Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
mundherr m.
mundherr , m. patronus. Schm. 1, 1624 Fromm., ahd. muntherro, mhd. muntherre; in der neueren schriftsprache gelegentlich wieder hervorgesucht: ein solches schirmverhältnis bestand unter den Griechen für den beisassen, welcher sich einen bürger zum mundherrn wählen muszte, um nicht in den gewöhnlichsten beziehungen rechtlos zu sein. Niebuhr 1, 359 mit der anmerkung zu mundherr: προστάτης . das deutsche wort verdanke ich Roth.