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grundherrschaft

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

grundherrschaft f.;

Bd. 9, Sp. 827
grundherrschaft, f.; gr., dominium directum vel proprietatis Schottel 380; gr., patronanza, signoria territoriale Kramer teutsch-ital. 1, 573c; das wort ist mit dem 16. jh. zu belegen (s. u. 2). 11) jung (s. o. und Adelung [1775] 2, 829) ist die abstracte verwendung (vgl.herrschaft 2 th. 4, 2, 1152) im sinne 'die institution des herrschaftsrechtes über grund und boden', wobei die verschiedenartige wirtschaftliche und rechtliche stellung des grundherrn (s. o. sp. 826) in betracht zu ziehen ist; über die entwicklung und die arten der gr. vgl. G. Aubin 'gr. und gutsherrschaft' in: relig. in gesch. u. gegenw. 2 (1928), 1503 ff.; aus dem rein persönlichen mundium entwickelte sich ... eine die person ergreifende gr. Schwappach hb. d. forst- u. jagdgesch. 1, 12; schon herzog Ludwig hatte in den bezirken seiner gr. landrichter gesetzt Zschokke s. ausg. schr. 30, 357; die gr. über alle bestandtheile des reiches gebührt niemand als der nation J. v. Müller s. w. 9, 113; in volkswirtschaftlicher hinsicht unterscheidet man rentengr. und betriebsgr. (s. o. grundherr sp. 825) Aubin a. a. o. 1505, letztere berührt sich mit dem begriff der gutsherrschaft: an die stelle der mit spärlichem eigenbetrieb verbundenen grundherrschaften trat die gutsherrschaft Schröder rechtsgesch. 881; altdeutschland war das gebiet der gr., das koloniale das der gutsherrschaft Conrad hwb. d. staatswiss., erg.-bd. (1929) 449a. 22) bis in das frühe 16. jh., vermutlich noch ins 15., reicht gr. zurück in der concreten bedeutung (vgl.herrschaft 4), in der regel collectiv 'die die herrschaft über grund und boden besitzenden und ausübenden personen oder körperschaften'; ältere sprache verwendet dafür neben grundherr das simplex herrschaft vgl. österr. weisth. 5, 16 v. j. 1381; so soll ... unserm gotshausz als gruntherschafft unser straff gegen demselben verbrecher hiemit auch unbenommen sein (v. j. 1529) v. Lori sammlg. d. baier. bergrechts 189; mit vorwissen und willen bemelter gruntherrschaft zu st. Görgen (v. j. 1534) österr. weisth. 2, 163; erstlich hat kein obrigkeit noch landgericht auszer der gruntherrschaft mit fueg in dise dörfer zu greifen (v. j. 1597) 10, 168; damit aber unter den landgerichten und grundherrschaften keine irrung sich ereignen möchte Hohberg georg. cur. 1, 34; jeder hauswirth (soll) ... einem ... gestrengen rath der königlichen haupt- und residenzstadt Breslau als gr. dieses orthes ... allen unterthänigen gehorsam leisten cod. dipl. Siles. 4, 125; das recht des bierbrauens übte in der regel die gr. Raumer gesch. d. Hohenst. 5, 373; auch eine strasze wurde von der gr. über die heide gebaut Stifter s. w. 1, 187; fällt dem bauer ein stück vieh, so musz die gr. es ersetzen Moltke ges. schr. 2, 152; in zwillingsformeln: one bewilligung der grunt- oder lehensherrschaft (16. jh.) österr. weisth. 5, 664; der innere theil des thales, dessen grund- und gerichtsherrschaft einst das stift Sonnenburg gewesen Steub drei sommer in Tirol 2, 379; gehorsam war früher der unterthan seiner grund- und gutsherrschaft schuldig gewesen Meinecke gener. v. Boyen 2, 259; personell gewendet: die gr. ist der herr von Zorn Nicolai reise d. Dtschld. 3, 18; wenn das die frau Cölestine wüszte ...; und meints noch so gut zu dir, die gnädige gr. Holtei erz. schr. 17, 152; i bewahre, ... unsere gr. ist das gnädige fräulein Sybilla da drauszen Eichendorf s. w. 3, 446 f. 33) weniger häufig im territorialen sinne 'der bereich, bezirk einer gr.' (vgl.herrschaft 3): auf diese weise zerfiel jede gröszere gr. in eine anzahl hufenmäszig, nicht räumlich geschlossener meiereibezirke Conrad hwb. d. staatswiss.4, erg.-bd. (1929) 438b; (es) wurde ... hanf und flachs versponnen, ... in den klöstern wie auf den ... grundherrschaften Doren Florentiner wolltuchindustr. 13; hier, sagte er, ... hört meine gr. auf Holtei erz. schr. 2, 242. —
3893 Zeichen · 156 Sätze

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit grundherrschaft

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Ableitung von grundherrschaft

grundherr + -schaft

grundherrschaft leitet sich vom Lemma grundherr ab mit Suffix -schaft.

grundherrschaft‑ als Erstglied (1 von 1)

grundherrschaftlich

DWB

grundherrschaft·lich

-herrschaftlich , adj. , zum vorigen gebildet: in den grundherrschaftlichen marken ernannte sie ( die forstbeamten ) ... der grundherr allei…