Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsherr
Reichsherr, m. I Angehöriger des Reichsadels ein reichherr ... war demnach derjenige, dessen aͤltern ... aus reichsherrlichen haͤusern bestanden. sie mogten dann entweder reichsaͤmter fuͤhren, oder blose reichsherren, ohne den hohen reichsstaͤndischen namen eines grafen und dergleichen seyn 1757 Estor,RGel. I 63 Faksimile unter dem adel aber der reichsherrenstand begriffen war, darin der kaiser, die fuͤrsten, grafen, und unmittelbare reichsherren sich befanden 1757 Estor,RGel. I 298 Faksimile die ritter fuͤhrten auch das ehrenwort junker, wie die reichs-herren 1769 Cramer,Neb. 90 S. 73 II wie …