Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gezeugnis m.
gezeugnis — gezeug - brief , m. , die im vorhergehenden so viel beobachtete zusammenstellung ( vgl. so darf ienre, der uf in vorderet unde klaget, keines andern gezuges wenne des brives Freiberger stadtr. cap. 18, 2 u. a. ) hat schon bei den älteren gezeug — nicht ohne einflusz lateinischer vorbilder — zur composition geführt, die die absterbende bildung in dieser form noch erhält. früher belegt ist das compositum bei der erweiterungsform. 1 1) alle gezeugbrief u. di di warheit bekennen, die sein genant hantvesten und offenbar schrift ( litterae testimoniales ) böhmisches bergrecht IV, 14, 1 J…