Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
standesherr m.
standesherr , m. herr, der zu den ständen (9, b ) eines landes gehört; bezeichnung gewisser gruppen des hohen adels. früher ( vor 1806) besonders in Österreich, Schlesien, Sachsen, der Lausitz die besitzer gröszerer herrschaften mit gewissen regierungsrechten, s. Adelung ( freiherr, baron ) und Campe (' freiherr, welcher auszer seinen eigenen gütern noch andere gutsbesitzer unter sich hat '); seit 1806 die mediatisierten fürsten und landesherren. Schröder rechtsgesch. 2 762; ' sodann aber gehören zu den deutschen standesherren auch alle diejenigen adeligen familien, welchen, obwohl sie nicht z…