Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gehalten part.
gehalten , part. praet. zu halten, gehalten, auch in besonderer adjectivischer verwendung entwickelt, wie Campe zuerst ausführt, besonders 1 1) verpflichtet, verbunden, zu etwas gehalten sein ( Campe ); das ist euch nicht beurlaubt mich zu fragen, und bin ich auch nicht gehalten euch darauf zu antworten. Weidners Zincgref 3, 20 ; an die gesetze gehalten sein, legibus adstringi, teneri. Weber 332 a ; der kaiser ist keinesweges an das gehalten, was Philipp IV. versprochen. Heynatz ant. 2, 17 , aus d. hist. portef. 1785 jan. s. 111 ( er verlangt gebunden dafür ). so nl. gehouden, obligé, auch z. …