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währschaft

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

währschaft adj.

Bd. 27, Sp. 988
währschaft, adj. tüchtig, solid, kräftig. ein schwäbischalemannisches wort, das aus dem im vorausgehenden behandelten subst. währschaft 'gewährleistung' hervorgegangen ist, also eigentlich 'was als gut verbürgt werden kann'. dieser schon von Stalder 2, 430 erkannte zusammenhang der worte wird theil 4, 1, 4889 mit unrecht bestritten und statt dessen anknüpfung an währen 'durare' versucht. ein subst. währschaft 'die dauer' hat es aber nicht gegeben und das adj. bedeutet auch in erster linie nicht 'dauerhaft', sondern 'tüchtig'. es findet sich in der älteren sprache ganz entsprechend den gebrauchsweisen, die bei dem subst. währschaft nachzuweisen sind. aa) von geld und geldeswert (vgl. oben währschaft II, 1 'vollwertiges geld'): und ob uch etwar silber geben wollt, es were an müntz alder silber, das nit wärschaft were. stadtrecht v. Baden 198, 3 (um 1520) Welti; silber, das nit wärschaft were .. das söllent ir nit annemen zu wercken. 198, 5; wiltu müntz, alles was wärschafft ist, ich will diers gen. Th. Platter 105 Boos. attributiv: guth wehrschafft geldt, nit wort, herbring, wiltu han werschafft brieff und ding. Brant epigramme xxxvii Zarncke; und hant darum ... von der ... gräfin von Tockenburg vierzig Curer werschaffter markken ampfangen. codex diplomat. Graubünden 3, 69 (v. j. 1351) Moor. bb) von waren, was zu speise und trank, kleidung und schmuck dient (vgl. oben währschaft II, 2 'gute ware'). b@aα) manch kraut hat wurtz, die doch nit alle werschafft ist. H. v. Sachsenheim mörin bei Schmid 529; was brotes ouch die brotbeseher sehen in der brotbecker hüser ... das werschaft ist, das selbe brot sollent sie darnoch nymme besehen (gegensatz bresthaftig). Straszburger zunftordnungen 99 Brucker; wen sy ein vas us geschencken oder das sy das us schencken, das der win nit mer werschafft ist, eim gast oder andren ltten zuo geben, so sond ir von stund an das vas lOesen. stadtrecht v. Arau 60, 6 Merz (1410); es soll kainer kain win usschengken, er habe dann denselben lassen zuovor den winrueffer, ob er werschaft oder nit sie, versuechen. das ältere recht der reichsstadt Rottweil § 536, c Greiner. b@bβ) wo sollich clein werck (ringe, nadeln), wellerley arbeit es were, funden würde, das nit werschaft were als vorgeschriben stät. Straszburger zunftordnungen 246 Brucker; das er guot feyl hab, daʒ werschafft ist, es sei von tuoch, wurtz, wein oder was es den ist. Keisersberg brosamlin 1, 93b; welche (tücher) nit fur werschaft erkant werden, darauf ein risszeichen stossen ... damit meniglich wüssen möge, was werschaft oder nit werschaft seye. Schmoller Straszburger tucher- u. weberzunft 220 (von 1568). cc) von bauten, baumaterial: gemein gut holtz, als dan das sin sol und werschafft ist. Schlettstadter stadtrechte 2, 710 (um 1500) Gény. attributiv: wenn ouch einer uff ein mur ... wytter muren und uffaren welt, ist dann die alt mur ein werschafft mur .., so etc. stadtrecht v. Bern 1, 303, 8 Welti; ein werschafft stuck stein us der Sanntflu, das 3 schuch lang, 2 hoch und 2 über daʒ leger hat, daʒ soll gelten 3 β. 1, 308, 3. dd) von thieren: wo die selbigen schaf nit wAerschaft wAerend. stadtrecht v. Arau 167, 9 (1510) Merz; wer der ist, so uff der widam sitzt, sol ein wuocherstier und ein æber halten, die da wærschaft sigind. weisth. 4, 321 (Zürich 1518). ee) von menschen, nur im bilde: du (der mensch war mit einer haut verglichen, die erst gegerbt werden musz um brauchbar zu sein) bist noch nit weerschafft, das ist, du bist noch nit ain rechter gaystlicher mensch. Keisersberg has im pfeffer (1510) Cc 8d. ff) in den neueren mundarten ist allerdings eine erweiterung der bedeutung eingetreten, indem der gedanke an die gewährleistung bei einer ware oder einem stück arbeit, der in der alten sprache noch immer im hintergrund steht, ganz fallen gelassen worden ist und nur an die qualität gedacht wird, also tüchtig, brauchbar, nahrhaft (bei eszwaren), solid, dauerhaft (bei kleidungsstücken, geräten) u. dgl. vgl. die angaben der idiotiken: 'nützlich, brauchbar, eszbar' Schmid 529; 'kräftig, nahrhaft, stark' Seiler 310; 'tüchtig, zuverlässig' Hunziker 287; 'dauerhaft, solid, tüchtig' Greyerz berndeutsches wb. 23. im elsässischen und schwäbischen scheint das wort jetzt erloschen zu sein; auch Hebel hat es nicht. sehr üblich ist es in der Schweiz und kommt auch litterarisch bei Gotthelf und in der neueren schweizerischen litteratur vor: und wirklich waren die beiden alten ein recht schönes anschauen in ihrer ehrbaren kleidung, an welcher nichts geziertes war, aber alles so ehrbar und währschaft und bei Aenneli doch kostbar. 13, 163 (geld u. geist); wie du bei einem solchen vermögen so brav daherkömmst, nichts überflüssiges und alles währschaft, nicht so hudelzeug, welches in fetzen fährt, wenn man es von weitem angrännet. 4, 301 (Käthi). als adv.: es waren stattliche mädchen, währschaft gebaut. 7, 66 (erzähl. 1); sie waren währschaft gekleidet aber gering. 19, 3 (schuldenb.). attributiv: sie hatte noch schuhe mit währschaften böden. 21, 1 (Anne Bäbi); währschafte füsze wie schleiftröge. 21, 138; Christen kramte aus einem ledisäckli eine währschafte, weiszblechene büchse hervor. H. Nydegger Hans der chüjer (Bern 1894) 21.
5263 Zeichen · 91 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    WährschaftDie

    Campe (1807–1813) · +4 Parallelbelege

    ✱ Die Währschaft , Mz . u. der sichere und ruhige Besitz eines Eigenthums. Oberlin.

  2. modern
    Dialekt
    Währschaftf.

    Pfälzisches Wb.

     Währ-schaft f. : ' Gewähr, Bürgschaft '. 18. Jh.: Wehrschaft [LU-Assh (alte Akten)]; vgl. verwährschaften . DWb. XIII …

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit waehrschaft

30 Bildungen · 25 Erstglied · 1 Zweitglied · 4 Ableitungen

Ableitung von waehrschaft

waehr + -schaft

waehrschaft leitet sich vom Lemma waehr ab mit Suffix -schaft.

waehrschaft‑ als Erstglied (25 von 25)

währschaftsanspruch

DWB

waehrschaft·s·anspruch

währschaftsanspruch , m. auf der garantie des verkäufers beruhender anspruch: auch da, wo ein währschaftsanspruch im wege der einrede gelten…

währschaftsbehörde

DWB

waehrschaft·s·behoerde

währschaftsbehörde , f. behörde, vor der die besitzübertragung (währschaft I, 1) erfolgt: die transscriptions-, währschafts- und hypothekenb…

währschaftsbrief

DWB

waehrschaft·s·brief

währschaftsbrief , m. urkunde über eine besitzübertragung, zu währschaft I, 1: die kauf- oder währschafftsbrieff. Nassau-Catzenelnbogische l…

währschaftsbuch

DWB

waehrschaft·s·buch

währschaftsbuch , n. buch, in welchem die besitzübertragungen verzeichnet sind: das ... general-währschafts- und hypotheken-protocoll aber i…

währschaftsfall

DWB

waehrschaft·s·fall

währschaftsfall , m. fall, in dem die geleistete garantie in anspruch genommen wird: wann ein währschaftsfall eintritt, so musz solcher, von…

währschaftsfehler

DWB

waehrschaft·s·fehler

währschaftsfehler , m. : gewährsmängel, währschaftsfehler, alle mängel an haustieren, welche den verkäufer verpflichten für den nachteil, de…

währschaftsfrist

DWB

waehrschaft·s·frist

währschaftsfrist , f. , dasselbe wie währschaftszeit: nur Baden schlosz nach ablauf der währschaftsfrist die klage aus. Hachenburg das recht…

währschaftsgebühr

DWB

waehrschaft·s·gebuehr

währschaftsgebühr , f. , dasselbe wie währschaftsgeld: die entrichtung der jetzigen währschaftsgebühr von einem procent des kaufschillings. …

währschaftsgeld

DWB

waehrschaft·s·geld

währschaftsgeld , n. die abgabe bei der vornahme der besitzübertragung: es bleibt daher ... das auf ein procent des werthes des veräuszerten…

währschaftsgesetz

DWB

waehrschaft·s·gesetz

währschaftsgesetz , n. gesetz betreffend die garantie beim viehhandel: die währschaftsgesetze haben zwar den vortheil, dasz sie die processe…

währschaftsklage

DWB

waehrschaft·s·klage

währschaftsklage , f. klage, die sich auf die geleistete garantie stützt: bildet ein haustier eine nebensache beim kaufe eines bedeutenderen…

währschaftsleistung

DWB

waehrschaft·s·leistung

währschaftsleistung , f. 1 1) besitzübertragung ( zu währschaft I, 1): musz ... nicht allein die anzeige zur transscription, sondern auch zu…

währschaftsmangel

DWB

waehrschaft·s·mangel

währschaftsmangel , m. , dasselbe wie währschaftsfehler: anderseits waren die währschaftsmängel und die währschaftsfristen präklusivisch; nu…

währschaftspflicht

DWB

waehrschaft·s·pflicht

währschaftspflicht , f. verpflichtung gewähr zu leisten: für tiere, welche vor ablauf der währschaftszeit in andere ... kantone ... geführt …

währschaftsrecht

DWB

waehrschaft·s·recht

währschaftsrecht , n. berechtigung die währschaft in anspruch zu nehmen: es ist völlig statthaft, zu bestimmen, dasz das währschaftsrecht nu…

währschaftsthier

DWB

waehrschaft·s·thier

währschaftsthier , n. thier, bei dessen verkauf gewähr geleistet wird: die früheren gesetze kannten als fünftes währschaftstier noch die 'ga…

währschaftszeit

DWB

waehrschaft·s·zeit

währschaftszeit , f. zeit, bis zu deren ablauf gewähr geleistet wird: für vier sogenannte hauptmängel wurde durch das stadt- und landrecht .…

waehrschaft als Zweitglied (1 von 1)

gewährschaft

DWB

gewaehr·schaft

gewährschaft , f. , substantivbildung, deren älteste verwendung auf mehrere ableitungen weist und anlehnung nach den verschiedensten seiten …

Ableitungen von waehrschaft (4 von 4)

entwährschaft

DWB

entwährschaft , f. mag hin und wieder für entwährung begegnen, es findet sich z. b. in Joh. Christoph Nehrings lexicon, Gotha 1725 s. 446 du…

gewährschaft

DWB

gewährschaft , f. , substantivbildung, deren älteste verwendung auf mehrere ableitungen weist und anlehnung nach den verschiedensten seiten …

unwährschaft

DWB

unwährschaft , f. , gs. der guten währschaft; th. 13, 986 währschaft II 2: was ... an irer arbait für u. erkennet ... wirdet quelle bei Fisc…

verwährschaften

PfWB

 ver-währschaften schw. : ' in anderen Besitz übergehen '. o. D.: Zum zwölfften sollen alle hubgüter nirgendß anderß dann vor dem hubgerich…

Zitieren als…
APA
Cotta, M. (2026). „waehrschaft". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 15. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/waehrschaft/dwb
MLA
Cotta, Marcel. „waehrschaft". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/waehrschaft/dwb. Abgerufen 15. May 2026.
Chicago
Cotta, Marcel. „waehrschaft". lautwandel.de. Zugegriffen 15. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/waehrschaft/dwb.
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