Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Privatherrschaft
Privatherrschaft, f.
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[daß] daß ampt Wollin unter privat herrschafften gestanden, deren beiderseitz beamten hierinnen ein stetz differentes interesse gesucht1696 WollinTucker. 181
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das grundbuch bey den privatherrschaften, und in den ihnen unterthaͤnigen staͤdten1780 SteirEinl. 311 Faksimile
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unser [Kurfürst v. Schönborn] privat-herrschaft Pommersfelden1770 FrkBl. 7 (1955) 90
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ein jedes jahr seines [Handwerksgeselle] militair-dienstes, als ein wander-jahr angerechnet werden soll. dagegen wird andern diensten bey privat-herrschaften dieser vortheil nicht zugestanden1775 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 143 Faksimile