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Grundherrschaft

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Grundherrschaft

Bd. 8, Sp. 454
Grundherrschaft (Gutsherrschaft, auch Herrschaft schlechthin), im Mittelalter ein Inbegriff von Rechten und herrschaftlichen Befugnissen, die einem Grundbesitzer in bezug auf seine an andre zur Bebauung verliehenen Güter und über die Personen der Bebauer zustanden. Der Grundbesitzer (Grundherr, Gutsherr) übte über diese Hinterfassen (Grundholden) Befugnisse aus, die im Laufe der Zeit öffentlich rechtliche Bedeutung gewannen; insbes. entwickelte sich aus der anfänglich internen Erledigung von Rechtssachen der Hintersassen in nachfränkischer Zeit die grundherrliche (gutsherrliche) Gerichtsbarkeit (Patrimonialgerichtsbarkeit).
639 Zeichen · 3 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Grundhêrrschaft

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Die Grundhêrrschaft , plur. die -en. 1) Als ein Abstractum, und ohne Plural, die Herrschaft, welche aus dem Eigenthumsre…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Grundherrschaft

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Grundherrschaft ( Gutsherrschaft , auch Herrschaft schlechthin), im Mittelalter ein Inbegriff von Rechten und herrschaft…

  3. Spezial
    Grundherrschaft

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Grund|herr|schaft f. (-,-en) domëne feudal m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit grundherrschaft

1 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von grundherrschaft

grundherr + -schaft

grundherrschaft leitet sich vom Lemma grundherr ab mit Suffix -schaft.

grundherrschaft‑ als Erstglied (1 von 1)

grundherrschaftlich

DWB

grundherrschaft·lich

-herrschaftlich , adj. , zum vorigen gebildet: in den grundherrschaftlichen marken ernannte sie ( die forstbeamten ) ... der grundherr allei…