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standesherr

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Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)

standesherr m.

Bd. 17, Sp. 753

standesherr , m. herr, der zu den ständen (9, b ) eines landes gehört; bezeichnung gewisser gruppen des hohen adels. früher ( vor 1806) besonders in Österreich, Schlesien, Sachsen, der Lausitz die besitzer gröszerer herrschaften mit gewissen regierungsrechten, s. Adelung ( freiherr, baron ) und Campe (' freiherr, welcher auszer seinen eigenen gütern noch andere gutsbesitzer unter sich hat '); seit 1806 die mediatisierten fürsten und landesherren. Schröder rechtsgesch. 2 762; ' sodann aber gehören zu den deutschen standesherren auch alle diejenigen adeligen familien, welchen, obwohl sie nicht z…

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Standeshêrr

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Der Standeshêrr , des -en, plur. die -en, ein nur in einigen Provinzen, z. B. Schlesien und der Lausitz übliches Wort, e…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit standesherr

2 Bildungen · 2 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von standesherr 2 Komponenten

stande+s+herr

standesherr setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

standesherr‑ als Erstglied (2 von 2)

Standesherren

Herder

stande·s·herren

Standesherren , heißen gegenwärtig in Deutschland die ehemals reichsunmittelbaren Herren, welche theils durch frühere Veränderungen, hauptsä…

standesherrschaft

DWB

standesherr·schaft

standesherrschaft , f. herrschaft, gebiet eines standesherrn ( in der ältern bedeutung ). Adelung ; heute nur noch für die gebiete der media…