Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schutzherr m.
schutzherr , m. schutz gewährender, schirmender herr: schutzherr, patronus, einen schutzherren haben, uti alicujus patrocinio Steinbach 1, 741 ; von weltlichen herren: ein schutzherr kann nie zugleich richter sein, weil die gesetzgebende und rechtsprechende macht nicht in einer person vereiniget sein darf. Möser phant. 3, 109 ; er ( der könig ) war zugleich der schutzherr aller hülfsbedürftigen. Giesebrecht gesch. der d. kaiserzeit 1, 11 ; obwohl der kaiser der natürliche verbündete und schutzherr des papstes gewesen wäre. 105; überall zeigte sich Otto als der glücklichste schutzherr seiner vö…