strittig,
adj. , '
umstritten, uneins, streitsüchtig'.
zu streiten
in anlehnung an das subst. stritt,
m. (
s. d.),
mit dessen verbreitungsgebiet strittig
in der älteren sprache und im mundartlichen gebrauch weitgehend übereinstimmt, vgl. strittig Fischer
schwäb. 5, 1869; Schmeller-Fr.
bayer. wb. 2, 820; strittig, strittisch Schöpf
Tirol 720
s. v. streiten; schdridich Castelli
ma. in Österreich 238; strittig Anton
Oberlausitz 13, 11; Kehrein
Nassau 396.
hierzu tritt in teilen des alem. strittig
aus strîtig,
bei kürzung des undiphthongierten î
vor t,
vgl. strĭtig Staub-Tobler 11, 2406
und Jutz
alem. maa. 164.
während stritt
nach dem 17.
jh. ungebräuchlich wird, nimmt die verbreitung des adjektivs, das noch Adelung
vers. e. wb. 4 (1780) 822
s. v. streitig
als vorwiegend oberdeutsches dialektwort bezeichnet, in der bedeutung 1
seit dem 18.
jh. erheblich zu, so dasz es schriftsprachlich neben gleichbed. streitig
tritt. zur lexikalischen buchung vgl. strittig Kramer
t.-ital. (1678) 1026
a s. v. streitig; 2 (1702) 1009
c; Stieler
stammb. (1691) 2209; Rädlein
t.-frz.-it. (1711) 852
a; Ludwig
t.-engl. (1716) 1895
s. v. streitig; Steinbach
dt. wb. (1734) 2, 751.
[] 11)
umstritten, dem (
rechtlichen oder gelehrten)
streit unterworfen; eine sehr strittige materi
una materia molto controvertita Kramer
t.-ital (1678) 1026
a: wegen einer strittigen wasserleiten
qu. v. j. 1405
bei Fischer
schwäb. 5, 1869; margraf Rudolf wolt ... auch seine inhabende strittigen güeter für kaine reichslehen erkennen
Zimmer. chron. (1881)
21, 154
Barack; das gleichwol ... 14952 thl. zwischen den weltlichen ständen ... vnndt den geistlichen ... stritig (
sind) (1618)
acta publica 1, 45
Palm; der antheil einer strittigen erbschafft Harsdörffer
teutscher secretar. (1656) 1, Cc 6
a; ich will dermahlen diese unter so vielen strittige meinung nicht erörtern Abr. a
s. Clara
etw. f. alle (1699) 1, 248; (
sie) entschliessen aber ... in strittigen angelegenheiten mit benachbarten nichts ohne vorwissen des chefs Göchhausen
notab. venatoris (1741) 304; die darstellung ... geht bei einem strittigen gegenstande sehr merklich in die breite Herder 12, 385
S.; der schöne einzig schickliche raum (
für den theaterbau war) strittig zwischen verschiedenen gerichtsbarkeiten Göthe I 35, 133
W.; strittige wahlen wurden durch ihn entschieden J. v. Müller
s. w. (1816) 2, 5; dasz beide streitende parteien ... über irgend einen satz einig seyn muszten, auf welchen die strittigen punkte zurückzuführen waren Schopenhauer
w. 1, 87
Gr.; (
die Polynesier) fechten ..., weil der kampf ihnen die beste lösung einer menge von strittigen fragen zu sein scheint Ratzel
völkerkde (1885) 2, 204; ob die korinthisierenden säulenkapitelle antike originale oder karolingische nachahmungen sind, ist strittig Dehio
gescht. d. dt. kunst 1 (1919) 40; es ist an früherer stelle gesag. worden, dasz die geburtszeit dieses genies noch strittig sei Pinder
d. dt. kunst d. Dürerzeit (1939) 177; die kasse der kaiserlichen provinz Syrien ist auch nicht gerade auf meine strittigen sechstausend angewiesen Feuchtwanger
d. falsche Nero (1947) 34.
gelegentlich '
zweifelhaft': auch die grösze des helms der Minerva ist mir noch strittig; ob sie nach maas oder gewichte zu berechnen sey Herder 3, 122
S. in der wendung jmdm. etwas (
ein recht, einen besitz usw.) strittig machen '
anfechten' (
vgl. streitig machen
unter streitig 5 b); einem etwas strittig machen
combatter ..., controvertir qualche cosa ad uno Kramer
t.-ital. (1678) 1026
a: ir ... werdet uns, was wir zuo lehen thragen, im geringsten nit unterstehen, strittig oder disputierlich zuo machen
qu. v. 1591
bei Staub-Tobler
schweiz. id. 11, 2407; zweyte Venus, vierdte schöne, die den apfel strittig macht S. v. Birken
ostländ. lorbeerhayn (1657) 280; dasz wir ... ihnen den siegskrantz strittig machen Lohenstein
Arminius (1689) 2, 22
b;
auch 200
b; 924
b; 1041
a u. ö.; ich pflege ihm diesen namen allezeit strittig zu machen
vernünft. tadlerinnen (1725) 1, 162
Gottsched; mehr umstände braucht es nicht, ihm bei dieser sache den zutritt eines zeugen strittig zu machen Herder 3, 67
S.; auch 15, 3; 4, 215.
mundartlich auch einer sache strittig sein: ist er's (
des geldes) strittig (
verweigert er die zahlung), so g'hairt die sach voar da gericht Fischer
schwäb. 5, 1870.
in älterer sprache '
auf den rechtsstreit bezüglich' (
vgl. unter streitig 5 a
die verbindung streitige gerichtsbarkeit [
prozessierende, im gegensatz zur freiwilligen]): nachdeme (
nach der befragung) werden die strittige handlung vorgenommen (
Tirol, hs. v. j. 1508)
österr. weist. 2, 98, 31; was strittige ehesachen betrifft, die haben wir wichtiger ursachen halber auffs rathausz geweyset Mathesius
Sarepta (1552) 195
a.
bisweilen auch tautologisch bei bezeichnungen des streites: haten sie vil stritiger irrung (
wegen eines verlorenen gemeinbriefes) in irer gemein (
Kärnten 1586)
österr. weist. 6, 520, 28; bayd (
kirchenfürsten haben) mit den ketzern vil strittige kämpf gehabt J. Nas
antipap. eins u. hundert (1567) 2, 267
a. 22)
in einem konflikt begriffen, streitend (
vgl. streitig 3). 2@aa)
von personen '
uneinig, im (
rechts-)
streit begriffen'; die strittige partheyen
le parti contendenti Kramer
[] t.-ital. (1678) 1026
a; strittig
in streit begriffen Schmeller-Fr.
bayer. wb. 2, 820: also sigind beider teil schildlüt strittig worden, das sy urteillen umb die sach gesprochen
qu. v. 1436
bei Staub-Tobler
schweiz. id. 11, 2406; were dann der wirt als güetig, daz er ... die, so (
im wirtshaus) strüttig weren worden, mit einandren vertrüege und verrichte
qu. v. 15.
jh. ebda; mit allem dem, das zu vorgleichung und hinlegung der strittigen religion dienstlich (1539) Luther
br. 8, 648
W.; so zwen müllner umb ir wasser ... mit einander strittig werden (
Salzburg, hs. v. j. 1585)
österr. weist. 1, 163, 29; das bäste recht ist der gütliche vergleich, angestellt entweder durch diejenigen selber so strittig sind (
inter quos lis est), oder von einem schiedsmann Comenius
orbis pictus (1658) 253; eine mit ihrem manne strittige frau Lohenstein
Ibrahim Sultan (
o. j.) K 5
b; jener saubere richter wolte zwischen zwey strittigen partheyen kein urthl sprechen, bisz rechtmässige zeugen vorhanden Abr. a
s. Clara
Judas 2 (1689) 121; zwischen strittigen fürsten könne friede gestifftet werden Cyprian
hist. d. augsp. conf. (1730) 6. 2@bb)
von antagonistischen kräften oder wesenheiten '
widerstreitend, gegensätzlich': das man in allen zufellen, wo gott vnd die welt miteinander strittig, sich zu der seyten gottes neyge Guarinonius
grewel (1610) 394; ... dann alles was vergeht, vergeht dieweil ihm was als strittig gegensteht Opitz
Grotius in: psalmen Davids (1637) 305; wie die welt nicht in gleichen, sondern gantz ungleichen und unter sich selbsten gantz widrigen und strittigen dingen bestehe Harsdörffer
frauenz.-gesprächsp. 1 (1644) 17; hitze und kälte, die zwo gantz widrige und strittige eigenschafften Butschky
Pathmos (1677) 640; (
der mensch) besteht ... aus zwey naturen, einer verständigen und einer sinnlichen, die strittig und wider einander sind Claudius
s. w. (1775) 8, 164.
ähnlich: auch hier waren meine empfindungen geteilt und strittig Th. Mann
Lotte in Weimar (1946) 227. 33)
vereinzelt in älterer zeit sowie heute noch mundartlich für '
zänkisch, streitsüchtig' (
vgl. streitig 4): nachdem nun der strittig, hochmüetig pfaff ... verscheucht
Zimmer. chron. 22, 560
Barack; wie er (
der pfaffe) allhie soll sein geschaffen vnsträflich, nüchtern, ghorsam, sittig, nicht zweyzüngig, strittig Fischart
sämtl. dicht. 1, 60
Kurz; wenn aber ainer oder der ander ainen strittigen kopf hat und das maul auslärt, so hat die straff kain zil (
Tirol, hs. v. j. 1782)
österr. weist. 2, 214, 21.
s. auch Schmeller-Fr.
bayer. wb. 2, 820; Schöpf
Tirol 720
s. v. streiten.
ähnlich: auf dieser strittigen welt sind die soldaten notwendig Abr. a
s. Clara
w. 2, 184
Strigl.