unten 1,
b. e. 2,
a. 4,
c. um so auffälliger ist, dasz bei Göthe
die schreibung staatlich
nicht selten vorkommt, und zwar in den werken erst spät: gleichgewicht und ernst war jedoch alsobald wieder hergestellt, und die aufmerksamkeit auf eine neue, staatlich heranziehende procession gelockt. 43, 267 (
Sanct-Rochusfest zu Bingen 1814.
gedr. 1817); staatlich vor dem volke, schwarzes haares, langes kleides. 6, 14 (
noten zum westöstl. div., Araber 11,
gedr. 1819).
auch in den briefen scheint stattlich
die älteste schreibung zu sein, z. b. 2, 64 (1773),
s. unten 3,
e; doch setzt staatlich
hier viel früher ein: unter den generals und offiziers ist manch tüchtig und staatlicher mann. 3, 227 (
an Ch. v. Stein, d. 28.
mai 1778); der almanach macht wirklich ein staatliches gesicht. 11, 158 (
an Schiller d. 13.
aug. 1796;
im texte der Weim. ausg. in stattliches
geändert!); mit vielem vergnügen gebe ich dir ... die nachricht dasz in der gestrigen leseprobe die Mohrin (
Einsiedels bearb. des '
Eunuchen'
v. Terenz) recht gut vorbereitet worden. ... künftigen dienstag ... wollen wir eine zweyte staatlichere lectüre bey mir vornehmen, wozu du schönstens eingeladen bist. 16, 188 (
an v. Einsiedel d. 12.
febr. 1803).
jedenfalls hat Göthe
also die lautgebung nicht aus seiner heimatsmundart. so auch: staatliche besuche. Kosegarten
bei Campe (
unter stattlich).
vgl. Adelung
unter e. die schreibung stattlich
vertheidigt Heynatz 2, 444. I@2@dd)
auch in mundarten scheint, soweit das wort überhaupt üblich ist, langer vocal zu gelten; doch ist es nur in östlicheren gegenden bezeugt: tirol. 'stâtlich, stâtle', 1)
stattlich, festlich, vornehm geschmückt; 2)
hoffärtig im anzuge (
ob. Etsch).' Schöpf 702; 'stattlich,
dieses edle wort der schriftsprache führt auch das landvolk in der Oberlausitz im munde. ... sie sagen gewöhnlich etwas gedehnt, staatlich.' Anton 4, 12,
vgl. 13, 6 (
so richtiger, weil von staat,
putz herkommend);
altenb. stootlch (dos soch stootlch aus) Pasch 100. (Schmeller
2 2, 796
belegt stattlich
nur aus der ältern sprache.)
nach Adelung (
s. unter e) ist das wort besonders oberd., und Heynatz
Antibarb. 2, 444
bemerkt: '
die Oberdeutschen gebrauchen stattlich
etwas zu häufig, oft wo gut
hinreichen würde'. (
vgl. unter II.) I@2@ee)
die ältern nhd. wörterbücher pflegen ebenfalls stattlich
als ableitung von staat
aufzufassen. so: stattlich,
quod in suo genere eximium est, a stat
qualitas. Wachter 1593. Steinbach 2, 687
und Frisch 2, 313
a stellen es unter staat,
obwol sie statlich
schreiben. ausdrücklich leitet es Adelung
von staat,
pomp, pracht, ab; er vergleicht engl. stately,
schwed. sttelig,
böhm. statečný,
und bemerkt [] weiter: '
die Hochdeutschen brauchen dieses wort auch, ... doch nicht so häufig als die Oberdeutschen, denen es überaus geläufig ist. es ist ohne zweifel von staat,
pracht, pomp, und viele gemeine mundarten sprechen es auch sehr richtig staatlich
aus, nieders. staatsk.
indessen ist im hoch- und oberdeutschen die kurze aussprache des a
und die verdoppelung des folgenden mitlauters die gewöhnlichste, auf welche art es denn auch am häufigsten geschrieben wird. ähnlich Campe (stattlich 2
und staatlich 1). —
noch früher kommt eine andre ableitung vor, die auf der gewöhnlichen aussprache mit kurzem vocal beruht: statlich, statlicher, statlichster,
adj. et adv. propr. id. esset, quod städtisch,
sed exponitur: solennis, excellens, praeclarus, splendidus, lautus, opiparus, egregius, exquisitus. Stieler 2113
f. und so schwankend: statlich,
per abuso stattlich,
adj. di grand'
uso [
da stadt,
città quasi städtisch,
overo da stat,
stato quasi statisch, stattlich]
pomposo, superbo, splendido, eccellente, grande, magnifico, reale, ricco etc. v. vortrefflich. herrlich. köstlich
etc. prächtig
etc. Kramer
dict. 2, 913
a.
vgl. dazu 3. —
die ableitung von mhd. state
zuerst (?)
bei Schmeller
2 2, 796,
doch nur für die bedeutung '
reichlich, ansehnlich, prächtig'
; daneben stattlich '
was an seinem orte ist, gehörig'
von stat,
locus. diese letztere erklärung ist abzuweisen, weil die umlautslose form statelich
weitaus überwiegt, und die wenigen fälle von umlaut sich aus einflusz der ableitungssilbe verstehen lassen. die ableitung von state
ferner bei Weigand 2, 801. Kluge
6 376
b. Paul 433
b. I@33)
es findet sich aber in der ältern sprache auch eine wirkliche adjectivbildung zu stadt,
πόλις.
sie begegnet vom 15.—17.
jahrh. (
belege v. 1471—1616)
in oberd. quellen (
besonders der Schweiz, ferner bei Keisersberg,
in Nürnb. chron. und Salzb. taid.),
fast immer in der schreibung stattlich (
daneben mit umlaut stötlich
Salzb. taid.)
und meist in der bedeutung '
bürgerlich, civilis, politicus',
doch auch in dem abgeleiteten sinne des lat. urbanus;
von den wörterbüchern haben sie Dasypodius, Maaler
u. Henisch,
s. sp. 479
und Lexer
mhd. handwb. 2, 1149.
nachzutragen: politicus, ein statlicher. Dief.
gloss. 445
b (
ende des 15.
jahrh.).
wol auch. disz gebürgig und freisam volck (doch jetz etwz freündtlicher, und mer statlicher sitten gewonet). S. Franck
weltb. 64
a.
später ist diese bildung zu gunsten von städtisch
aufgegeben; Stieler
kennt sie nicht mehr, vgl. unter 2,
e. vgl. auch unten II, 6,
c (Ruff). I@44) stattlich
als verbaladj. zu (ge)statten
führt Campe (1)
auf: eine stattliche bitte, dies ist nicht stattlich (
danach Weigand 2, 801),
doch bemerkt er selbst, dasz es nicht gewöhnlich sei. es ist wol eine theoretische bildung, die niemals in gebrauch war. I@55) stätlich, stetlich
findet sich in der alten sprache öfter als gleichbedeutende weiterbildung des adj. stät, stet;
so schon bei Williram 148, 6: stâtlîcho bûentîu,
vgl. Graff 6, 647;
mhd. stætlich, stêt(e)lich,
meist als adv. -lîche(n),
s. Lexer
handwb. 2, 1147;
mnd. nur als adv. stadelike Schiller - Lübben 4, 351
a und stedeliken, -likes 373
b.
s. unten stetlich.
die abgrenzung von stattlich
ist nicht immer ganz deutlich und sicher. I@66)
ähnliche formen mit umlaut sonst vereinzelt in verschiedenen bedeutungen. I@6@aa) 'endlich' und 'stedlich' heyst 'festinanter'. Luther 29, 445, 20
Weim. ausg. (
zu Luc. 1, 39,
vgl. oben statt II, A, 4,
c, δ,
sp. 965). —
doch scheint auch stattlich
vereinzelt die bedeutung '
sogleich'
zu haben: dieser unfall nahm jhm die edelsten glieder desz leibes ein, dasz er fast stattlich verstarrete. Opitz
Arg. (1644) 2, 120. I@6@bb) '
schädlich, nachtheilig' (?): das yman den andern yrret an syner clage mit rufene adir mit scheldene adir mit anderen unrechte, daz em stedelich sy an syme rechte.
sächs. weichbildrecht v. 1381
cap. 25 (
s. 13
Walther).
da die bedeutung nur die im glossar angegebene sein kann, so möchte man druckfehler für scedelich
annehmen; doch scheint sc
für sch
sonst nicht vorzukommen. IIII.
die bedeutung des nhd. wortes weist verschiedene nuancen auf, die jedoch manchmal so unbestimmt und allgemein sind und so mannigfach in einander übergehen, dasz eine genaue präcisierung und sonderung kaum möglich ist. die nachstehende darstellung hält im ganzen die chronologische folge inne. [] II@11)
im 16.
jahrh. (
ganz vereinzelt später)
begegnen ausdrucksweisen, die noch mehr oder weniger deutlich die herleitung von mhd. state
erkennen lassen. II@1@aa)
unter günstigen umständen, bequem, sicher, vgl. statt II, B, 3—6: hiemit befehlend den ...
d. Luther ... bey solchem gleit zu schützen .., auff das er deste statlicher und sicherer, on beschwerung, durch und frber komen mOege. '
hertzog Fridrichs ... zu Sachsen gleitsbrieff'
v. 1521
bei Luther 1, 435
a;
ähnlich noch: es bedurffte bey jhnen nicht viel bittens, weil jhnen ... die gelegenheit, darnach sie ... fürnemblich stunden, so stattlich an die hand gegeben ward. Opitz
Arg. (1644) 2, 409.
vgl. den ersten beleg unter 4,
a. II@1@bb)
von nutzen, nützlich, vgl. statt, II, B, 7,
sp. 977;
so einmal mit umlaut: o edles pferdt Douctin, umb deinent willen bin ich fast betrübt, das ich dich an ende und ort mir gefellig, nit fürn mag, ... wann du mir offtermals in streiten und manchen wegen,
stettlich gewesen bist, und deiner getrewen dienst sage ich dir grossen danck.
Fierrabras (1533) G 1
a. II@1@cc)
häufiger in der verbindung stattliche hilfe,
förderlich, ausgiebig, wirksam: welcher gestalt die Hungern durch den langwürigen krieg ... in gantz unvermögen kommen, also, dasz sie für sich selbst, ohn anderer christglaubiger gewalt, und hülff, dem Türcken allein kein widerstand zuthun vermöchten, unnd darumb abermals umb ein stattliche förderliche hülff ... gebetten.
reichstag absch. s. 161 (
Nürnb. 1524 § 30); die statliche und horliche hilff wider den Türcken.
Weim. urk. v. 1527
bei Dief.-Wülcker 863.
adverbial: und (
das fränk. reich) ward also darumb tailt, das ain brueder dem andern dest füeglicher und statlicher zu hilf möcht komen, so ain iedlicher in seins bruedern tail auch land und leut ... het. Aventin
chron. 2, 132, 10 (
läszt sich auch unter a einreihen). —
von arznei: holderblüe ist stattlich hieher zu gebrauchen. Minderer
bei Schm.
2 2, 796. —
in demselben sinne auch stattlicher widerstand: welchem (
dem Türken) stattlichen widerstandt zu thun, die unvermeidentlich notturfft erfordert.
reichstag absch. s. 164 (
Augsb. 1525); sich auch unterfienge der sünden lust und begierd in dem fleisch einen statlichen widerstand durch den geist zuthun. Gretter
erkl. der ep. Pauli an d. Römer (1566) 458.
adverbial: damit im (
Antigonus) obg'nant neu künig dester statlicher widerstand tuen möchten, treulicher einander halfen, verpflichteten si sich auf ein neues zam. Aventin
chron. 1, 378, 13; als e. keyser maiestet ... einen gemeinen reichstag allhie gen Augspurg gnediglichen ausgeschrieben ... von sachen, unsern ... erbfeind, den Türcken betreffend, und wie demselben mit beharlicher hülff statlichen widerstanden ... müge werden. Melanchthon
corpus doctr. Christian. (1560)
vorr. zur Augsb. conf. B 1
a.
so auch: und wo nit statlich darwider gehandelt, (
wird er) die itztbenant christlichen lant leichtlich bezwingen.
Nürnberger urk. v. 1522
bei Dief.-Wülcker 863. II@1@dd) stattlicher beweis;
entsprechend adverbial: item unbekante zeugen, sollen auff anfechtung des gegentheyls nit zuogelassen werden, es würd dann durch den, so die zeugen stellet, stattlich fürbracht, dasz sie redlich und unverleumbt weren.
Carolina art. 63;
so vereinzelt noch im 18.
jahrh.: Paulus hat diesz in seinem ersten brief an die Korinther so stattlich dargethan, als hätt' er im geiste blos auf unsere zeiten gesehen. Schubart
leben u. gesinnungen 2, 217;
das gegentheil: der frst sOelle der frewntschafft des gefangnen verprechen und missetat schrifftlich zustellen odder die frewntschafft zu yhme lassen, damit sie yhn, was er unrecht, darvon deste statlicher möchten weisen. Luther 23, 462, 23
Weim. ausg. =
schr. 3, 416
a; die zween treffliche menner, Lyra und Burgensis, haben ... der jden unfletigs deuten (
der schrift), trewlich beschrieben, und furwar statlich verlegt (
widerlegt). 8, 49
a.
dazu ferner: und nachdem aber (
d. nachricht von) obgemelt schlachten und des pundischen heers ... ernstlichs handlung und straf, hieher gein Rotenburg so glaubhaftig und stattlich gelangten, das die ganz offenpar und nit mer von dem abgefallen, aufrurigen geböfel zu laugen oder zu verdecken war.
quellen zur gesch. des bauernkr. aus Rotenburg an d. Tauber s. 461
[] Baumann; Mentz hat etlich mal nicht dabey sein wOellen, weil sie es also durch einander gekartet haben, als man statlich (
mit grund) sagt. Spalatinus
bei Luther 5, 36
b; wie jhr dann dessen ein stattlich exempel an unsers Gurgelstroszlingers vatter Gurgelgroszlinger werdet vernemmen.
Garg. s. 60
neudr.; als seyn syndici herrn principaln zum nohtfall, und wann die dinge zum standt des rechten kommen sollen, jhre und gemeiner stadt frey- und gerechtigkeit mit gottes hülff, durch statlichen schein (
ausreichende beweise, documente) ... zu deduciren erbötig.
urk. v. 1595
bei Haltaus 1737. II@1@ee) stattliche ursachen: dann weil sie natürlich gesatz genant werden, so hätten ir weise und regel sOellen von ainem kurtzen weg der menschlichen vernunfft durch ain natürliche
stAetliche ursach gefast und geschlossen werden. Melanchthon
anweisung in d. h. schr. deutsch v. Spalatinus (
Augsb. 1523)
s. 38; solchem verdacht ... begegnet Paulus, eben mit dem, dasz er jetzund statliche ursachen erzelet, warumb jn so hart nach Rom verlange. Gretter
erkl. d. ep. Pauli an d. Römer (1566) 37. II@1@ff)
den wendungen unter d entspricht auf der andern seite stattlich glauben,
fest, zuversichtlich: allein das einige stück bey uns in die ohren getragen, als sollte sich ungehorsam, aufruhr und frevel wider die oberkeit bey euch eugen (
ereignen), welchen ich doch bis auf kundschaft des andern theils nicht habe stattlich glauben wollen. Luther
briefe 3, 464 (
vom 31.
mai 1529). —
häufiger einen vertrag
u. ähnl. statlich halten,
fest, genau, wo sich statlich
sehr der bedeutung von stetlich (= stet, stät,
s. das.)
nähert: und damit sOelich einung und vertrag dester statlicher gehalten und gehanthabet werde. Anshelm
Berner chron. 3, 249, 21; damit aber dis kristlich ordnung und vereinigung dester statlicher volzogen und gehalten werd. 5, 168, 15;
auch: so war kaiser Valens arianisch, wolt, damit si dest ainiger wärn und frid dest statlicher gehalten würd, das die Teutschen, die Gueten, im glauben des römischen kaisers mainung halten sollten. Aventin
chron. 1, 1077, 27. II@22)
meistens bedeutet statlich
im 15.—16.
und bis ins 17.
jahrh. '
ordentlich, gehörig, geziemend',
zuweilen auch '
in aller form, förmlich, offiziell, feierlich'. II@2@aa)
als adj.: deshalben jch zuesambt jn ... e. k. mt. bevelh und fürnemen zu furdern vleis tun und aber khainen
stätlichen abschid (
bescheid) erlanngt.
urk. Maxim. nr. 27
Chmel (
vom 2.
märz 1494); dieweil aber jhr keyserliche mayestat dieser zeit, mit höchsten und beschwerlichen obligen verhindert, ... haben jhr keyserlich mayestat ... uns, als jhr mayestat commissarien, unnd gewalthaber mit stattlichem vollkommentlichem befelch unnd instruction zu diesem reichstag verordnet.
reichstag absch. s. 164 (
Augsb. 1525);
vgl. (
in den späteren sinn umgedeutet):
magnificentissimis decretis honestari, gewaltige stattliche befehl bekommen. Corvinus
fons latin. 318
a; wolbedechtigklich mit zeitlichen und stadlichem gehaptem rathe.
Mansf. urk. v. 1546
bei Haltaus 1737; desgleichen auch die jurisdiction ietzo diesser zeit furderlicher dann zuvor ye eine stadtliche handthabunge und auffsehunge bedarff.
ebenda (
urk. v. 1525); damit der obrigkait statliches gericht fürderlich gehalten (
werde).
tirol. weisth. 4, 630, 1; dar hen tho senden eyne statylyge boedschop myt eyner fulenkamen fulmacht.
monum. Livoniae ant. 4, 209 (
vom j. 1572).
ähnlich noch später, mit andrer nuance: ein groszer reichstag hatte, wie solche versammlungen in der regel, kein anderes resultat, als stattliche beschlüsse. Schlosser
weltgesch. 8, 339 (
vgl. unten 6).
so auch: zu Lyon in Franckreich stifftete er (
kaiser Claudius) unter den rednern und poeten bey des Augustus altare eine stattliche ubung, und satzte vor die so gewinnen oder verlieren würden, gewisse verehrung und straffen ausz. Opitz 1,
var. 4
a. II@2@bb)
häufiger adverbial, in bezug auf staatliche dinge, verhandlungen und beschlüsse, gericht u. ähnl.: will von städten und märkten, wiewohl die von der prälatur nicht stattlich hier sind, nichtsminder unsre nothdurft erheischen.
bayr. landtagshandl. 13, 107 (
prälaten- u. städteausschusztag 1500); nach dem nachtessen warn gemelte gesandten der von Rotenburg vor gemelten churfursten, fursten, oberstem feldhauptman, pundsräten und andern
[] stenden in gemeltem newen hof, darinnen sie all stattlich sassen und versamelt warn, erschinen.
quellen zur gesch. des bauernkr. aus Rotenburg an d. Tauber s. 470
Baumann. — stattlich handeln,
verhandeln: der furst, der in des alten Jagsthaimers haws, darinnen sein gnad zu herberig lag, mit aim rat, so auch darinnen was, stattlich handeln liesz.
s. 558; und also ... obgedachte churfürsten unnd fürsten auff den ersten tag ... decembris ... zu uns her erfordert, in so beschwerlichen sachen ... sampt uns stattlich zu handeln, zu rathschlagen und zu beschliessen.
reichstag absch. s. 173 (
Eszlingen 1526 § 1); darumben ist von nötten, das bait richter nit widerwärtig sunder ains sein, damit in söllichen vällen statlich gehandlt und die leut durch der richter irrung nit genachtailt werden.
Salzb. taid. s. 227, 30 (
Rauris 1565);
der bedeutung 1
nahestehend (
vgl. 1,
c. d): damit auch auff dem kunfftigen concilio dester furderlicher, statlicher und ausstreglicher von der newen lere geratschlaget ... werde. Luther 15, 274, 8
Weimarer ausg. (=
schr. 2, 433
b); damit auff solch formliche gründtliche beschreibung stattlich unnd sicherlich (
certo recteque Gobler,
tuto et libere Remus) geurtheylt, oder wo es nott thuon würde, darausz nach aller notturfft (
bei höheren instanzen) geradtschlagt werden möge.
Carolina art. 189; alda sein herligkait die tail statlichen in clag und antwort vernomen und darauf den nachvolgenten entschidt geben.
steir. taid. 468, 18 (
albenbr. v. 1550). — item mit den apoteckern statlich ze reden, daz sie darob sein ...
d. städtechron. 10, 369,
anm. 3 (
Nürnb. quelle v. 1483); item des unwillens halb, so sich zwischen hertzog Cristoffen von Beyrn . und grafen Balthazarn von Swartzburg mit smehen worten begeben hat, ist verlassen, zu beden herren zu bescheyden und statlich mit ine ze reden. 382,
anm. 1 (1487); und als nu der rat sollich ir antwurt vernam, ward wider zu in geben und in gar statlich ertzelt, wie die von Streitperg besloszt und gefründt leut wern. 2, 75, 38 (
Nürnb. rathsverh. v. 1444); dem haben wir anhewt unser ratsbottschaft stattlich zu und entgegen geschickt.
quellen z. gesch. des bauernkr. aus Rotenburg s. 535
Baumann; nach dem durch unsere und des heyligen reichs chuorfürsten, fürsten unnd andere stende, stattlich an unsz gelangt (
uns gehörig berichtet ist).
Carolina, vorr. (
s. 4
Köhler-Scheel). — unser ratsboten haben nicht künnen vermercken noch versteen, daz derselbe fürst marggraff Albrecht sulch dargelegte rechtbote, die doch von des vorgenanten herren von Heideck und unsern wegen so gar statlich und volliclich geseczt sein, aufnemen oder sich der genügen habe laszen wollen.
d. städtechron. 2, 136, 3 (
Nürnb. quelle v. 1449); auch ward in (
den soldaten) statlich bevolhen, daz sie den gensen und hünern nit solten nachlaufen. 244, 24;
s. auch 27, 184, 7
unter I, 2,
c. feierlich: versprach er (
Lucifer), jhro in gegenwertiger seines reichs versamlung vor andern höllischen geistern stattlich zu gedencken, auf dasz männiglichen kund werden möchte, wie so gar treue dienste er niemalen unbelohnet gelassen. Philander 1, 663. II@33)
in der ältern sprache wird stattlich
häufig als allgemeines lobendes beiwort gebraucht; vortrefflich, ausgezeichnet, herrlich: statlich (
adj.)
lautus; egregius, splendidus. Steinbach 2, 687; statlich,
adv. magnifice, splendide. Frisch 2, 313
a,
vgl. Stieler
und Kramer
unter I, 2,
e. so besonders im 16.—17.
jahrh., doch auch im 18.
nicht selten und vereinzelt bis ins 19.
jahrh. II@3@aa) stattliches amt
und dergl.: also hat Moses einen stadlichen beruff ... denn alhie mus dieser stammeler und armer betler ausrichten, das sonst vier könige nicht vermöchten zu thun. Luther 16, 59, 28
Weim. ausg. (
zu 2 Mos. 4, 14
ff.); unsere gröste ehre ist, statliche ämter und dienste zu erlangen, üm dadurch geehret zu werden; wir seyn tichtig und geschikt darzu oder nicht. Butschky
Pathmos s. 251; ein statlich amt,
carica insigne, cospicua, eccellente, riguardevole. v. ansehnlich. Kramer
dict. 2, 913
b (ein stattliches amt,
ein ansehnliches, einträgliches. Adelung 2); statlicher titul,
titolo superbo, predicato eccellente. ebenda (ein stattlicher titel Adelung 1); statlicher name,
nomen honestum, pulcherrimum. Stieler 2114. II@3@bb)
besonders im 17.
jahrh. auch von menschen; angesehen, vornehm, auch für reich (
vgl.statt II, B, 4,
sp. 975):
[] oder ich sey des teuffels, wa ich nicht meh dann sechs monat einmal freie tafel daselbst hielt, als der statlichst (
nobelste, freigebigste?) rector zu Padua unnd Doll.
Garg. s. 386; villeicht kan ich dir beystandt than durch fürschub meiner stadtlichen freundt. Ayrer 581, 31
Keller; stattliche person und grosse gaben, selten was guts auszgericht haben. Petri Tt 1
b; wie jezt unsre feind, so statlich, stoltz und grosz, dir, herr, und uns zu spot jhr aigen lob erklingen. Weckherlin
ged. 188 (
ps. 74, 20);
vgl.: regina, eine königin, eine stattliche und reiche frau. Corvinus
fons lat. 541
b; ein statlicher mann,
un huomo eccellente, riguardevole, valente, it. di qualità, di conditione, di stato, di conto, di alto affare. eine statliche frau,
una donna, dama, matrona di qualità, di nascita. statliche leute,
persone, gente di conditione, consideratione. Kramer
dict. 2, 913
b.
später mehr im sinne andrer vorzüge, tüchtigkeit im beruf, bildung u. ähnl.: dieweil doch e.
f. g. ohne das mit statlichen, und der rechte erfahrnen leuten gnugsam gefast seyn.
Braunschw. urk. v. 1557
bei Haltaus 1737; ich habe gar zu viel exempel .., dasz auch die edelsten und geschicktesten gemüther, wie statlich sie sich immer angelassen, durch allzu frühezeitige verschickung sich verderbet. Schoch
stud. leben A 8
a (1, 2); darumb were mein rath, wir wendeten das geld lieber an einen stattlichen vornehmen mann, der uns auch was rechtes weisen könte. (
vorher: wenn wir mit einem vornehmen professore der collegia wegen über haupt schlössen.) B 4
b (1, 3); wendet solches (
geld) nicht unnützlich, sondern zu euern besten und zu euern studiern an, damit auch einmahl stattliche und wackere männer aus euch werden mö
gen. 8
a; es seynd gewisz gar statliche und vornehme kerls. F 1
a (2, 4); nun schiene der kerle anfangs trefflich reputirlich, dasz dem hoffmeister selbst angst war, ob er den stattlichen qualificirten menschen hoch genug respectiren würde. Weise
erzn. s. 40 (24
neudr.); die sämtlichen herren erfreuen sich, dasz sie so statliche und gelehrte leute zu sich in die gemeine bekommen sollen.
comöd. probe 268; wir ... erfreuen uns, dasz wir so statliche und treffliche leute in unserm lande haben. A. Gryphius 1, 729 (
Pet. Squentz 2); ein statlicher prediger,
un predicatore eccellente, valoroso, valente. ein statlicher medicus, musicus
etc.,
un medico, musico insigne. v. unvergleichlich. Kramer
dict. 2, 913
b,
danach Adelung (2),
der fortfährt: 'ein stattlicher mann, eine stattliche frau,
von vielen verdiensten und vorzügen',
und weiterhin stattliche gelehrte männer
als oberdeutsch und stattliche aufgeweckte gemüther
aus Opitz anführt. ganz vereinzelt begegnet stattlich
in ähnlichem sinne (
angesehen oder ehrenhaft)
noch im 19.
jahrh.: in einigen orten Wirtembergs war ehemals die gewohnheit, dasz ehezwistigkeiten, ehe sie zu sehr überhand genommen, durch einen stattlichen, untadelhaften mann im dorfe, den man den datte nannte, der aber unbekannt blieb, gerügt und bestraft wurden. Mörike
erzähl. s. 426. —
dazu auch: er ist reich, und von stadtlicher freundschafft. Heinr. Julius v. Braunschweig
s. 94
Holland (
Sus. 3, 5); bald kamen herfür getretten, Nero, Domitianus, ... neben anderen tyrannen mehr. als Lucifer sie sahe, sprach er: das ist bey meiner finsternusz eine vortreffliche adelbursch und stattliche gesellschafft. Philander 1, 575. —
geht dann allmählich in die bedeutung 6
über; vgl.: auch Baucis und Philemons hütte war, sagt die fabel, eng und klein, und liebreich kehrten doch bey ihnen götter ein. sie lasen in des treuen paares zügen die innige verlegenheit, so stattlichen besuch nach würden zu vergnü
gen. Gotter 1, 275. II@3@cc)
ungewöhnlich ist stattlich
als lobendes beiwort von (
concreten)
dingen, im sinne guter qualität: statlicher wein,
vinum generosum, nobile. Stieler 2114;
vino eccellente, fino, perfetto. Kramer
dict. 2, 913
b; ein stattlicher wein. Adelung (2).
vgl. unter 4. II@3@dd)
von abstracten, neben synonymen ausdrücken: in dieser welt gehet nichts über den menschen, in menschen nichts über die seele; in der seele nichts herrlichers als die vernunfft, in der vernunfft nichts stattlichers als der
[] verstand, im verstand nichts köstlichers als die weiszheit. Schuppius 563. II@3@ee)
häufig dagegen in bezug auf menschliche thätigkeiten und deren resultat: opus egregium, ein stattlich werck. Corvinus
fons latin. 306
a; eine statliche rede,
un discorso eccellente. eine statliche antwort,
una bella compita risposta. ein statlicher schlusz (
l. schusz),
un tiro, una sparata eccellente. Kramer
dict. 2, 913
b; eine stattliche rede, antwort. Adelung (2); er hielt eine stattliche predigt (
oberdeutsch). Heynatz
Antibarb. 2, 444; Nero war von art zur poeterey geneiget, und hat ohn alle müh einen stattlichen vers weg gemacht. Opitz 1,
vorr. 4
a; (
Timoleon ist) durch stattliche und herrliche siege berühmet worden. Schuppius 526.
ähnliches in neuerer sprache (
mit annäherung an die bedeutung 6): ich bereite ietzo ein stattlich stück arbeit zum druck. Göthe
briefe 2, 64; viel glück zu dieser stattlichen bemühung. Tieck 3, 418 (
Fortunat II, 4, 3).
so auch: divine cogitare. stattliche sinnreiche gedancken von etwas haben. Corvinus
fons latin. 199
b;
diese verbindung noch bei Göthe: der gedanke, jeden ankömmling erst durch eine reihe würdiger erinnerungen an bedeutende vorfahren durchzuführen, ehe er an das eigentliche thor gelangt, wo das tägliche leben noch sein wesen treibt, ... ist ein stattlicher, geisterhebender gedanke. 44, 144. II@3@ff)
mit verbalsubstantiven, das verb umschreibend; so früh in der kanzleisprache: das solcher jarmarckt dester statlichern fürganng gewynnen, und in bestandt bracht moge werden.
urk. v. 1495
bei Haltaus 1737. II@3@gg)
als adverb sehr gewöhnlich, in verschiedenen sinnesnuancen; zu e: statlich reden können,
saper parlare elegantemente, sapere perfettamente l'arte del ben dire. Kramer
dict. 2, 913
c; statlich reden,
praeclare loqui; er hat statlich von dir gesprochen,
laute de te dixit. Steinbach 2, 687.
ordentlich, eifrig, energisch: sich statlich verantworten,
defendersi, giustificarsi bravamente, altamente. Kramer
dict. 2, 913
b; er hat sich stattlich (
tüchtig, nachdrücklich) gewehrt. Heynatz
Antibarb. 2, 444; hierinen war herr Hanns Jacob ganz geflissen, liess sich kein mühe betauren und handlet ganz getrewlichen; glaub auch, waver man den sachen statlichen nachgesetzt, ... die andern zwai dörfer ... weren zu stammen und nammen wider kommen.
Zimm. chron.2 4, 261, 4; wie schwer es hergehet, zu derselben (
der freiheit des studentenlebens) zugelangen, auch was man vor mühe, arbeit, und ungemach zuvorher vertauen müsse; ist neben uns denen jenigen bekandt, die ihre kindheit und ersten jahre in schulen zubringen, und den kopff statlich dran strecken müssen. Schoch
stud. leb. A 5
a (1, 1); Pickelher. und der depos. agiren statlich mit einander. F 4
a (2, 6); Pickelhering hilfft statlich mit über seine herren. G 2
b (3, 3); also fürwar werden etliche gefunden, welche stattlich bossen treiben, aber gar nicht verständiger seyn. sie treiben narrenbossen mit grossem f[l]eisz. Schuppius 742.
vgl. dazu: diligentem praeparationem rebus incipiendis adhibere, stattliche præparatoria zu etwas machen. Corvinus
fons latin. 467
a.
gründlich, gut: auff allen handtwercken helt man in deutschen landen den brauch, dasz keyner zu arbeyt seines handtwercks gelassen wirt, er hab denn vor den andern meystern ein meisterstuck geübet, damit er beweise, dasz er sein handtwerck wol und statlich gelernet hab. Agricola
sprichw. 405. (
diese wendung kommt noch jetzt vor.)
vgl. dazu: einen stattlichen grund in den wissenschaften legen, '
im oberdeutschen'. Adelung (2).
auch: domith der rath zuo Augspurg ... von solchen lastern stattlich möge geburgiret und gerainiget werden.
d. städtechron. 22, 433, 16 (
Augsb. zu 1478).
mit ironischem anstrich in verbindungen wie: statlich sauffen, statlich spielen
etc. bevacchiare, giuocacchiare etc. bravamente, eccellentemente, in eccellenza. Kramer
dict. 2, 913
c.
dazu (?): bei solchen herrlein ist gut wohnen, ... die sauffen guthertzig: et quis non: wer wolt nicht der öpffel, wann sie pfeisen? es könnens noch wol dise, die es jnen miszgönnen, und doch nit so statlich nachthun können, wann es schon predigkautzen weren: fürnemlich die den baurn brentenwein auszschencken.
Garg. s. 71
neudr. (
oder sind die spender gemeint? dann zu 5
c); Courage nennet ihren
[] courtisan ... Springinsfeld; dem ein fenderich auf der Courage anstalt gar listig ein paar grosser hörner aufsetzet ..; kurtz, sie ziehet ihn trefflich bey der nasen herumb und schicket sich stattlich in den handel.
Simpl. schr. 3, 5, 33
Kurz (
Cour., innh., 16.
cap.); bin euch also, es sey meinen vater lieb oder nicht, bald gefolget und stattlich durchgangen. Schoch
stud. leben A 5
b (1, 1);
so noch: nein, der verstorbne herr (
pfarrer), das war ein andrer mann, der hatte recht auf seinen text studiret, ... die ketzer stattlich ausschändiret. Gellert 1, 207 (
fab. 2, 42).
nach Adelung (2)
im oberdeutschen noch häufig für '
sehr, im hohen grade',
der dazu aus Opitz
anführt: klagt stattlich, seufzt und schreyt;
und: ich musz ja stattlich büszen.
auch: einen statlich loben,
aliquem egregie laudare. Steinbach 2, 687. —
zur steigerung eines adj.: steht ihr aber alle für einen mann, wenn ich die klage statlich arg mache? Weise
Tobias u. d. schwalbe (1682)
s. 102
Lachmann (4, 8,
vgl.: nur machts fein scharff.
s. 101). II@44)
oft geht stattlich
in den bloszen quantitätsbegriff über: reichlich, beträchtlich. diese bedeutung knüpft an state
in der mehr concreten bedeutung, s. statt II, B, 4,
an; sie ist vom 15.—18.
jahrh. in gebrauch. II@4@aa)
so zunächst von der nahrung; adverbial: damit dasz vich desto statlicher sein nahrung haben oder suechen kan.
steir. taid. 290, 41 (
panordn. v. 1624;
diese verwendung läszt sich direkt an die ursprüngliche bedeutung anknüpfen; '
damit das vieh um so bessere gelegenheit hat' ...); unsere hirten ... sassen zusammen unnd frassen zu beiden händen die wassernuteln und käszküchlin zu den wassersüchtigen hündisch trauben so statlich, als ob es umb grosz gelt bestellt wer.
Garg. s. 313
neudr. —
auffällig ist folgende adjectivische gebrauchsweise, wo statlich
nur als qualitätsbezeichnung genommen werden kann: es (
das pferd) solte fest stehen bisz ich wäre auffgesessen, ich wolt sein auff die nacht beym barren auch nicht vergessen, solt ein sester statlichen Cöllerthäler habern fressen. Philander 2, 27. II@4@bb)
so weiter: dasz man dester geschickter leut auf den pfarren und pfründen haben und in statlich auszkommens geraicht werden mag. Schade
sat. u. pasqu. 3, 146, 18; etzliche von Pomerellen, so auffs königs seiten waren, erstiegen in S. Andreas nacht, das schlos Golba, funden darin 200 pferd, mit statlicher rüstung .., darvon diese arme gesellen reich wurden. Hennenberger
preusz. landtafel (1595) 142.
überhaupt von vermögen, besitz u. s. w.: amplissimae fortunae, ein stattlich vermö
gen. Corvinus
fons latin. 46
a; statliche mittel, statliche reichthümer,
mezi, beni grandi, eccellenti ampie facoltà. statliche güter,
terre ricche, ricchi poderi. Kramer
dict. 2, 913
b.
vgl. auch: eine statliche heurath,
luculentum matrimonium. Steinbach 2, 687 (
jetzt: eine reiche, glänzende partie). —
adverbial: Hispania ist mit allen dingen die .., zusehen lustig, oder zubrauchen nötig seind, überflüssig ... suochstu silber, gold, edel gstein? disz land hats statlich. S. Franck
weltb. 69
b. II@4@cc)
auch, der bedeutung 5
näherstehend: ein statliches geschencke,
munus splendidum. Steinbach 2, 687; statliches geschenk,
donum splendidum Frisch 2, 313
a. Adelung (1).
so auch noch heute, wobei sich leicht der nebensinn des nobeln einstellt. beleg: i.
f. g. werden ihr eine stattliche verehrung geben. Schweinichen 1, 126.
adverbial: einen stattlich beschenken,
s. Kramer
und Adelung
unter 5,
c; so wol auch (?): damit die burgere unnd ire stat uns ...
steitlich geert hant.
Köln. stadtrecht des 15.
jahrh. bei Dief.-Wülker 863. —
ähnlich: statliche versprechen,
promesse grandi, alte, ampie promesse. Kramer
dict. 2, 913
b; ein stattliches versprechen. Adelung (2). II@4@dd)
anderes: denn in diesem jahre hat man nichts liebers bisz über das mittel des may gewünschet, als eben einen stattlichen regen. Praetorius
glückstopf 224. —
neben quantitätsausdrücken: ohne das rindvieh und schaafe, so er (
Salomo) zu gewöhnlichem opffer gebrauchen müssen, so sich auch auff eine statliche hohe anzahl wird belauffen haben, weil er allein bey der einweihung des tempels zu Jerusalem zwey und zwantzig tausend
[] ochsen, und hundert und zwantzig tausend schaafe geopffert. Schuppius 102. II@4@ee)
adverbial in verschiedenen verbindungen. von aufwand, ausgaben: auch hat der vorgemelt fürst marggraff Albrecht vor seiner bewarung (
kriegsankündigung), die er in tet, statlich beworben (
soldaten angeworben).
d. städtechron. 2, 143, 6 (
Nürnb. kriegsber. v. 1449); nachdem ... der rath und gemeine der stadt Halle albereit ... sich stattlich angegriffen, und berührte closter mit gebeuden vor die knaben und schuldiener zum besten angerichtet.
Magdeb. urk. v. 1567
bei Dreyhaupt
Saal creys (1749)
s. 801.
von der höhe einer strafe: wo es beschäch, [soll er] umb sovil mer statlichen gestrafft werden.
tirol. weisth. 4, 728, 47;
ähnlich ferner: es ist ein art der rache, zur zeit geduldig seyn, gott, der verleumdung hasset, bringt alles statlich ein. Logau 3, 236 (
zugabe 103).
ferner: auch haben wir ewern botten ettlich tage hie bey uns verhalden ... umb daz wir euch deste statlicher (
ausführlicher) und merrklicher westen zeschreiben.
d. städtechron. 1, 464, 28 (
Nürnb. rathsbrief v. 1438). II@4@ff)
häufig steht das neutr. substantivisch, ein
oder (et)was statliches,
bedeutendes, beträchtliches, z. b. ein gut stück geld: diese zeit hat dokter Reiman, kanzler, in meinem haus gelegen, mit welchem ich alle abend einen rausch trinken müssen, und habe an ihm einen guten freund gehabt, wie wohl es mich auch was stattliches kostet. Schweinichen 2, 359; den 29. dito ist Jocheim Gladisz und ein Wiedebach zu mir kommen, und 8 tage bei mir verblieben, welches mich auch was stattliches gestanden. 3, 234; wir haben wol etwann gut gelt, welchs uns die von London im Cahorland darfür (
für die glocken) anbotten, abgeschlagen: so hetten wir auch wol ein statliches mögen haben von den von Burdeo im Brierland, welche sie kauffen wolten.
Garg. s. 239
neudr.; von wildbrett kont man so bald etwas statlichs nit zu wegen bringen; on einliff hauend schwein. 375; dardurch die wild panns gerechtigkeitt umb ein stattlichs und mercklichs geschwecht würde.
brief Philipps v. Hanau von 1581
bei Haltaus 1737; uber disz, ist einem von schlechten herkommen eine zierligkeit und wolstand für andern was statliches gesehen und begriffen zu haben. Schoch
stud. leben B 2
a (1, 2). II@55)
häufig geht stattlich
auf die entfaltung von prunk und aufwand; eine bedeutung, die sich wol aus state
herleiten läszt, wie ja mhd. statelîche
ihr vereinzelt nahekommt, z. b.: dâ manic kostelich gezelt zierlîche und statelîche stuont. Konr. v. Würzburg
Engelh. 2479,
die aber doch in ihrer ausbildung und verbreitung den einflusz von staat
nicht verkennen läszt. sie ist im 17.
bis 18.
jahrh. üblich; doch ist einzelnes auch der heutigen redeweise nicht fremd. II@5@aa)
so im allgemeinen, adverbial: sumtuose, ... mit grossen unkosten.
sumtuosius et insolentius se jactare. gewaltig pralen, sich sehr stattlich halten. Corvinus
fons latin. 228
a;
sollennitas, ein sonderlich gepräng, ein sonderlicher actus, dabey es stattlich zugehet. 686
a; sich stattlich aufführen,
condursi, vivere splendidamente, alla grande. Kramer
dict. 2, 913
b. II@5@bb)
insbesondere ein stattliches fest: zu diesem tage werden seine (
Thaers) weitverbreiteten schüler bey ihm in Mögelin zusammenkommen; sie gedenken ihm ein stattliches fest zu geben. Göthe
an Zelter 419 (
vom 11.
märz 1824).
im einzelnen: statliche hochzeit,
nozze pomposissime. Kramer
dict. 2, 913
b. Adelung (1).
auch: statliche leich, statliche begräbnis,
funerali pomposi. Kramer
a. a. o.; stadtliches begräbnisz,
funus amplum, sepultura honorifica. Stieler 2114; ein stattliches leichenbegängnisz. Adelung (1).
ferner: ein statlicher aufzug,
egregius processus. Steinbach 2, 687.
adverbial: einen statlich empfangen,
aliquem splendide accipere; er ist statlich in die stadt ein gezogen,
magnifice urbem intravit. ebenda. feierlich, förmlich (
vgl. 2): staatliche besuche, steife zirkel. Kosegarten
bei Campe. (
dieselbe verbindung in anderm sinne s. 3,
c.) staatliche lectüre,
vor gröszerem publicum, feierlicher, s. Göthe
br. 14, 187
unter I, 2,
c. [] II@5@cc)
von gastmählern und mahlzeiten, wobei (
in der regel)
mannigfache, reichliche und kostbare gerichte auf den tisch kommen: ein stattliches freudenmahl. 3
Maccab. 6, 3 (
l. 30)
bei Adelung (
in der bibel v. Danzig 1625 dafür: ein frewdenreiche fröliche gastarey); aber nachdem sie die augen gesättiget, jenen (
hirsch) bewundernd, wuschen sich alle die händ' und beschickten den stattlichen festschmaus (
τεύχοντ' ἐρικυδέα δαῖτα). Voss
Od. 10, 182.
epulae ... sunt privatorum sed lautiores, eine stattliche gasterey, ein panquet. Corvinus
fons latin. 235
a; statliche tractamenten, statlich essen,
trattamenti alla grande, da prencipe, reali, badiali. Kramer
dict. 2, 913
b; stattliche mahlzeit,
un grand et somptueux bancquet. Hulsius
dict. 307
a; eine statliche mahlzeit,
prandium lautum. Steinbach 2, 687; die herren des klosters luden mich ein, zum fasttage bey ihnen zu essen. dieses ist die einzige mahlzeit, die ich in Italien bey Italiänern genossen habe; und sie war stattlich. Seume (1826) 3, 73.
auch: das ist ein stattliches (
gutes) gericht essen. Heynatz
Antibarb. 2, 444 (
als oberdeutsch). —
adverbial: honorifice, laute aliquem accipere, einen mit grosser reverentz, und einem herrlichen banquet empfahen, stattlich tractieren. Corvinus
fons latin. 119
a;
copiosus ... der da stattlich tractiret, wenn er gäst hat. 171
a; sie sind stattlich tractirt worden,
sono stato trattati honorevolmente. Hulsius (1618) 238
a; einen statlich tractiren, bewirten, beschencken,
trattare, accogliere, regalare uno magnificamente. Kramer
dict. 2, 913
b,
vgl. Adelung (1); in deme er (
mein vater) vorhero sich die gantze woche mit milch und grobem brod behelffen, ja, wann er stattlich leben wolte, meiner meuder um einen häbernen brey zu füssen fallen muste.
Simpl. 2, 294, 16
Kurz (3.
contin.). II@66)
gewöhnlicher entwickelt sich die bedeutung des wortes in der richtung weiter, dasz stattlich
auf die äuszere erscheinung geht. hier ist also die ursprüngliche beziehung auf state
ganz erloschen und die secundäre zu staat
zur herrschaft gelangt. diese verwendung setzt schon im 16.
jahrh. ein, wird aber erst in der neuern sprache recht üblich und ist seit dem 19.
jahrh. so gut wie allein herrschend. dabei geht der anfängliche sinn des prächtigen, schönen, groszartigen immer mehr über in den des ansehnlichen, imposanten, was den eindruck von wohlstand und würde macht. II@6@aa)
sehr üblich von kleidung und schmuck: stattliche kleyder,
accoustremens somptueux et pompeux. Hulsius
dict. (1616) 307; ein statlich kleid, statliche kleidung, statliche kleider,
un habito etc. pomposo, superbo, magnifico, sfoggiato. Kramer
dict. 2, 913
a; mit keinem wollen zu thun haben, als die statliche kleider tragen. 913
b;
Käthe ... sollen denn die kleider schön seyn?
Pickelhering lacht. so schön und stattlich als sie werden können. eines für den juncker, und das andere für einen reichen fucker eines kauffmanns sohn, das sol noch statlicher seyn. Schoch
stud. leb. D 5
b (
unterh. 1); an königshöfen ist die art, nur stattliches gewand, rosse und gesinde geben dem helden ein ansehen. Freytag 8, 72 (
ahnen 1, 1, 5); staetlick wandt van carmesin colOer. Lauremberg
schertzged. 2, 646; aber wir sollten doch sehn, wie es aussieht, wann dich der vater morgen bei uns antraut, in dem stattlichen ehrengewande. Voss 1, 133 (
Luise 3, 131).
im einzelnen: jre (
der männer) röck, mäntel und kappen eben so statlich als der frawen, mit guldinen knöpffen, oder dickbekröszten fransen, hafften, ketten, wie die reichen Holsteinjunghern.
Garg. s. 451
neudr.; unter die glänzenden füsz' auch band er sich stattliche sohlen (
καλὰ πέδιλα). Voss
Od. 2, 4; ein statlicher schmuck,
mundus praeclarus. Steinbach 2, 687; se sind behengt mit staedliken güldenen keden, de wol gekamen sind van den kopperschmeden. Lauremberg
schertzged. 2, 333; bindet mir einen rechten stattlichen ärndtekranz. Chr.
F. Weise
kom. opern 3, 252 (
d. ärndtekr. 1, 2),
vgl. Adelung (1).
von rüstung und waffen: aber was hast du da für ein stattliches pulverhorn? C.
F. Meyer
Jenatsch s. 42;
[] da kam der landvogt gegen mir daher ... und sah mich mit dem stattlichen gewehr (
der armbrust) daher geschritten kommen. Schiller 14, 341 (
Tell 3, 1).
so scherzhaft: bestraft den narren, welcher ins waffenfeld, mit gänsespulen stattlich bewaffnet, zog. Hölty 81
Halm. auf den träger übertragen; jemand stattlich machen,
schmücken: mein kämmerer gibt dir ein schönes gewand aus den truhen, das wird dich stattlicher machen im volk, als das runde blech. Freytag 8, 64 (
ahnen 1, 1, 4).
adverbial: sich statlich kleiden, statlich aufziehen, statlich gekleidet gehen,
vestirsi, vestire pomposamente, sulle foggie. Kramer
dict. 2, 913
b; stattlich gekleidet seyn. Adelung (1); da er (
der könig) auff einem helffenbeinern ... thron ... sitzet, mit köstlichem subtilen leinwande (schier-) purpur (scharlach) und statlich gestickten triumphkleidern (
trabeaque acupicta magnifice) prächtig bekleidet. Comenius
sprachenth. 675; stattlich gekleidet und gewaffnet zeigte er gleichwohl nichts von dem übermütigen pompe der kriegsknechte jener zeit. Keller 6, 337; auch fräulein Hansa putzte sich auf meine bitte stattlich heraus; sie rauschte in schwarzer seide einher ... und hatte einen groszen ägyptischen scarabäus vorgesteckt. 7, 307; deine knaben kamen zu guten rossen und ziehen stattlich einher mit gefüllten säcken. Freytag 8, 84 (
ahnen 1, 1, 5); die frau war ... schön, stattlich gekleidet und trat so herrisch einher, als sei sie eine fürstin. Brentano-Elbe
chronika s. 57; mit käppchen und kreuzchen, mit mantel und kragen, ward stattlich Hans Bendix zum abte geschmückt. Bürger 67
a; (
im bilde:) Ilion! Ilion! du braut des jammers!ha, wie stattlich prangest einher du im fackeltanze! umgürtet mit dem flammengewande ... Stolberg 2, 143. II@6@bb)
domus magnifica, ein stattlich oder herrlich haus. Corvinus
fons latin. 213
a; statliches haus,
aedes basilicae, magnificae. Stieler 2114; ein statlich hausz, statlicher palast,
una casa reale, magnifica, palazzo superbo. Kramer
dict. 2, 913
b; ein stattlicher palast. Adelung (1);
so schon: eben so wenig als man an einem stattlichen gebäw die heimlichen gemach ... und örter, dahin man allerley unlust und wust läret .., zustraffen pfleget. seitenmal ja dieselbige absönderungen unnd heimliche ort unnd gemach auch inn dem allerstattlichsten pallast sich nöttig erweisen. Fischart
Bodin (1591) 6
a; wir ... kamen endlich zu einem sehr groszen dorfe, in welchem ... stattlichere häuser des Attila waren als irgendwo anders. Freytag 17 (
bilder 1), 157; er kaufte alte häuser an für eigene rechnung, risz sie nieder und baute an der stelle stattliche bürgerhäuser. Keller 1, 22; und in der mitte steht sein stattlich haus. 10, 23; nur in den ställen, die hinter die stattlichen häuser versteckt sind, wird's allmälig lebendig. Hebbel 8, 277
Werner (
mutter u. kind 1)
dazu: sicher hast du als rühmlicher jäger eine baumhütte, die ich dir stattlich machen will. Freytag 8, 359 (
ahnen 1, 2, 7); der weg führte ... hinauf zur scheune, die, grosz und stattlich, ... über rauhen matten stand. Zahn
Luk. Hochstraszer 53. —
auch: statliches guht,
praedium instructissimum, amoenum. Stieler 2114.
anderes: in stattlicher kutsche zu fahren. Hebbel 8, 316
Werner (
mutter u. kind 5). II@6@cc)
sehr gewöhnlich wird stattlich
von menschen gesagt, wo es denn, im unterschied von 3,
b, auf die äuszere erscheinung (
einschlieszlich der kleidung)
geht, ohne dasz eine scharfe trennung möglich wäre. so wol schon in folgender stelle (
wenn man es nicht vorzieht, stattlich
als städtisch
in einer allerdings ungewöhnlichen verwendung zu nehmen, vgl. oben I, 3;
vielleicht mit beiden bedeutungen spielend): wiewol ich bin ein buwrsmann gsyn; vil lieber ich yetz stattlich bin, schön, hüpsch, zierlichen, wol bekleidt, dann do wir hüt und beltz hand treit (
getragen haben). Ruff
Adam u. Heva 3048.
sonst vom 17.
jahrh. an in zunehmender häufigkeit, zunächst noch mehr auf die kleidung und den daraus zu schlieszenden stand gehend: de schriver ys lyckers een
[] stattlyck kerell statlycker asse use juncker, de het yo man en leern wammes an, un en schwarte linnenbroeck.
nd. bauernkomödien s. 226
Jellinghaus (
Teweschen hochtydt, Hamb. 1640); da näherte sich jenseit dem wasser eine schönheit an das gestad, die mich mehr bewegte (weil sie nur den habit einer bauern-dirne antrug) als eine stattliche damoiselle sonst nicht hätte thun mö
gen. Simpl. 2, 32, 11
Kurz (5, 7); zumahl da er (
Plato) noch überdiess ein feiner stattlicher mann war, und sehr wohl zu leben wusste. Wieland 2, 320 (
Agathon 10, 3); auch muss ich gestehen, dass er ... für seine jahre ein so feiner, stattlicher und wohl erhaltner mann ist, als mir jemahls einer vor die augen kam. 8, 405 (
Danischm. 45); wie wohl die seit ihrer trennung verflossenen jahre aus dem damahls kaum aufgeblühten jüngling einen stattlichen jungen mann gemacht hatten. 417 (47.
kap., dafür s. 416: einen schönen rüstigen jungen mann); es ist ein stattlicher mann, mit schwarzen feurigen augen. Göthe 8, 89 (
Götz v. B. 3),
s. auch 6, 14
und br. 3, 227
unter I, 2,
c; dieser schwermüthige zug deiner dunkeln augbrauen bringt mir wieder ganz deines vaters bild in sinn, der vollkommen so aussah, und gewisz war er einer der stattlichsten ritter seiner zeit. Fr. Müller 3, 97 (
Golo u. Gen. 2, 2); hier solltest du wandeln dereinst, ein groser, stattlicher, gepriesener mann. Schiller 2, 129 (
räuber 4, 1
schausp.); der prinz ... sah befremdet und vorsichtig auf die stattliche professorsfrau. Freytag 7, 6 (
verl. handschr. 3, 1); den bergweg trabte ein reiter herauf, ein stattlicher jüngling. 8, 5 (
ahnen 1, 1, 1); wenn sie sich einen könig küren, so suchen sie am liebsten den stattlichen gesellen, der dem volke zum schmuck ist durch seine abkunft von den göttern und durch riesige kriegergestalt. 17, 94 (
bilder 1, 1); neben einem ... mädchen ... stand ein stattlicher kavalier, denn das war er nach seiner ganzen erscheinung, trotz des schlichten reisegewandes und der schmucklosen waffen. C.
F. Meyer
Jenatsch s. 6; vor dem erstaunt sich umwendenden bäcker stand ein kriegsmann von gewaltiger statur und herrischem blick ... statt ihm zu antworten neigte sich der stattliche fremde ... gegen den jungen offizier. 107; und ungewahrsam lässt sie auf und ab die augen schweifen auf der stattlichen gestalt, und schaut ihn an und wieder an wie schön er ist. Wieland 18, 35 (
Geron); du göttergleicher, stattlicher Achill! Bürger 143
b, 187 (
Il. 1, 131); dasz mich ein stattlicher mann ziehe mit kraft kühn ins hochzeitliche bett! Kleist 1, 123
E. Schmidt (
Schroffenst. 4, 3).
mit näherer bestimmung: traue du nicht der spötterin, Hans! zwar stattlich von gliedern ist sie dir, aber zu faul, und die seidenen händchen zu vornehm. Voss 1, 66 (
Luise 1, 549); denn ich sehe dich grosz und stattlich von bildung (
μάλα γάρ σ' ὁρόω καλόν τε μέγαν τε).
Od. 3, 199;
auch (
vgl. unten g): sie war grosz und stark und stattlich von gang. Frenssen
Jörn Uhl s. 293.
auf einzelne glieder übertragen, doch gewöhnlich nur stattlicher bauch,
wo es dann mehr umfang und fülle (
vgl. 4)
als wohlgestalt ausdrückt: ein ältlicher herr, der vor kurzem zu rathe erwählt worden war, weil ihn die gute mutter natur mit einem herrlichen vollmondsgesicht und einem stattlichen bauche begünstiget hatte. Wieland 15, 137 (
Bonif. Schleicher); reitet einmal ein mann an einem wirthshaus vorbei, der einen stattlichen schmeerbauch hatte, also dasz er auf beiden seiten fast über den sattel herunterhängte. Hebel 2, 102. II@6@dd)
ebenso von thieren: ich suchte mir einen viel stattlichern träger (
esel als reit- und lastthier) aus, sorgte für einen wohlgebauten sattel der zum reiten wie zum packen gleich bequem war. Göthe 21, 26 (
wanderj. 1, 2); auf stattlichem rappen ritt bei der waldfrau ein mägdlein. Scheffel
Ekkehard 188 (13.
kap.); ob du zugleich nach wunsche die stattlichen gaule verhandelt. Voss 2, 211 (
id. 13, 32); ochse, wie bist du so stattlich, bedachtsam fleiszig und nützlich! wahrlich, ich brauche dich sehr — aber du bist doch ein ochs. Eichendorff
2 1, 461.
[] von pflanzen: er ... hing seinen köcher an eine stattliche esche, die in dem raume der wände gewachsen war. Freytag 17 (
bilder 1), 178. II@6@ee)
auf menschenmengen angewendet, bezeichnet stattlich
sowol die grosze anzahl wie die ansehnlichkeit der einzelnen (
nach stand, aussehen, ausrüstung u. s. w.): der herr Brotinsack ... besucht jn ein mal mit einer stattlichen reuterei unnd grossem anhang von hofgesind.
Garg. s. 204
neudr.; Illo. er (
der proviant-transport) kommt uns grad zu pasz, die stattliche versammlung hier zu speisen.
Buttler. es ist schon lebhaft hier, ich seh'
s. Isolani. ja, ja, die kirchen selber liegen voll soldaten. Schiller 12, 64 (
Piccol. 1, 1). II@6@ff)
sonst in mannigfachen verbindungen, meist abstracterer art, was einen guten oder imponierenden eindruck macht: ein stattliches gesicht (
aussehen). Göthe
br. 11, 158,
s. unter I, 2,
c; dagegen hatte Wilhelm die schönen ducaten der gräfin in der tasche .., und sehr leicht vergasz er, dasz er sie in der stattlichen bilanz, die er den seinigen zuschickte, schon sehr ruhmredig aufgeführt hatte. Göthe 19, 14 (
W. Meister 4, 2); ich darf erklären: dasz ich ihnen sämmtlich ... ein hinreichendes tagewerk, auf mehrere jahre anzubieten im fall bin ... damit ich erfahre, mit welchen leistungen sie mein stattliches anerbieten zu erwidern gedenken. 23, 131 (
wanderj. 3, 10); sobald nun die wagen den ersten halt machten, stieg, um ein stattliches masculinum zu gebrauchen, der unhold (
die malerin) aus. Keller 7, 96. —
ungewöhnlich: anstoszende gärten, terrassen, bis an den Main reichend, überall freien ausgang nach der holden umgegend erlaubend, setzten den eintretenden und verweilenden in ein stattliches behagen. Göthe 48, 42 (
dicht. u. wahrh. 17). II@6@gg)
gern in adverbialer geltung, wo man jedoch in manchen fällen auch prädicatives adj. annehmen könnte. so schon im 17.
jahrh.: so darffstu nicht bey mir zu fusse hergehen, du ädeler fusztrompeter, ... und sol er uns statlich als kale falen hier (
cavalliers) in die stadt kutschen.
Leyer-Matzs lustiger correspondentz-geist (1668)
s. 261.
häufig in neuerer sprache von erscheinung, haltung, bewegung, benehmen u. s. w.: zu haus fiel Ilse dem gatten um den hals und sagte ihm, wie stattlich er in seinem ornate ausgesehen habe. Freytag 7, 5 (
verl. handschr. 3, 1); denn Ilse wollte, dasz er sich unter den andern männern recht stattlich hervorthun sollte. 8; im volke aber vermochte er (
der fürst) nur ansehen zu erwerben, wenn er ein gerechter richter war ... und ein herr, der im verkehr stattlich den könig kundzugeben wuszte. 17 (
bilder 1), 436; lachten sie über das band der mütze, die blumen des schlafrocks, den er so stattlich trug. Göthe 40, 272 (
Herm. u. Dor. 4); was für grünröck mögen das seyn? treten ganz schmuck und stattlich ein. Schiller 12, 19 (
Wallenst. lager 5); ein bild, wie eu'r vater, im harnisch ganz, bewehrt von kopf zu fusz, erscheint vor ihnen, geht mit ernstem tritt langsam vorbei und stattlich.
Shakesp. Hamlet 1, 2; wie stattlich er zu rosse sitzt voll kraft und gottvertrauen! Hoffmann v. Fallersleben
ged.9 346 (
Georg v. Frundsberg).
in andrer beziehung (
vgl. oben e): wir waren stattlich geleitet, auch vom stadthauptmann und seinen sbirren. C.
F. Meyer
Jenatsch 111;
so auch: eine staatlich heranziehende procession. Göthe 43, 267,
s. I, 2,
c. II@77)
eine weitere entwicklung dieser bedeutung, die den äuszern schein im gegensatz zum wahren wesen und zur wirklichkeit bezeichnet, taucht nur vorübergehend auf, um dann wieder zu verschwinden: unter statlichen vorwänden,
sotto splendidi, speciosi, belli pretesti, titoli. Kramer
dict. 2, 913
b; '
einen guten schein oder anschein habend, scheinbar. unter allerley stattlichen vorwänden.' Adelung (3),
s. auch Heynatz
Antibarb. 2, 444.
die bedeutung scheint also auf diese verbindung beschränkt, wo sie vielleicht nur einen specialfall von 6
darstellt und die besondere nuance mehr am substantiv hängt.