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freyherr

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Hauptquelle · Adelung (1793–1801)

Freyhêrr

Bd. 2, Sp. 297

Der Freyhêrr , des -en, plur. die -en. 1) Überhaupt ein freyer Herr, der niemanden unmittelbar unterworfen ist. In diesem Verstande pflegt man im gemeinen Leben mehrmahls einen, der sein eigener Herr ist, einen Freyherren zu nennen. 2) Im engern Verstande wurden im Deutschen Reiche nach Carls des Vierten Zeit ehedem diejenigen Edeln, welche keinem Größern zu einigen Diensten verpflichtet waren, die Dynasten, Freyherren genannt; zum Unterschiede von den Nobilibus Ministerialibus aber adeligen Dienstmännern. Heut zu Tage machen die Freyherren, oder wie man sie auch nennet, die Barone, einen Mitt…

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Freyhêrr

    Adelung (1793–1801)

    Der Freyhêrr , des -en, plur. die -en. 1) Überhaupt ein freyer Herr, der niemanden unmittelbar unterworfen ist. In diese…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit freyherr

4 Bildungen · 3 Erstglied · 1 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von freyherr 2 Komponenten

frey+herr

freyherr setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

freyherr‑ als Erstglied (3 von 3)

Freyhêrrlich

Adelung

freyherr·lich

Freyhêrrlich , adj. et adv. einem Freyherren gehörig, demselben gemäß u. s. f. Die freyherrliche Würde. Die freyherrlichen Gerichte, Güter u…

Freyhêrrschaft

Adelung

freyherr·schaft

Die Freyhêrrschaft , plur. die -en, eine freye Herrschaft, welche niemanden als dem Kaiser und Reiche mit Lehenspflicht zugethan ist; eine B…

freyherr als Zweitglied (1 von 1)

Reichsfreyhêrr

Adelung

reichsfrey·herr

Der Reichsfreyhêrr , des -en, plur. die -en, ein dem Kaiser und Reiche unmittelbar unterworfener Freyherr; ein Reichs-Baron.