Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gefreit part.
gefreit , gefreiet , part. zu freien, frei machen, auch in adjectivischer und substantivischer verwendung. 1 1) als part.: seiner fürbitt halber des fegfeuwers gefreyet. Kirchhof wend. 259 a , noch mit dem gen., wie im folgenden öfter und mhd., neben von und vor, die auch schon mhd. erscheinen ( s. u. freien). es ist dabei hauptsächlich an rechtliche befreiung von gewissen pflichten und lasten gedacht, an exemtionen, privilegien, immunitäten und dergl., die eben gut deutsch freiheiten hieszen: dise kreft sind gleich als gefreiget oder fremd auslendig volk in einer stat, das dem regiment daselb…