Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewerbeordnung f.
gewerbe- , gewerbsordnung , f. , vorwiegend auf den mittleren gebrauch von gewerbe zielend. zur bildung vgl. kirchenordnung , zunftordnung u. a.; die form gewerbsordnung ist hier auf die ältesten belege beschränkt. 1 1) in der anlehnung an typen wie zunftordnung, handwerk-, gewerksordnung ( vgl. z. b. handwerksordnung für Westpreuszen 1774) macht sich zunächst der engere begriff von gewerbe geltend. hierher gehört der älteste beleg für das compositum, ebenso einige andere beispiele aus der fachwissenschaftlichen litteratur: das zunftwesen ... wurde von gedachtem kaiser ( Carl VI. ) ... gereini…