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afterlehen·s·herrschaft
Afterlehensherrschaft 1793 Weinart I 156 Faksimile
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akziseherr·schaft
Akziseherrschaft Aufsichtsstelle über die Akzise in Riga Gutzeit,Livl. Nachtr. I 22
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amtsherr·schaft
Amtsherrschaft I im Besitz eines reichsstädtischen Amtes stehende Grundherrschaft amts- und eigenherrschaft 1722 Lahner,Samml. 136 Faksimile…
Adelung
freyherr·schaft
Die Freyhêrrschaft , plur. die -en, eine freye Herrschaft, welche niemanden als dem Kaiser und Reiche mit Lehenspflicht zugethan ist; eine B…
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geleitsherr·schaft
geleitsherrschaft , f. geleitsobrigkeit. Adelung.
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gemeinherr·schaft
gemeinherrschaft , f. gemeinschaftliche herrschaft mehrerer herren Adelung, s. gemeine herren unter gemein 5, h.
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gerichts·herrschaft
gerichtsherrschaft , f. 1 1) gerichtsgewalt: die gemeinden haben hier ( in den marschen ) einen gewissen antheil an der gerichtsherrschaft e…
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grundherr·schaft
grundherrschaft , f.; gr., dominium directum vel proprietatis Schottel 380 ; gr., patronanza, signoria territoriale Kramer teutsch-ital. 1, …
Adelung
landesherr·schaft
Die Landesherrschaft , plur. die -en. 1) Die höchste Gewalt oder Herrschaft in einem Lande; ohne Plural. 2) Des Landesherr oder die Landesfr…
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majorat·s·herrschaft
Majoratsherrschaft, f. zu Herrschaft (IV) Gesamtheit der zu einem Majorat (II) gehörenden Herrschaftsgebiete 1675 Lünig,CJFeud. II 374f. Fak…
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markherr·schaft
Markherrschaft, f. I wie Markgrafschaft (I) der marggraff mit einer marckherrschafft [ist belachnot] 1493 LibriFeud.(Pflantzm.) C IV II die …
Adelung
minder·herrschaft
Die Minderherrschaft , plur. die -en, eine in Schlesien übliche Benennung solcher Herrschaften, deren Besitzer vor andern Grafen und Freyher…
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mundherr·schaft
Mundherrschaft, f. die von einem Mundherrn ausgeübte Vertretung und dessen Schutzpflicht gegenüber den ihm Untergebenen es were dann, das er…
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niederherr·schaft
Niederherrschaft, f. wie Niedergericht (I) ober- und neder-hyrschaft 1484 SchlesDorfU. 305 Faksimile
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oberherr·schaft
oberherrschaft , f. die oberste herrschaft: ein vogt, so der oberherrschaft richter ist. weisth. 1, 167 (14. jh., Luzern ), s. herrschaft 4;…
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oberlehnsherr·schaft
Oberlehnsherrschaft, f. I Oberlehnsherr als Rechtsinstitution von den vrthailen, die vor dem lehenherrn allain, oder vor seinen lehenmannen …
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obururahnherr·schaft
Obururahnherrschaft, f. rückwärtige Linie der Verwandtschaft dass allhier herr vatter u. frau tochter die obururahnerrschafft gegen unsers .…
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pfandherr·schaft
Pfandherrschaft, f. I Person oder Institution, die ein Dorf, eine Stadt oder ein bestimmtes Rechtsgebiet als Pfand (I) innehat und die damit…
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pfannhausamt·s·herrschaft
Pfannhausamtsherrschaft, f. oberste Leitung des Pfannhausamtes im fal es das ... forst- und jagermaisterambt, auch die pfannhausambts-herrsc…
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privatherr·schaft
Privatherrschaft, f. I intermediärer Herrschaftsträger unterhalb der Landesherrschaft [daß] daß ampt Wollin unter privat herrschafften gesta…
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regiments·herrschaft
Regimentsherrschaft, f. wie Regiment (I) weil obgesagter massen durch den staat nicht anders als ein reich, regiment-herrschaft und gebiet v…
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Reichsafterlehnsherrschaft, f. dem Herrn eines Reichsafterlehens unterstehendes Territorium da ... alle unsere königl. boheimbische reichs-a…
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reichsherr·schaft
reichsherrschaft , f. herrschaft über ein reich, beherrschung durch ein reich, auch ein dem reiche unterworfenes gebiet: wann ein herr oder …
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schutzherr·schaft
schutzherrschaft , f. eigenschaft, würde, macht eines schutzherrn: die wohlwollende schutzherrschaft über die kirche des abendlandes. Freyta…
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stadtherr·schaft
stadtherrschaft , f. 1 1) herrschaft über eine stadt u. ä.: stadtherschaft, magistratus, senatus. Stieler 813 ; stadtherrschaft, magistrato …
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standesherr·schaft
standesherrschaft , f. herrschaft, gebiet eines standesherrn ( in der ältern bedeutung ). Adelung ; heute nur noch für die gebiete der media…
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territorial·herrschaft
Territorialherrschaft, f. Stellung eines Territorialherrn; Herrschaftsgewalt über ein Territorium bdv.: Landesherrschaft (II), Territorialho…
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unterherr·schaft
unterherrschaft , f. , im ebneren lande gelegene herrschaft ( s. herrschaft 4, 1 unter III B 1 a α ), bes. als bezeichnung eines landestheil…