gartenhaus,
n. '
ein jedes haus an oder in einem garten, zum behuf des gartenbaues oder der gartenlust' Adelung. 11)
schon mhd. gartenhûs,
im 14.
jh. alem.: tugurium, mappale, magale, hirtenhus ald gartenhus. Wack.
voc. opt. 15
b,
unter den häusern zuletzt, als das geringste, vor dem gemeinhus
genannt; gemeint sein kann wol ein gartenhaus in unserm sinne (
vergl. tugurium ein hütt in vinea Dief. 601
a,
wol ein weinbergshäuschen, doch s. auch gartenhütte),
aber nach der zusammenstellung mit hirtenhus
und nach 'hus der armen,
casa, mappale'
voc. inc. teut. liij
a auch ein wohnhaus, einem aus der geringsten classe der gemeindeglieder gehörig, ähnlich dem hause eines gärtners (
s. dort II, 2)
in dem eignen ostmd. sinne, der sich auch sonst oberd. verrät in dem gartenpawrhutt
des voc. 1482 (
s.gartenbauer),
s. auch gartenhuhn 1. 22)
als wohnhaus ähnlich, doch von höherm werte, in folg., wo es als das hauptgebäude einer hofreite, eines gehöftes erscheint: auch wollen und sollen wir sulch hoffereide mit dem gartenhuse, schuern (
scheuern), gadem unde mit zceunen .. unverfallen halten. G. Lennep,
cod. prob. zu s. abh. von der leihe zu landsiedelrecht Marb. 1768
s. 38,
lehnbrief vom jahre 1502 (gadem
scheint der stall, s. dort II, 1,
b). 33)
bemerkenswert aber auch vom ganzen gehöfte: was aber gepew in den gartenhewsern vor funfzig jaren (
d. h. über 50
jahre rückwärts) gestanden weren und noch stunden, so will ein rate ein einsehen haben (
mit ihrem abbruch der kriegsgefahr wegen, gleich mhd. 'sich erkennen',
s. V, 546,
Zachers zeitschr. 2, 474) .. was aber derselben hofstete in solicher zeit ungepawet weren (
sollen auch nicht bebaut werden dürfen).
Nürnb. polizeiordn. 293,
vom j. 1466,
also gartenhaus
gleich mit hofstat,
das haus nicht nur für sich, sondern auch samt dem hofe, landhaus und landgut, wie lat. villa
beide bedeutungen hatte und umgekehrt hofreite
sowol den hof ohne das haus als mit ihm bezeichnet; die lusthäuslein
in den gärten sind in dem betr. ratsbeschlusse das. besonders genannt (
s. unter garten II, 2,
c, α),
von den gartenhäusern
unterschieden. übrigens verflieszt der begriff der letztern, zumal sie innerhalb einer meile von der stadt liegen, von selbst zugleich mit dem folgenden. 44)
als lusthaus mit garten oder im garten (
vgl.sommerhaus): gartenhaus,
villa urbana, praetorium (
auch in städten) Dasyp. 335
d,
viridarium (
eigentlich der garten selber),
diaeta, lusthaus Stieler 798,
zeta Steinbach 1, 716; gartenhaus
ist ein wolangelegtes gebäud, gleich am anfang des gartens, mit einem vorhofe, sprenk- oder lattenwerk verschlossen u. s. w. Gottscheds
wb. der schönen wiss. 740; die stadt selbst (
Schaffhausen) liegt in der tiefe .. man fährt rechts und hat .. gartenhäuser und weinberge neben sich ... die gartenhäuser vermehren sich und werden ansehnlicher ... Göthe 43, 150; wenn nur die fürsten sein könnten wie bürger, wo doch einer des vaters gartenhäuser .. in baulichem wesen erhält.
an frau v. Stein 1, 216,
zugleich mit anklang von 3; ich wohne mit meiner familie vor Jena in einem gemächlichen gartenhause. Voss
br. 3, 2, 169. 55)
nach folgendem auch für das gewächshaus oder treibhaus: erzwungene gartenhauswärme. Herder
an Caroline Flachsland (
Erl. 1847) 1, 241;
vgl.gartenhaus von der gärtnerwohnung, mit einem einsetzkeller und gewölbe für die wintergewächse
öcon. lex. 753; gartenhaus, gewächshaus, pomeranzenhaus, orangerie. J. J. Schwabe,
Jablonskies lex. der künste u. wiss. 502
b.