gemeindewoche,
gemeintwoche,
f. ein älterer name für die woche vom sonntag nach michaelis an, die für das alte gemeindeleben mehrfach eine besondere bedeutung hatte; in Sachsen, Thüringen, Hessen. 11) gemeint
oder gemeinte woche: tôrechte pfaffen und tôrechte leien sprechin, si (
die seelen im fegefeuer) rûwen uffe aller sêlen tage und in der gemeint wochen. Herm. v. Fritzlar
myst. 1, 235, 12,
aus dem 14.
jahrh.; uf ostern einen guten lammesbuch unde in der gemeynte wochen uf sente Burkardes tage eine gute gans (
als zins).
cod. dipl. Sax. II, 9, 168,
aus Leipzig vom j. 1414; bis auf den herbst nach ausgeender gemeintwochen. Mencken
scr. 2, 423,
s. auch 1, 655 (14.
jh.); am sontag nach der gemeintwochen.
Arnstädter urkundenb. s. 216
nr. 600,
vom j. 1456.
noch im 16.
jh.: uf den montag nach der gemeynt wochen schickten sie (
die Erfurter) etliche ore rathisfrunde usz (
zur einholung des erzbischofs). Michelsen
rechtsd. aus Thüringen 524,
aus Erfurt; es sollen auch die bauhern, vormunden der hospitaln und altarleute geschickt (
eingerichtet, gefaszt) sein, ire rechenunge zu thun in der gemeint wochen. 473,
aus Frankenhausen. 22)
das schlieszt sich mit dem -t
an nd. meintweke
an, wie von dort beeinfluszt, da es dort hauptsächlich heimisch erscheint (
zur form s. unter gemeinde 1,
a),
daneben nd. meindweke, mêndweke, meinweke,
s. das mnd. wb. 3, 67
fg., auch getrennt mit adj., in der meinen weken
neben meineweken 68
a, 9
und bedeutsam auch einfach to mêneden
u. ä., neben to paschen 68
a, 44 (
mit dem gewöhnlichen pl. der festnamen),
beides als die hauptzinstermine des jahres; auch md. in eigentlich nd. gebiete zu meinde, uf
meinden, in Halle waren zinse zu entrichten halb uf ostern und halb uf meynden, zu ostern halb und halb zu meynde,
s. Scherz 1042.
dem nd. meineweke
entsprechend auch hd., md.: an dem dienstage an
s. Francisci abend in der gemeyne wochen. Scherz 520,
vom j. 1387,
d. i. gemeinewoche, gemeindewoche, wie jenes gemeintwoche, gemeintewoche.
aber auch mit adj., wie nd. vorhin und lat. hebdomas communis Scherz 521, septimana communis, feriae communes (
aber auch blosz communes)
mnd. wb. a. a. o.; so hd., thür.: am sontage nach der gemeinen wochen.
Arnstädter urk. nr. 601 (
neben gemeintwochen),
es ist wie gemeines amt
für gemeindeamt, gemeiner knecht
neben gemeindeknecht
u. s. w. 33)
der ursprung ist eben auch im gemeindeleben zu suchen, die woche musz für dieses die wichtigste des ganzen jahres gewesen sein. es ist wol eigentlich die woche nach eingeheimster ernde, die mehr noch, als die im frühjahr entsprechende osterzeit, nach vollendeter feldarbeit zu den gemeindesachen in gemeindeversammlungen, besonders zu den wahlen, die zeit gab, auch zu zinszahlung und abrechnung die mittel, zugleich zu festlichkeiten die stimmung und die mittel, daher ganz treffend bezeichnet als die gemeindewoche
oder gemeine woche,
die woche für die gemeindesachen, namentlich für die hauptversammlung des jahres. auch das einfache mênede
begreift sich so, da die gemeindeversammlung, schon als das hauptstück des ganzen gemeindelebens (
aber nicht blosz deshalb)
auch kurz gemeinde
hiesz (
s. d. 5,
a, β.
γ), gemeinde halten,
was aber eben so von den festen dabei galt (
s. dort 5,
a, γ);
daher auch lat. communiones
für die gemeindewoche (Scherz 520),
jenem nd. to mêneden
entsprechend, auch sing. communio
in einer braunschw. chronik Leibn.
scr. 2, 16,
hier mit alter sagenhafter beziehung auf das siegesfest der Sachsen nach überwindung der Thüringer im j. 534,
vgl. das mnd. wb. 3, 67
b,
wo auch conciones
dafür vorkommt, d. h. die gemeindeversammlungen. der ursprung geht gewiss in die vorchristliche zeit zurück, und der name wird ursprünglich auch die götter- und dankfeste einschlieszen für die ernde; die kirche gab aber dann dem ganzen zugleich ihre farbe und weihe, es wurde in der woche alle tage für alle seelen messe gelesen, wie noch in den Schmalkaldischen artikeln im artikel 2
de missa die feier als ein mittel zur erlösung der seelen aus dem fegefeuer behandelt wird, s. Frisch 1, 656
a.