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Standesperson

nhd. bis GWB · 5 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Standesperson

Bd. 4, Sp. 290
Die Standesperson, plur. die -en, eine Person von Stande, d. i. von hohem, vornehmen Stande. In engster und eigentlichster Bedeutung gehören dahin nur Personen von dem höhern Adel, in weiterer aber auch solche, welche ihnen an Würde nahe kommen. Im weitesten Verstande pflegt man, obgleich aus einem Mißbrauche, oft jede über dem Bürgerstande erhabene Person mit diesem Nahmen zu belegen.
389 Zeichen · 6 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Standesperson

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Die Standesperson , plur. die -en, eine Person von Stande, d. i. von hohem, vornehmen Stande. In engster und eigentlichs…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Standesperson

    Goethe-Wörterbuch

    Standesperson [bisher nicht online publizierter Wortartikel]

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit standesperson

3 Bildungen · 1 Erstglied · 1 Zweitglied · 1 Ableitungen

Zerlegung von standesperson 2 Komponenten

stande+s+person

standesperson setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

standesperson‑ als Erstglied (1 von 1)

standesperson als Zweitglied (1 von 1)

Privatstandesperson

DRW

privat·standesperson

Privatstandesperson, f. Adliger, der keine Territorialherrschaft innehat [wechselnde Besetzung vakanter Stellen am Hamburger Domkapitel durc…

Ableitungen von standesperson (1 von 1)

standespersône

MNWB

* standespersône Person vornehmen Standes , auch der städtischen Gesellschaft.