Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Markherrschaft
Markherrschaft, f.
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der marggraff mit einer marckherrschafft [ist belachnot]1493 LibriFeud.(Pflantzm.) C IV
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ein jeder marckmeister seiner hohen marckherrschafft ... den gewoͤhnlichen leiblichen eyd ... abzulegen [hat]1742 Moser,ForstArch. II 237 Faksimile
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die maͤrkergedinge, ... holzgerichte ... gehoͤren der markherrschaft, und werden vom holzgrafen, obermaͤrker ... gehalten1785 Fischer,KamPolR. II 85 Faksimile
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hat jede gemeinde ... ihr markeigenthum, bestehend theils ... in privatgut, wovon blos die markherrschaft der gemeinde, das eigenthum aber sowohl als das nießungsrecht den einzelnen gemeindsgliedern zusteht1807 SammlBadStBl. I 426