gewerbe-,
gewerbsordnung,
f. ,
vorwiegend auf den mittleren gebrauch von gewerbe
zielend. zur bildung vgl. kirchenordnung,
zunftordnung u. a.; die form gewerbsordnung
ist hier auf die ältesten belege beschränkt. 11)
in der anlehnung an typen wie zunftordnung, handwerk-, gewerksordnung (
vgl. z. b. handwerksordnung für Westpreuszen 1774)
macht sich zunächst der engere begriff von gewerbe
geltend. hierher gehört der älteste beleg für das compositum, ebenso einige andere beispiele aus der fachwissenschaftlichen litteratur: das zunftwesen ... wurde von gedachtem kaiser (
Carl VI.) ... gereinigt, denn er befahl unterm 29. november 1724 zum behufe einer generalgewerbs- und zunftordnung eine specification aller handwerker. Barth-Barthenheim 1, 43; der rechtsgelehrte und der geschichtforscher betrachten das gewerbswesen auf verschiedene art, jener zieht aus den gewerbsordnungen das gemeinsame heraus und stellt darnach die allgemeinen rechtregeln auf. Mone
über die gewerbe im 14.
und 15.
jahrh. (
s. zeitschr. f. gesch. des Oberrheins 2, 3); so gab der bischof von Speier 1716 der weberzunft in seinen ämtern Kislau und Rothenberg eine gewerbsordnung. 9, 138;
ebenso (policeiliche gewerbsordnung für die schneider) 10, 85; früher haben sie (
die gewerbe) sich eine ordnung selbst gegeben und mit gutem erfolg; nicht vom staate sind die ersten gewerbeordnungen ausgegangen, und erst als die regierungen hineingriffen und die gewerbeordnungen machten, fielen sie so aus, dasz sie den gewerben eine last waren, statt eine förderung.
F. J. Stahl,
s. stenogr. ber. d. Frankf. nationalvers. 775
b; ich selbst habe aus den petitionen entnommen, dasz jeder einzelne gewerbstand eine bestimmte idee hat — ja sogar realität, denn das, was für ihn passt, ist seine gewerbsordnung; wenn wir eine allgemeine gewerbsordnung machen, so wirken wir auf die bestehenden zustände nachtheilig ein. 776
a. 22)
auch in den theoretischen erörterungen, die die forderung einer gewerbeordnung als ein gegengewicht gegen die gewerbefreiheit aufstellten (
s. o.),
ist da, wo der umfang des begriffes gewerbe
überhaupt gekennzeichnet erscheint, an den engeren begriff des handwerks gedacht, vgl.: freilich ist, nachdem obige verordnungen ins leben traten, das fabrikatwesen in Preuszen sehr gehoben, und handel und gewerbe haben ... eine bedeutende lebendigkeit gewonnen; allein desungeachtet hört man
auch dort die gewichtvollsten beschwerden über die schlimmen folgen der gewerbefreiheit, und die wiedereinführung einer mehr geregelten zunftverfassung ist wiederholt gewünscht, auch ist nach einem desfalsigen antrage der preuszischen stände die abfassung einer zweckmäszigen gewerbe-ordnung von der regierung genehmigt. Huwald
über gewerbefreiheit u. gewerbeordnung s. 21; um den regen wetteifer aller arbeitenden kräfte und das streben nach immer höherer technischer vervollkommnung in ganz Deutschland zu erhalten ... wird das princip der freien concurrenz festgehalten; um aber jeden zur vorbildung seiner arbeitskräfte zu nöthigen ... um einen tüchtigen handwerkerstand in Deutschland zu erhalten, wird durch eine gewerbeordnung festgesetzt, an welche bedingungen die befugnisz eines jeden gewerbes geknüpft ist.
stenogr. ber. d. Frankfurter nationalvers. 693
a; es scheint fast, als wenn der goldene boden, den das handwerk nach dem sprichworte hat, in vielen gegenden, und namentlich in Preussen durch zu weit gegriffene gewerbsfreiheit risse und sprünge bekommen hätte. ... ich frage also den volkswirthschaftlichen ausschuss, ob die vorlage der gewerbeordnung, die meines wissens, schon vor der zweiten lesung der grundrechte versprochen war, bald zu erwarten sein wird. 4408
b.
vgl. auch Blesson
über gewerksordnungen und gewerbefreiheit (
Berlin 1832). 33)
viel weiter dagegen greift die praxis der gesetzgebung in den einrichtungen, die sich als gewerbeordnung kennzeichnen. 3@aa)
den namen selbst trägt erst die württembergische ordnung von 1828: in folge dessen verordnen und verfügen wir ... (
art. 1. gegenstand der gewerbeordnung) das gegenwärtige gesetz umfasst alle diejenigen gewerbe, welche der ... staatssteuer unterliegen.
reg.-blatt 238.
die preuszische gesetzgebung von 1811
war als gewerbepolizeiedikt
ins leben getreten, die bairische von 1826
führt den namen: verordnungen betreffend das gewerbewesen.
erst die preuszische ordnung von 1845
nannte sich ebenfalls gewerbeordnung.
um dieselbe zeit aber wurde bereits die forderung einer allgemeinen deutschen gewerbeordnung
aufgestellt, die sowohl in der litteratur als in den parlamentarischen verhandlungen um die mitte des 19.
jahrh. vertreten wurde, vgl.: Kleinschrod, beiträge zu einer deutschen gewerbeordnung mit rücksicht auf die bayerische gewerbsgesetzgebung (
Augsburg 1840); die bedingungen für den aufenthalt und wohnsitz werden durch ein heimatgesetz, jene für den gewerbbetrieb durch eine gewerbeordnung für ganz Deutschland von der reichsgewalt festgesetzt.
entwurf des ausschusses für volkswirthschaft der Frankf. nationalvers. (
stenogr. ber. s. 689
b);
vgl. dazu den gegenantrag: jene für den gewerbebetrieb durch die gewerbeordnungen, welche die einzelnen regierungen erlassen werden.
stenogr. ber. 1075
b; die hohe versammlung wird aus dieser zusammenstellung (
der petitionen zur gewerbeordnung) ersehen, wie verschiedenartig die ansichten über den entwurf einer allgemeinen gewerbeordnung für Deutschland sind. ... der ausschusz ist insbesondere durch den eben ... erwähnten grund und durch andere in dem berichte niedergelegte gründe zu der ansicht ... gelangt, dass es nicht angemessen erscheint, der hohen versammlung in diesem augenblicke, und bei der lage der sache eine sofortige berathung der deutschen allgemeinen gewerbeordnung zu empfehlen.
s. 5423.
vgl. auch s. 762
b. 764
a. 764
b u. a. dazu vgl. die verhandlungen der deutschen verfassunggebenden reichsversammlung zu Frankfurt 2 (
ausschuszberichte und protokolle), 269
ff., und ebenso vgl.: entwurf einer allgemeinen handwerker- und gewerbeordnung für Deutschland. berathen und beschlossen von dem deutschen handwerker- und gewerbecongresz zu Frankfurt a.
M. 1848. Breslau; der entwurf einer gewerbeordnung ist von ihnen mit der eingehenden sorgfalt berathen worden, welche der wichtigkeit und vielseitigkeit seines inhalts entsprach.
thronrede zum schlusz des reichstages des norddeutschen bundes 1869,
s. Bismarcks
reden 4, 259.
vgl. endlich die gewerbeordnung für das deutsche reich von 1872. 3@bb)
schon in die württembergische gewerbeordnung von 1828
waren die kaufleute
einbezogen; 3. abschnitt. von dem kaufmännischen gewerbe insbesondere ... der kaufmännische detailhandel gehört nach der beilage unter die zünftigen gewerbe. der handel in grösseren parthien ... ohne offenen laden ist gegen entrichtung der gesetzlichen abgaben jedem, den nicht dienst-verhältnisse davon ausschliessen, gestattet. (
reg.-bl. s. 268).
seitdem erweiterte sich der kreis der gewerbetreibenden mit jeder neuen ordnung. immerhin grenzt die gewerbeordnung des deutschen reiches den kreis der gewerbetreibenden enger ab als die gewerbestatistik. vgl. oben sp. 5478.