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statthaft

nhd. bis spez. · 9 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

statthaft adj.

Bd. 17, Sp. 1021
statthaft, adj. zulässig, gültig. 11) statthaft, mhd. statehaft, ahd. statahaft ist eine ableitung von ahd. stata, vgl.statt I, 3 und II, B, und als solche auf das hd. beschränkt. es ist also nicht identisch mit dem as. stedihaft, das einmal im Hel. vorkommt in der bedeutung 'am ort haftend, feststehend': that that corn faruuarththat thâr mid kîthun ni mahte an themu stêne uppanstedihaft uuerthan (wurzel fassen). 2454. doch steht auch das ahd. wort in der bedeutung nicht weit davon ab; hier ist nur die zusammensetzung unstatahaft 'instabilis, inconstans, incessanter' belegt. Graff 6, 647. und ähnlich noch: sie enwaren nie wanchel an ir ubermuotelichen gedanchen: dar ane waren sie vil statehaft. S. Paulus 49 bei Kraus d. ged. des 12. jahrh. s. 40, s. auch Karajan sprachdenkm. s. 110, 2, wofür Lexer handwb. 2, 1147 mit unrecht ein stâtehaft = stæte ansetzt. 22) sonst hat sich im 12. jahrh. ein bedeutungswandel vollzogen. mhd. statehaft hat sich nämlich eng an state im mhd. sinne angeschlossen und bezeichnet einen, der state hat, der die möglichkeit und die mittel wozu hat, reich, wohlhabend, mächtig, angesehen u. s. w., s. Lexer handwb. 2, 1147. in dieser verwendung kommt statehaft schon in den epen des 12. jahrh. (Rother, kaiserchron.) vor, ist als stat-, statt-, stadthafft noch im 16. jahrh. sehr gewöhnlich, reicht bis ins 17. jahrh. hinein (s. unten Philander), und hat sich in einzelnen landschaften bis in die gegenwart gehalten, wie im bair., s. Schm.2 2, 795. s. auch Frisch und Adelung unter d. vgl. Weigand 2, 801. 2@aa) selten ist die relative bedeutung 'in der lage, etwas zu thun'; so mhd. einen eines dinges stathaft tuon, es ihm gestatten: wir machen iuch des gewis, tuot ir uns sîn stathaft, daʒ ir wol schat der heidenschaft. Ottokar reimchron. 52949. 2@bb) in der regel geht statehaft auf die geldmittel, den besitz; auch hier zunächst relativ, die mittel wozu habend: es solle auch allen wüerten, gastgeben ... so ... göst oder andere leut über nacht behausen und anhörbergen, oder etwo bei den ordenlichen wierten einzukhern und zeren übl stathaft und nit vermögen, ... gebotten sein über ain nacht- oder tagzill ... nit zu passiern oder gestatten. steir. taid. 489, 17 (verordn. v. 1608). mhd. gewöhnlich in der verbindung sô statehaft, daʒ: iʒ enwære ain sô statehaft man, der spîse und gewæfen wol mahte han. kaiserchron. 8418; geschehe aber daz, daz ich oder min bruder ... so stattehaft wurde, das er vierhundert marck an eigen oder an erbe leite. els. urk. v. 1290 bei Schöpflin Alsat. diplom. 2, 45, s. auch Ch. Schmidt hist. wb. der els. mundart 337b; ob under in ainer oder mer so stathaft waeren oder wurden, daz si mit irem maelhem vihe ze alben varen wolten zue andern laeuten, daz mügent si wol tuen. tirol. weisth. 1, 279, 27 (urk. v. 1387); vgl. auch: ieder der pesten ainer sol ain nacht haben zwai pfert und sol ie ainem pfert geben drei metzen fueter und heu genueg, ... und darnach aber der pesten ainer ain pfert ain nacht, und darnach zwen oder drei ain pfert, als si dan statthaft sein und geben mugen. 2, 287, 34 (handschr. v. 1548). — mhd. auch in bezug auf die streitkräfte: aldâ gezôch sich Tristan în ... mit mæʒlicher ritterschaft. sine wâren niht sô statehaft, daʒ sî deheinen veltstrît mohten gehaben ze keiner zît. Tristan 18776. 2@cc) sonst frühnhd. sehr gewöhnlich ein stathaft man, vermögend, reich; zuweilen durch ein zugesetztes synonymon verdeutlicht: diser rich und statthafft man ist grosz und guotes lobes. Steinhöwel Äsop 1, 307 Österley; swelich stathafft man durch sinen übermuot des bannes (bannweins) [] nicht trincken wil, dem sol man heim senden. weisth. 4, 208 (els., ausg. des 14. jahrh., s. auch statthaftig 1; Lexer handwb. 2, 1148 setzt hierfür ein besonderes adj. stathaft 'angesessen' an, indem er den ausdruck gleichsetzt mit dem kurz vorhergehenden: einem gesessenen man, doch scheitert diese erklärung daran, dasz statt im sinne von 'grundbesitz' nur im nd. vorkommt, s. das. II, A, 6, h, sp. 970); wen ain leich chumbt, die nicht peichten mag, das sol drei kraitzer geben, und was alter stathafter läut sterbent, die sullen geben siben pfenning Meraner münz. tirol. weisth. 4, 251, 17 (ende des 15. jahrh.); ich möchte hie wol anzeigen, dasz in diser wal der gar armen und verlasznen weniger möchtind zuo bischofen erwälet werden weder der statthaften; dann die gar verlasznen regierend gemeinlich jr gsind übel; dann wo man wol regiert, wirt man ouch statthaft. Zwingli 2, 316; doch ist mir in mein sinn jetzt kummen Lux Reichenburger der stadthafft man. H. Sachs 3, 3, 38b (fastn. sp. 3, 70 neudr.). so dann auch: die städte und märkte je statthafter, je nützlicher, ehrlicher und trotzlicher sind sie dem fürsten und dem lande. quelle bei Schm.2 2, 796. 2@dd) weiterhin geht statehaft auf die macht und das ansehen, das jemand genieszt. so mhd. von einem könige, mächtig, wobei der begriff des reichthums zugleich eingeschlossen ist: her (Rother) ist ein statehafter man. Rother 317; daʒ ist doch seldene getân von eime sô statehaften man. 1994. ähnlich nhd., mehr relativ: statthafft, adj. der ort und platz haben kan. der in eine stelle im rath und regiment einer stadt kommen kan, cui locus datur; ad honores via patet. Frisch 2, 321b; in der Straszburgischen policeyordnung p. 80 wurden die falliten unter eine besondere rubric auf den zünfften geschrieben, nemlich der unstatthafften, das ist, sie kunten nicht schöffel, schöpfen, scabini, gerichts-schöpfen werden. ihre stelle wurde mit statthafften erbarn leuten besetzt. p. 79. ebenda. so auch: 'in einigen oberdeutschen gegenden ist eine statthafte person in mehr eigentlichem verstande eine rathsfähige, welche zu einer stelle im rathe die nöthigen eigenschaften hat.' Adelung (hier wol durch die heutige bedeutung, s. 3, beeinfluszt). auch in folgender stelle ist eher 'angesehen' als 'geeignet' zu interpretieren: ain disputatz wart furgenomen von zwelf orten in der ... Schweytz ... wegen der lutterischen ketzerey. ... dieselbug disputatz fieng sich an anno domini 1526 am 16 tag may, darzu wurden beruft die nachfolgenden doctores ... es warden ach von den 12 orten treffenlich, stathaft man darzu verordnet. quellen z. gesch. des bauernkr. in Oberschwaben s. 129 Baumann. 2@ee) im nhd. nimmt statthaft dann auch eine mehr moralische, allgemein lobende bedeutung an: die alt sprach, mein man ist warhafft ... sein ja bleibt ja, sein nein bleibt nein. und helt sich gantz stathafft und fein. H. Sachs 1, 446b ('gesprech, das mans lob, eines bidermans'). und so noch im 17. jahrh.: die jhr die wahre weise zu regieren von uns ausz den büchern zuhaben euch beschämet, und doch selbst so vil nit erlernet habt dasz jhr einem stathafften mann antworten könnet. Philander 1, 580; so auch: wan ich eine veste stathhaffte gott- und das vatterland ehrende gesellschafft, eine ernsthaffte kunst- und tugend-liebende versamlung beschrieben (l. beschreiben) ... wolte. 697 (dagegen ist die stelle: [die Indianer] seindt vernünfftige und statthaffte leüt in diser insel. Franck weltb. 224a wol druckfehler für stanthaffte, wie die ausg. v. 1542 liest.) 2@ff) statthaft in diesem sinne wird zunächst nur von personen gesagt; dann auch von collectivbegriffen: städte, statthafte gesellschaft, s. die letzten belege unter c und e. vereinzelt auch als attribut zu abstracten: das ist das mich verdreust, ... dasz die lügen so in grossen ehren und statthafften wesen, von grossen und kleinen gehalten soll werden. Paracelsus opp. (1616) 1, 563 A. 33) wiederum hat sich im nhd. ein bedeutungswandel vollzogen. nachdem die bedeutung 2 im 17. jahrh. aus der allgemeinen schriftsprache geschwunden ist, scheint das wort zunächst ganz zu fehlen, vgl.: statticht, et statthaft, pro [] quib. compos. ab- et erstatticht ... Stieler 2116. dann taucht es ende des 18. jahrh. wieder auf in dem heutigen sinne, der sich offenbar an statt II, C, 1 anlehnt, 'was statt hat, statt haben kann'. in diesem sinne wird es also, im gegensatze zu 1 und 2, niemals von personen, sondern von handlungen u. ähnl. ausgesagt. indessen finden sich ähnliche fälle schon im anfang des 16. jahrh., die zugleich zeigen, wie diese gebrauchsweise vielleicht mit der vorigen zusammenhängt. so zu statt II, B, 7 (?): auf das und damit ein stathaffte, gewisse, ernstliche hulff widerstand und retung gegen des christenlichen glaubens ... feint vorgenommen werde. Nürnberger urk. v. 1522 bei Dief.-Wülcker 863 (vgl. auch stattlich). und ganz in der heutigen weise führt Ch. Schmidt hist. wb. der els. mundart 337b aus Fries spiegel der artznei (1518) 42b an: statthafte ursachen, wo allerdings die ausg. v. 1519 41a liest: Petrus de Albano ... spricht der wein sei warm und feucht. das selbig bewert er durch glaubliche geschrifft und stanthaffte ursachen (vgl.standhaft 2, d, sp. 765). s. auch statthaftig 2 und stattlich II, 1, d. diese verwendung wird zunächst der kanzleisprache (der sie noch Adelung vorwiegend zuspricht) angehört und hier lange ein unbeachtetes dasein geführt haben. sie ist zuerst in verbindung mit der negation allgemeiner üblich geworden. so führt sie schon Frisch 2, 321b auf: unstatthafft, adj. quod locum non invenit; non admittitur, rejicitur. eine unstatthaffte klage. ein unstatthaffter beweisz, während er statthafft nur in der bedeutung 2, d kennt, s. oben. (die früheren nhd. wörterbücher kennen das wort überhaupt nicht.) auch aus den autoren der klassischen zeit, wie Wieland, Göthe, Voss sind wol für unstatthaft (s. das.), nicht aber für statthaft belege beigebracht; dies kann vielmehr erst aus C. F. Bahrdt (1790) nachgewiesen werden. 3@aa) statthaft gehört zunächst der gerichtlichen sprache an und findet sich in wendungen wie statthafte klage, entschuldigung, statthaftes urtheil u. ä. mit dem volleren sinne 'ausreichend, rechtskräftig, gültig'. 'was statt haben oder finden kann, d. i. eingeräumet, zugegeben, bewilliget, ingleichen gestattet werden kann; im gegensatze des unstatthaft. diese entschuldigung ist nicht statthaft, kann nicht angenommen werden. ein statthafter beweis.' Adelung (1), danach Campe; so weiter: (ich) bat ihn ausdrüklich, nicht blos mit theologen sondern auch ... mit rechtskundigen ... sorgfältig zu überlegen: ob es rathsam sey, dieses glaubensbekentnisz drukken zu lassen, und mir sodann, weil ich ... mir nicht selbst zu rathen wüste, ein statthaftes gutachten darüber zu ertheilen. C. F. Bahrdt leben 3, 396; ich las alles, was ich recensirte, wo nicht ganz, doch so viel als nöthig war, um ein statthaftes urtheil zu fällen. 2, 193. diese gebrauchsweise ist heute wol veraltet.so dann auch ein statthaftes verfahren Adelung (2) mit der erklärung 'rechtsbeständig, gültig, auch im gegensatze des unstatthaft'. (diese definitionen scheinen nicht sehr glücklich und könnten ebensogut vertauscht werden.) 3@bb) von wendungen wie der letzterwähnten aus hat statthaft dann die bedeutung 'zulässig, erlaubt' schlechthin erhalten und ist mit ihr im 19. jahrh. in die allgemeine schrift- und umgangssprache übergegangen: so statthaft es nun ist, dasz die alte frau dem verewigten nach der zeit noch einen erweiterten weltgenusz wünscht. Keller nachlasz 47; indem sie ... überlegte, ob es dann an diesem tage der auszerordentlichen ereignisse statthaft sei, frau von Kosegarten bis in ihr schlafzimmer zu verfolgen. G. Reuter der Amerikaner 78. — das neutr. substantiviert: jede fortgesetzte verwechslung beyder strebungen musz fortan gänzlich unnutz und zwecklos seyn, da sich die geflissentlich getrübte masse längst geklärt, und das statthafte vom unstatthaften sich hinlänglich geschieden hat, indem alle verständigen menschen des einen sich angenommen, das andere aber seinen nicht sehr zahlreichen liebhabern überlassen haben. Görres heil. allianz (1822) 107. 3@cc) von kleidungsstücken, zulässig, üblich, mode sein.
11922 Zeichen · 306 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Statthaft

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Statthaft , -er, -este, adj. & adv. 1. Was Statt haben, oder finden kann, d. i. eingeräumt, zugegeben, bewilliget, ingle…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    statthaft

    Goethe-Wörterbuch

    statthaft [bisher nicht online publizierter Wortartikel]

  3. modern
    Dialekt
    statthaft

    Schweizerisches Idiotikon · +1 Parallelbeleg

    statthaft Band 11, Spalte 1803 statthaft 11,1803

  4. Spezial
    statthaft

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    statt|haft adj. (erlaubt, gestattet) conzedü (-s, -da), consintí (-tis, -ida), lezit (-ic, -a).

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit statthaft

7 Bildungen · 3 Erstglied · 3 Zweitglied · 1 Ableitungen

Ableitung von statthaft

statt + -haft

statthaft leitet sich vom Lemma statt ab mit Suffix -haft.

statthaft‑ als Erstglied (3 von 3)

statthaftig

DWB

statt·haftig

statthaftig , adj. , gleichbedeutende weiterbildung zu statthaft, vom 14.—16. jahrh. zu belegen; mhd. stat(e)-, stadhaftig Lexer handwb. 2, …

statthaftigkeit

DWB

statthaftig·keit

statthaftigkeit , f. zulässigkeit. neuere abstractbildung zu statthaft ( im sinne 3), zuerst bei Campe gebucht: hier ... nahm ich die gelege…

statthaftlich

DRW

statthaft·lich

statthaftlich, adv. ordentlich, ordnungsgemäß bdv.: statthaftig (IV) sy werdind sich hierin, so feer die sach in irem bywesen statthaftlich …

statthaft als Zweitglied (3 von 3)

ohnstatthaft

GWB

ohnstatthaft s unstatthaft Martina Eicheldinger M.E.

unstatthaft

DWB

unstatt·haft

unstatthaft , adj. adv. , gth. v. statthaft. ahd. unstatahaft; mhd. unstatehaft. eigentlich nur noch in bed. 4 und 5 üblich. 1 1) unstatahaf…

werkstatthaft

DWB

werkstatt·haft

werkstatthaft , adj. , das aussehen einer werkstatt habend: ein einfaches werkstatthaftes atelier und ein kleines schlafzimmer (8. 12. 1916)…

Ableitungen von statthaft (1 von 1)

unstatthaft

DWB

unstatthaft , adj. adv. , gth. v. statthaft. ahd. unstatahaft; mhd. unstatehaft. eigentlich nur noch in bed. 4 und 5 üblich. 1 1) unstatahaf…