Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
oberherr m.
oberherr , m. 1 1) der obere oder oberste herr, mhd. der obere hêrre und der oberhêrre ( der lehnsherr Schwabensp. 2, 32 Laszberg ), mnd. overhere, mnl. overheer; nhd. der oberherr, dominus supremus, princeps Schottel 641 a . Stieler 811 , die oberherren, superiores Maaler 310 b : fürgebrachte gerichtshendel .. ( sind ) an uns ratismeister und rathmanne zu Erfurt als oberherrn gelangt. Michelsen rechtsdenkmale aus Thüringen 374 ( vom j. 1485); gott wil die oberherrn, sie seien böse oder gut, geehrt haben. Luther 3, 91 a ; es wird gar ein scharff gericht gehen uber die oberherrn. weish. Sal. 6,…