vorstand,
m. ,
vgl.fürstand teil 4, 1, 1,
sp. 851;
mhd. vürstand
mhd. 2, 2, 591
a; Lexer 3, 611;
mnld. vorestant Verwijs-Verdam 9, 1106; vorstandt Schöpper
synon. 13
b Sch.-K.; der vorstand,
principatus Maaler 476
d; für-
sive vorstand Stieler 2131;
ebenso Steinbach 2, 677; vorstand Adelung; Campe. 11)
in unpersönlichem sinne. 1@aa)
zunächst bezeichnet das wort den zustand des stehens vor einem anderen: von dem gegen- und vorstand der lieb und angenemmen farb (
vor dem auge) Cario
neue hall- u. thonkunst (1684) 151. —
so bezeichnete es vor allem in der älteren rechtssprache das stehen vor gericht, das persönliche erscheinen vor gericht: einen vorstand haben, '
sowohl sich persönlich vor gericht stellen müssen, als auch von seiten des gerichtes, parteyen persönlich, besonders zur pflegung der güte, zu vernehmen haben' Adelung;
vgl. noch Voigt
hwb. für d. geschäftsführung (1807) 2, 549; Hübner
zeitungslex. (1824) 4, 844
a; Schmeller-Frommann 2, 767; Fischer
schwäb. wb. 2, 1676: erst ein vorstand vor dem hiesigen geistlichen tribunal Schubart
br. 1, 134
Strausz. vgl. vorstehen 6. 1@bb)
von der gerichtssprache aus übertragen in allgemeinerer anwendung: eine manche tochter bringt die meiste zeit beim spiegel zu; ihr öftester vorstand ist bei diesem gläsernen richter Abr. a
s. Clara in:
ztschr. f. dt. wortforsch. 8, 287; mein vorstand bei dem herrn vetter war sehr kurz Thümmel
reise 4, 381. 1@cc)
besonders häufig ist dann das wort in der älteren geschäftssprache im sinne von cautio, sicherheitsstellung, bürgschaft; zunächst wohl von der sicherheitsstellung dafür, dasz jemand vor gericht erscheinen wird (
zu a),
dann aber vom gerichtlichen verkehr aus auf die mannigfaltigsten verhältnisse übertragen: vadari, vadimonio aliquem obstringere einen dahin zwingen, das er bürgen setzen oder einen vorstand machen musz Faber
thesaurus (1587) 906
a;
satisdare ... einen vorstand machen Corvinus
fons lat. (1646) 739; für-
sive vorstand,
cautio, fidejussio Stieler 2131;
caution vorstand, versicherung, bürgschafft, '
z. e. ehe er das amt bekömmt, soll er caution stellen, damit man sich daran, im fall er demselben nicht getreulich vorstünde, erholen könne' Wächtler (1714) 96; vorstand thun, bürg sein,
satisdare Aler
dict. (1727) 2, 2128
b; für-
et vorstand,
pecunia in antecessum soluta Steinbach 2, 677;
ebenso müssen pächter einen vorstand
bestellen allg. haushalt.-lex. (1749) 1, 321; der pachter hat seinen vorstand (vorschusz) bezahlt Schwan
nouv. dict. (1783) 2, 977
b;
vgl. noch Scherz-Oberlin 1894; Haltaus 1995; Kinderling
reinigkeit d. dt. spr. (1795) 73; Leopold
hdb. d. ökonomie (1805) 521
b; Veith
bergwb. 549; Bauer-Collitz 141 (
vorschusz zur sicherung der prozeszkosten, 18.
jh.): die alten rechte legten dem cleger auff, einen vorstand seiner clage zu machen König
procesz (1541) 55
a; daraus soviel zu befinden, dasz Johann Liborio Aschen und seinem eheweibe Catharina Elisabethen das gesuchte freye, sichere geleit gegen einen vorstand auf 200 gülden hoch ... zu ertheilen (
sei)
urteil d. Freiberger bergschöppenstuhls von 1685
bei Herttwig
neues u. vollk. bergb. (1734) 228
a; (
meine frau mutter) würckte die stelle vor meinen vater aus ... aber er muste vorstand schaffen, und da muszte meiner frau mutter ihre gerade das beste darbey thun
jungfer Robinsone 14; kauzion oder vorstand für den auflaufenden ehrensold durch eine buchhandlung zu bestellen Jean Paul (1826) 17, 115. —
freier: ich habe einige zeit her vor der gelehrten welt harte vorstände thun müssen Schubart
br. 1, 108
Strausz. 1@dd)
das wort nimmt den sinn von vorschub, förderung, an: auxilium fürstand Schöpper
synon. 12
b Sch.-K.; vgl. Fischer
schwäb. wb. 2, 1676; was bringt das etwa den feinden für ein groszen vorstandt Fronsperger
kriegsb. (1578) 1, p 1
b; kleine dorfschultheisen, welche ... durch ihrer gönner vorstand zu dorfschrepfer oder richter werden Lindenborn
Diogenes (1742) 1, 216. 1@ee)
auch im sinne von verteidigung, entschuldigung: was kann der herr nun zu seinem vorstand sagen? Wieland (1794) 19, 307. 1@ff)
stelle vor andern, bevorzugte, erste stelle, stelle, die gröszeren vorteil bringt oder einen vorrang, vorzug bedeutet u. ä.: die widereinander umb ainen vorstand kriegen, als etlich fürsten auf reichstägen und etlich geistlich in procession thuon Berth. v. Chiemsee
t. theologey 323
R.; alle ihre nachkommen, vor den Frauenberger, seine erben und nachkommen, alle wege den fürstand, obsitz und vorgang haben sollen Harsdörffer
t. secret. (1656) 2, 591; dasz etliche einbildische weiber eben darumb so spath in die kirch zu kommen sich aufhalten, damit die zuvordrist in die stül kommen und den vorstand haben mögen
quelle von 1685
bei Fischer
schwäb. wb. 2, 1676. —
in besonderer anwendung: vorstand '
ist bey denen, so das ihrige stehend verrichten, eine ehrenstelle, als die kramerhandwerke, da die einwohner vor den auswärtigen den vorstand
haben wollen' Jacobsson
technol. wb. 8, 105
b; '
beim öffentlichen verkauf der erste stand, die beste stelle' Krünitz
öconom. encycl. 231, 454. —
dann im sinne von vorzug, vorrang: er sal keinen vorstand haben vor dem andern
quelle von 1374
bei Lexer 3, 611. 1@gg)
führung, leitung, auch wohl in solchen fällen angewendet, wo jetzt vorsitz
gebraucht wird: vorstand,
principatus Maaler 476
d; (
die rechte des königs bestanden) in der gerichtbarkeit und dem vorstand in den volksgemeinden Eichhorn
dt. staats- u. rechtsgesch. (1821) 1, 244; dasz Tarquinius den vorstand (
bei den opfern) auf dem Albanerberge für sich nahm Niebuhr
röm. gesch. (1811) 2, 39; unter dem vorstand der ... fräulein Grasette Fetthenne Brentano (1852) 5, 67. 1@hh)
bezeugt ist aus älterer sprache die anwendung im sinne von vertrag, bündnis, die wohl von der bedeutung, bürgschaft, vorschub ausgeht: foedus bund ..., pact, vorstandt, vertrag Schöpper
synon. 13
b Sch.-K. 1@ii)
das wort nimmt dann dinglichen sinn an. 1@i@aα) '
man nennt den mit haubarem holze bestandenen ort, der an einen neuen schlag grenzt, den vorstand
oder den stehenden ort' Hartig
forstl. conversationlex 905; Behlen
forst- u. jagdkde (1840) 6, 172; Unger-Khull
steir. wortschatz 248
b; Fischer
schwäb. wb. 2, 1676. 1@i@bβ)
überschusz, vorrat: und wo uber solichs etwas uberigs oder vorstand wer Franz
d. dt. bauernkrieg, aktenbd. (1935) 260. 1@i@gγ)
etwas vor-, abstehendes an einem ganzen; vorderes visier am geschütz: ein angegossener vorstand h mit einem einschnitte, um das geschütz im kernschusz oder durch den einschnitt im visirschusz richten zu können Hoyer
allg. wb. d. artillerie (1804) 1, 186;
vgl. auch 1, 143; 2, 2, 77; am hals haben sie (
die spieszeisen) vielfach ein bis zwei knebel oder vorstände Köhler
kriegswesen 3, 1, 12. 1@kk)
vereinzelte anwendungen in unpersönlichem sinne aus älterer sprache; für die stellung des ersten bestandteils eines zusammengesetzten wortes: das beygefügte aber ist das übrige wortteihl oder das vorderste glied des wortes, welches also und darum wird vorn beygefüget, dasz durch dessen bey- und vorstand das grundwort gleichsam anders gefüget und zu einer anderen deutung gebracht werde Schottel
t. haubtspr. (1663) 75. — vorstand
etiam est objectum artis Stieler 2131;
gemeint ist das objekt im satze: und eben so wenig würde mich jemand verstehen, wenn ich in der logica das objectum einen vorstand und subjectum den grundhalt ... heiszen würde Neukirch
anweis. zu t. briefen (1709) 669. 22)
aus dem bisher angeführten ist bereits ersichtlich, wie sehr das wort in der sprache der neuzeit verarmt ist. der unpersönliche gebrauch des wortes ist in der schrift- und umgangssprache so gut wie ganz untergegangen und die anwendung von vorstand
auf eine einzige, persönliche oder kollektive vorstellung eingeschränkt. 2@aa)
auch schon in älterer sprache nimmt das wort persönlichen sinn an, es bezeichnet dann bürgen nach 1 c
oder einen vertreter, verteidiger nach 1 d
und e,
vgl. oben fürstand 2
und 3
teil 4, 1, 1,
sp. 851; 852; vorstand,
sponsor Stieler 2131;
nd. noch im sinne von helfer, verteidiger: hê hed gên förstand had ten Doornkaat-Koolman 1, 545
a; ich will dir setzen einen vorstand, Jesum Christum, meinen heyland
bei Fischer-Tümpel
d. evang. kirchenlied 1, 33. 2@bb)
im entwickelten nhd. dagegen ist das wort auf eine persönliche bedeutung eingeschränkt, die von der unpersönlichen 1 g
ausgegangen ist, und so bezeichnet vorstand
entweder einen einzelnen leiter oder einen leitenden ausschusz, jetzt am häufigsten eines vereins oder eines verbandes verschiedenster art. im allgemeinen ist, wenigstens in Norddeutschland, die anwendung in kollektivem sinne häufiger, die Adelung
und Campe
noch gar nicht erwähnen. '
in Norddeutschland wird vorstand
in diesem sinne nur collective genommen' Schmeller-Fr. 2, 765.
die auszerordentliche verbreitung des wortes in der sprache der neuzeit ist durch den zusammenschlusz zu geschäftlichen und anderen unternehmungen und die allgemeine vereinsmeierei verursacht worden. 2@b@aα)
auf eine einzelne person bezogen; '
ehedem (!)
bedeutete vorstand
auch eine vorstehende person, d. i. einen vorsteher,
in welchem sinne es aber im hochdeutschen veraltet ist' Adelung; Campe
bezeichnet es als '
landschaftlich'
; das wort kann aber aus der schriftsprache reichlich belegt werden, und zwar in verschiedenem sinne, für einen einzelnen leiter oder auch für den vorsteher eines kollegiums; in Süddeutschland kann ferner jedes einzelne, auch untergeordnete mitglied eines leitenden ausschusses als vorstand
bezeichnet und angeredet werden: vorstand, '
ein vorsitzer in einem collegium' Hübner
zeitungslex. (1824) 4, 844
a; als vorstand der stadt werde ich von aller augen bewacht Deinhardstein
ges. dram. w. (1848) 7, 205; die frau bleibt der vorstand des hauses Hegel (1832) 2, 342; ich war nämlich der erwählte vorstand Steffens
was ich erlebte (1841) 3, 213; general von Rauch ist vorstand des ministeriums Varnhagen v. Ense
tageb. (1861) 1, 40; (
ich) freute mich, nun einen vorstand zu finden, welcher ein literarisch durchgebildeter mann ... war Laube (1875) 16, 196; er erwarb ihn als vorstand seiner güter Stifter (1904) 5, 1, 351; der stadtpfarrer als vorstand der schulpflege G. Keller (1889) 5, 148; vorstand einer fabrik für maschinenwesen Fontane I 4, 366; ein einzger vorstand ist der stadt zu schwach, ein zweiter auch ist noth gemeinem heil Göthe 41, 2, 41
W. im plur. von einzelnen personen: es waren die vorstände der pfarrgemeinde und die zeugen geladen worden Stifter (1904) 5, 1, 135. —
freier, im sinne von patron: da ward natürlich der vorstand des canalbaues, der ägyptische Herkules verehrt Ritter
erdkde (1822) 1, 789. 2@b@bβ)
in kollektivem sinne: so wählte sie (
die Bremer bürgerschaft) sich einen demokratischen vorstand von hundert und vier männern Ranke (1867) 3, 275; der verein musz einen vorstand haben. der vorstand kann aus mehreren personen bestehen
bürgerl. gesetzb. § 26; und wir im vorstande meinen, der verein solle überhaupt einen englischen namen führen Hans Grimm
volk ohne raum (1928) 1, 578. 33)
als erstes glied von zusammensetzungen natürlich in neuerer sprache in der bedeutung 2 b
auszerordentlich häufig; fehlendes fugen-s
ist nicht berücksichtigt: