Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
stadtherr m.
stadtherr , m. 1 1) gerichtsherr einer stadt: denn der stadtbürger des 13. jahrhunderts, der von seinen eltern her als freier mann bekannt war, oder dessen vorfahren als burgmannen unter dem stadtherrn gesessen hatten. Freytag 18, 14 ; auch in alten städten waren solche ( festen ) höfe erbaut, zuerst vielleicht von den stadtherren und ihren vögten. 253; begrifflich mehr an stadt überhaupt rührend: grosz war unter den einwohnern der eifer für den vortheil ihrer stadt; die mauern zu vertheidigen gegen den drohenden feind, oder für den vortheil des stadtherrn ins feld zu ziehen, wurde auch dem un…