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Herrschaft

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Wander
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Eintrag · Wander (Sprichwörter)

Herrschaft

Bd. 2, Sp. 597
Herrschaft 1. Alle Herrschaft nimmt einmal ein End'. Lat.: Nulla potentia longa est. (Ovid.) (Philippi, II, 51.) 2. Die Herrschaft das Fleisch, das Gesinde die Knochen. Böhm.: Maso pánům, kosti sluhám. (Čelakovský, 378.) 3. Die Herrschaft ist ein lebendiges Gesetz und das Gesetz ist eine stumme Herrschaft. Wenn es möglich wäre, sagt Luther, sollten Regenten und Hausväter eitel David, Abraham, Salomon, Josua sein. Denn der allerbesten und nützlichen Gesetze recht und wohl brauchen, ist nicht eine geringere Kunst, denn gute Gesetze geben oder machen. Darum haben auch die Heiden gesagt: Magistratus est viva lex, et lex mutus magistratus. (Heuseler, 294.) 4. Die Herrschaft ist ein Wirthshaus, aus dem kommen wenige nüchtern heraus. »Geld und Gewalt, das ist eine bekannte Erfahrung, berauschen wie starker Branntwein.« (Welt und Zeit, V, 111, 49.) 5. Ein Herrschafl't, die das böss nicht strafft, ist eben so gut, als der es thut. – Lehmann, 729, 34. 6. Herrschaft duldet keine Gemeinschaft. Lat.: Nulla fides regni sociis. (Lucanus.) (Binder II, 2278.) – Nulla regni societas. (Colum.) (Binder II, 2289.) – Nulla sancta societas nec fides regni est. (Binder II, 2292.) – Omnis potestas impatiens con sortis. (Lucanus.) (Binder II, 2417.) – Summa potestas non patitur plures. (Palingen.) (Kinder II, 3237.) 7. Herrschaft ohne Gnad gilt nicht in Gottes Rath. n.: Naade-løs herskab er skiult for gud. (Prov. dan., 285.) 8. Herrschaft ohne Schutz, Reichthum ohne Nutz; Richter ohne Recht, Lotter1 und Spitzknecht2; Bäume ohne Frucht, Frauen ohne Zucht; Adel ohne Tugend, unverschämte Jugend; hochmüthige Pfaffen, Buben, so nur klaffen; unartig Kind, faul Gesind, geizige Platten3, der ist leicht zu entrathen. – Einfälle, 303; Luther's Tischr., 437. 1) Lotterbuben, d.i. faule, unnütze Buben. 2) Spitzbuben. 3) Mönche = Capite rasi. 9. Herrschaft ohne Verstand hat nicht lange Bestand. Lat.: Male imperando summum imperium amittetur. (Philippi, I, 237.) 10. Herrschaft ûber Schafe bringt Wolle, aber keine Ehre. »Je roher und dümmer die Völker sind, je weniger Ehre kommt bei ihrer Beherrschung heraus; denn was wäre für ein Unterschied zwischen dem Gebieter der Pescherähs und einem Viehhirten! Nur derjenige, welcher einem aufgeklärten, freien und tüchtigen Volke gebietet, hat ein Recht stolz auf seine Herrschaft zu sein.« (Welt und Zeit, V, 337, 162.) 11. Herrschaft und Liebschaft dulden keine Gemeinschaft. Lat.: Nec regna socium ferre, nec taedae sciunt. (Seneca.) (Binder II, 2020.) 12. Herrschaft wird nicht gefunden. Lat.: Nemo alten concedit imperium volens. (Philippi, II, 13.) 13. Herrschaften haben viel Augen und Ohren. – Simrock, 4670. 14. Herrschaften sind Hemden, die man nur mit der Haut ablegt. – Winckler, III, 91. 15. Ist die Herrschaft zu gelinde, schafft sie schlaff (faul) Gesinde. 16. Je grösser Herrschaft, je grösser Knechtschaft. – Gruter, III, 53; Lehmann, II, 282, 24. 17. Je reicher die Herrschaften, desto ärmer die Unterthanen. (Wend. Lausitz.) 18. Jede Herrschaft hat eine Grenze (ein Mass, ein Ende). Daher die Russen: Die Herrschaft über das Meer gibt Gott dem Zar nicht. 19. Keine Herrschaft ist vollkommen. – Simrock, 4671. 20. Neue Herrschaft, neue Lehrzeit. – Simrock, 4668; Körte, 2817. 21. Schlimme Herrschaft hat auch ein End'. n.: Ondt herskab faaer vel ende, men ikke en ond kornmark. (Prov. dan., 285.) 22. Versäumt die Herrschaft Jahr und Tag, so ist ihre Gerechtigkeit aus. – Graf, 124, 344. Auf Rügen: Versümet de Herrschop Jahr und Dach, die gerechtigkeit diesfalls ist vthe. (Norman, 362, 33.) Drückt die kurze Verjährungsfrist für nicht erhobenen Zehnten aus. Was nach Ablauf eines Jahres nicht geleistet oder erhoben worden ist, soll verfallen sein, sodass bei fortgesetzter Versäumniss zuletzt die Ansprüche wol überhaupt hinfällig werden könnten. 23. Was hilft mir Herrschaft und alle List, wenn doch ein Floh mein Meister ist! – Bacmeister, 53. 24. Wenn die Herrschaft nicht zu Hause ist, halten Hund und Katzen Hof. – Gutzkow, Ritter vom Geist, I, 137. [Zusätze und Ergänzungen] 25. Grosse Herrschaft, grosse Sorge. Böhm.: Velike panování, velika starost. (Rybička, 336.) 26. Gute Herrschaft zieht gutes Gesinde. It.: Buon padrone fa buon servo. (Giani, 1230.) 27. Wenig Herrschaft macht grossen Frieden. Bei Tunnicius (679): Luttik underwinnes maket grôt vrede. (Pauca regens populo atque duci gratissimus omni.)
4446 Zeichen · 134 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Hêrrschaft

    Adelung (1793–1801) · +5 Parallelbelege

    Die Hêrrschaft , plur. die -en, von Herr, in dessen vorzüglichen und engeren Bedeutung, so wohl in Ansehung der Gewalt, …

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Herrschaft

    Goethe-Wörterbuch

    Herrschaft auch -fft; gelegentl abgekürzt ‘Herrsch(.)’; in den Pkten 2 u 3 wiederholt iGz ‘Knechtschaft’; von rund 540 B…

  3. modern
    Dialekt
    Herrschaft

    Elsässisches Wb. · +7 Parallelbelege

    Herrschaft [Hèràft allg. ] f. 1. Herrschaft, bei welcher man dient ( Unterschied von Dienen bi Bure n ). 2. Herrlichkei…

  4. Sprichwörter
    Herrschaft

    Wander (Sprichwörter)

    Herrschaft 1. Alle Herrschaft nimmt einmal ein End'. Lat. : Nulla potentia longa est. ( Ovid. ) ( Philippi, II, 51. ) 2.…

  5. Spezial
    Herrschaft

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Herr|schaft f. (-,-en) 1 (Macht) podëi m. 2 sovranité (-s) f. 3 (beim Autofahren) control (-oi) m. 4 ‹fig› (Beherrschung…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit herrschaft

75 Bildungen · 45 Erstglied · 28 Zweitglied · 2 Ableitungen

Ableitung von herrschaft

herr + -schaft

herrschaft leitet sich vom Lemma herr ab mit Suffix -schaft.

herrschaft‑ als Erstglied (30 von 45)

Herrschaft(s)buess

Idiotikon

Herrschaft(s)buess Band 4, Spalte 1752 Herrschaft(s)buess 4,1752

Herrschaft(s)hūs

Idiotikon

Herrschaft(s)hūs Band 2, Spalte 1713 Herrschaft(s)hūs 2,1713

Herrschaft(s)stab

Idiotikon

Herrschaft(s)stab Band 10, Spalte 1034 Herrschaft(s)stab 10,1034

Herrschaft(s)wald

Idiotikon

Herrschaft(s)wald Band 15, Spalte 1484 Herrschaft(s)wald 15,1484

herrschaften

DWB

herrsch·aften

herrschaften , verb. regieren ( mhd. hêrschaften. Lexer wb. 1, 1262 ): alle sind knecht der sund, und die sund herrschaftet sie, wie ir gott…

herrschaftgebend

DWB

herrschaftgebend , part. : unter die menge greift er ( Zeus ) mit eigenwillen, und welches haupt ihm gefället, um das flicht er mit liebende…

herrschaftlich

DWB

herrschaft·lich

herrschaftlich , adj. der herrschaft gehörig: herrschaftliche güter, praedia dominica. Stieler 813 ; herrschaftliche unterthanen, bediente; …

Herrschaftnapfli N

Idiotikon

Herrschaftnapfli N. Band 4, Spalte 775 Herrschaftnapfli N. 4,775

herrschaftsanspruch

DWB

herrschaft·s·anspruch

herrschaftsanspruch , m. : das bündnis mit den massen gegen die herrschaftsansprüche der aristokratie. preusz. jahrb. bd. 20, s. 289.

Herrschaftsgarten

PfWB

herrschaft·s·garten

Herrschafts-garten m. : 'Parkanlage bei einem Schloß, einer Villa', Heʳʳschaftsgaarde [mancherorts]. Südhess. III 340 ; Bad. II 646 . —

Herrschaftshaus

PfWB

herrschaft·s·haus

Herrschafts-haus n. : 'Grafenschloß'. Do sin die Baure ... ganz brav dorchs Schloßdor komm ins Herrschaftshaus un in die Stubb [ Münch Weltg…

herrschaft als Zweitglied (28 von 28)

Amtsherrschaft

DRW

amtsherr·schaft

Amtsherrschaft I im Besitz eines reichsstädtischen Amtes stehende Grundherrschaft amts- und eigenherrschaft 1722 Lahner,Samml. 136 Faksimile…

Freyhêrrschaft

Adelung

freyherr·schaft

Die Freyhêrrschaft , plur. die -en, eine freye Herrschaft, welche niemanden als dem Kaiser und Reiche mit Lehenspflicht zugethan ist; eine B…

gerichtsherrschaft

DWB

gerichts·herrschaft

gerichtsherrschaft , f. 1 1) gerichtsgewalt: die gemeinden haben hier ( in den marschen ) einen gewissen antheil an der gerichtsherrschaft e…

grundherrschaft

DWB

grundherr·schaft

grundherrschaft , f.; gr., dominium directum vel proprietatis Schottel 380 ; gr., patronanza, signoria territoriale Kramer teutsch-ital. 1, …

Landesherrschaft

Adelung

landesherr·schaft

Die Landesherrschaft , plur. die -en. 1) Die höchste Gewalt oder Herrschaft in einem Lande; ohne Plural. 2) Des Landesherr oder die Landesfr…

Majoratsherrschaft

DRW

majorat·s·herrschaft

Majoratsherrschaft, f. zu Herrschaft (IV) Gesamtheit der zu einem Majorat (II) gehörenden Herrschaftsgebiete 1675 Lünig,CJFeud. II 374f. Fak…

Markherrschaft

DRW

markherr·schaft

Markherrschaft, f. I wie Markgrafschaft (I) der marggraff mit einer marckherrschafft [ist belachnot] 1493 LibriFeud.(Pflantzm.) C IV II die …

Minderherrschaft

Adelung

minder·herrschaft

Die Minderherrschaft , plur. die -en, eine in Schlesien übliche Benennung solcher Herrschaften, deren Besitzer vor andern Grafen und Freyher…

Mundherrschaft

DRW

mundherr·schaft

Mundherrschaft, f. die von einem Mundherrn ausgeübte Vertretung und dessen Schutzpflicht gegenüber den ihm Untergebenen es were dann, das er…

oberherrschaft

DWB

oberherr·schaft

oberherrschaft , f. die oberste herrschaft: ein vogt, so der oberherrschaft richter ist. weisth. 1, 167 (14. jh., Luzern ), s. herrschaft 4;…

Oberlehnsherrschaft

DRW

oberlehnsherr·schaft

Oberlehnsherrschaft, f. I Oberlehnsherr als Rechtsinstitution von den vrthailen, die vor dem lehenherrn allain, oder vor seinen lehenmannen …

Obururahnherrschaft

DRW

obururahnherr·schaft

Obururahnherrschaft, f. rückwärtige Linie der Verwandtschaft dass allhier herr vatter u. frau tochter die obururahnerrschafft gegen unsers .…

Pfandherrschaft

DRW

pfandherr·schaft

Pfandherrschaft, f. I Person oder Institution, die ein Dorf, eine Stadt oder ein bestimmtes Rechtsgebiet als Pfand (I) innehat und die damit…

Privatherrschaft

DRW

privatherr·schaft

Privatherrschaft, f. I intermediärer Herrschaftsträger unterhalb der Landesherrschaft [daß] daß ampt Wollin unter privat herrschafften gesta…

Regimentsherrschaft

DRW

regiments·herrschaft

Regimentsherrschaft, f. wie Regiment (I) weil obgesagter massen durch den staat nicht anders als ein reich, regiment-herrschaft und gebiet v…

Reichsafterlehnsherrschaft

DRW

Reichsafterlehnsherrschaft, f. dem Herrn eines Reichsafterlehens unterstehendes Territorium da ... alle unsere königl. boheimbische reichs-a…

reichsherrschaft

DWB

reichsherr·schaft

reichsherrschaft , f. herrschaft über ein reich, beherrschung durch ein reich, auch ein dem reiche unterworfenes gebiet: wann ein herr oder …

schutzherrschaft

DWB

schutzherr·schaft

schutzherrschaft , f. eigenschaft, würde, macht eines schutzherrn: die wohlwollende schutzherrschaft über die kirche des abendlandes. Freyta…

stadtherrschaft

DWB

stadtherr·schaft

stadtherrschaft , f. 1 1) herrschaft über eine stadt u. ä.: stadtherschaft, magistratus, senatus. Stieler 813 ; stadtherrschaft, magistrato …

standesherrschaft

DWB

standesherr·schaft

standesherrschaft , f. herrschaft, gebiet eines standesherrn ( in der ältern bedeutung ). Adelung ; heute nur noch für die gebiete der media…

unterherrschaft

DWB

unterherr·schaft

unterherrschaft , f. , im ebneren lande gelegene herrschaft ( s. herrschaft 4, 1 unter III B 1 a α ), bes. als bezeichnung eines landestheil…

Ableitungen von herrschaft (2 von 2)

Entherrschaften

Campe

○ Entherrschaften , v. trs. der Herrschaft berauben. » Entherrschaftete Günstlinge.« Ungen. Das Entherrschaften. Die Entherrschaftung.

unherrschaftlich

DWB

unherrschaftlich , adj. adv. , gth. v. herrschaftlich: unherrschaftlichen schiffen Nicolai reise 2, 486 . plundrig und absolut u. war der si…