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gefreit

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

gefreit part.

Bd. 5, Sp. 2155
gefreit, gefreiet, part. zu freien, frei machen, auch in adjectivischer und substantivischer verwendung. 11) als part.: seiner fürbitt halber des fegfeuwers gefreyet. Kirchhof wend. 259a, noch mit dem gen., wie im folgenden öfter und mhd., neben von und vor, die auch schon mhd. erscheinen (s. u. freien). es ist dabei hauptsächlich an rechtliche befreiung von gewissen pflichten und lasten gedacht, an exemtionen, privilegien, immunitäten und dergl., die eben gut deutsch freiheiten hieszen: dise kreft sind gleich als gefreiget oder fremd auslendig volk in einer stat, das dem regiment daselbs nit bedarf underworfen sein. Keisersb. seelenp. 67b; als weren sie alles dings durch das evangelium also gefreiet, das nichts mehr thun, geben und leiden solten (für das gemeine beste). Luther 5, 315a; vom schosz gefreiet sein. 1 Macc. 10, 33; deshalb seien sy billich von allem überlast gefreyet. Frank weltb. 193b; so sol ein ieder auf die wacht ziehen und des niemand gefreyet sein. Fronsp. kriegsb. 1, 23b (vgl. u. 3); im rechten gefreyet. cammergerichtsordn. von 1521 xix, 3. 22) adjectivisch, z. b. ein gefreiter jahrmarkt, mit privilegium begabt Schm. 1, 607 (ebenso eigentlich befreit, s. das., vgl. spalte 1623 fg.). gefreiter ort, asylum Stieler 560, gesichert gegen gewalt (vgl. sp. 1396): Belial ward ergrimmet, dasz, wo es auf diesem saal nicht ein gefreyeter ort gewest, er den Moysen himmelblaw geschlagen hett. Ayrer proc. 3, 6; vgl. freistatt, freiort, freiheit 4, freiung für ἄσυλον. gefreyet reychstett, immunes et liberae civitates Maaler 162b. gefreiter knecht, freigelassener sclave: die gefreihten knecht oder liberti seind auch nit vil höher dann auch die eigenen knecht gehalten. Micylls Tac. 445b (vgl. unter 3). der gerichtsknecht heiszt so, weil er unantastbar war, wie der ihm entsprechende frohnbote (Ssp. III, 56, 2. Schwab. 106, 2), scherge Helmbr. 1642, gebüttel (s. dort, vgl. freimann Schm. 1, 608 fg.): dasz du hast den markfried gebrochen, mir mein gefreyten diener erstochen, des hast du leib und gut verlorn. Ayrer 268d (1340, 21). in dichterischem bilde derselbe begriff: bannt disz geschweisz (die satyre) hinweg aus heilig-reinen wäldern, sie wüten wider recht auf den gefreyten feldern. A. Gryphius 1, 616; [] ein gefreytes herze machet, dasz man flüchtig dich (Amor) verlachet. Fleming 180. 33) subst. 3@aa) ein gefreiter, freigelassener, vgl. libertus gefryet Dief. 326c: denn wer ein knecht (als sclave) berufen ist in dem herrn, der ist ein gefreiter des herrn. 1 Cor. 7, 22, var. ein freier, griech. ἀπελεύθερος (goth. fralêts), vergl. gefreiter knecht unter 2. 3@bb) zu gefreit, von gewissen lasten frei, ein gefreiter im krieg, decurionis vicarius, immunis ab excubiis (s. Fronsp. unter 1), excubiorum ductor Frisch 1, 293c (vgl. Weber 330b), bei Adelung unter freyen »ein gemeiner soldat auf den wachen, der vom schildwachstehen befreyet ist, aber die andern schildwachen aufführet, patrouilliret u. s. w.«, bei Ludwig 710 einfach 'ein unterofficier, an exempt'. schon im 17. jh., exemtus a statione, ein gefreyter korporal homo asylus Stieler 560, bei M. Krämer 514a gleich doppelsöldner: und erlangte auf sein begehren einen gefreitenplatz unter des herzogs leibregiment. Harsdörfer lust- u. lehrr. gesch. 2, 89; den hauptmann, der allzeit einer unsers mittels ist (d. h. ein ratsherr), auch einen lieutenant, fähnrich, feldwebel, führer, corporal und gefreyten (pl.) aus der bürgerschaft gesetzet und verordnet, dergestalt und also, dasz unter den unter-officirern jeder corporal etliche gefreyten, derer jedweder eine rotte von zwölf mannen unter sich haben und commendiren soll. Leipz. stadtordn. 1701 s. 539, vom jahre 1660; in solchen aufläuften soll ein jeder gefreyter durch sein hausgesinde seinen nechst-benachbarten gefreyten zu beiden seiten alsbalde vermelden u. s. w. 541, von der bürgerwehr; läszt sich ein gefreyter mit sieben mann in einem dorfe von weitem spüren .. Schiller Wallenst. 1800 1, 52. Im 18. jahrh. auch in erstarrter endung, der gefreiter, die gefreiters, z. b. preusz.: der gefreyter am thore führet seine schild-wacht auf und wieder ab ... und der gefreyter musz informiret seyn, dasz er keine soldaten ohne passeport aus dem thore lasse. regl. vor die k. preusz. infant. 1750 s. 331; die gefreyters müssen das gewehr an der rechten seite tragen. 330; endlich kam auch der gefreiter, der ihn vor zwölf monaten auf den posten geführt hatte. Hebel 1832 3, 308 (1853 3, 18 gefreite). 3@cc) das gefreite, klostergebiet, als von der gewalt des weltlichen richters exempt: so wir (klosterleute) dem richter alle jar 2 eimer pir und ain lezelten .. jarlichen müeszen geben .. man gebs im darumb, das unser gesind in dem gefreit wer (als entschädigung für entgehende gebühren). weisth. 6, 179, aus München 16. jh., also auch schon erstarrt wie gefreiter vorhin (eigentlich in dem gefreiten). im 17. jahrh. auch von einem kartenspiel: andere thäten 1 und 14 spielen .. die letzte aber das gefreyte. Abele unordn. 4, 268.
5061 Zeichen · 132 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    gefreitpart.

    Grimm (DWB, 1854–1961)

    gefreit , gefreiet , part. zu freien, frei machen, auch in adjectivischer und substantivischer verwendung. 1 1) als part…

  2. modern
    Dialekt
    gefreitadj.

    Pfälzisches Wb.

     ge-freit adj. Part. Perf.: 'befreit'. a. 1608: Vmb dieser verrichtung vnd mühe willen sollen beede bedtmeister ... all…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gefreit

9 Bildungen · 1 Erstglied · 6 Zweitglied · 2 Ableitungen

Zerlegung von gefreit 2 Komponenten

gef+reit

gefreit setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

gefreit‑ als Erstglied (1 von 1)

Gefreiter

Pfeifer_etym

gef·reiter

Gefreiter m. militärischer Mannschaftsdienstgrad (16. Jh.), substantiviertes Part. Prät. von freien ‘frei machen, befreien’ (s. befreien, fr…

gefreit als Zweitglied (6 von 6)

angefreit

DRW

angefreit in die "Freiheit" aufgenommen, Beisasse angesessen oder angefreit oJ. ÖW. VI 203 [und öfter] Faksimile dem angefreiten burger oJ. …

reichsgefreit

DRW

reich·s·gefreit

reichsgefreit, adj. wie reichfrei vermög der reichsgefreyten ritterschafft in Francken gewonheit 1597 Eberstein² I 200 Faksimile von den and…

steuergefreit

DRW

steuer·gefreit

steuergefreit, adj. wie steuerfrei [dass sie] auch sonst zu gemainer stat mit allen andern obrikaitten wie annder stewrgefreyten höf daselbs…

ungefreit

DWB

ungefreit , part.-adj. , gegentheil von gefreit. mhd. ungevrîet; mnl. ongevriët. gegentheil von gefreit ( th. 4, 1, 2, 2155) 2: ohne vollbür…

wohlgefreit

DWB

wohl·gefreit

-gefreit , adj. , vollkommen frei gemacht: ( klöster gründete man in einsamer gegend ) darumb das die geistlichen personen ... mit ainem wol…

Ableitungen von gefreit (2 von 2)

Gefreite

Campe

Der Gefreite , des — n, Mz. die — n , im Soldatenwesen, ein gemeiner Soldat, der vom Schildwachstehen befreit ist, und andre gemeine Soldate…

ungefreit

DWB

ungefreit , part.-adj. , gegentheil von gefreit. mhd. ungevrîet; mnl. ongevriët. gegentheil von gefreit ( th. 4, 1, 2, 2155) 2: ohne vollbür…