Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sturmwind
Sturmwind, m.
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einige nachtwachter bestellen, welche ... auch beym tag, wann sich die große sturmwinde erheben, genaue obsicht auf das feuer haben1698 DonauschwäbQb. III 86
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[solche assecuration] auf die von wasserergiessungen, erdbeben, sturmwinden und anderen ungluͤcksfaͤllen herruͤhrende beschaͤdigung derer haͤuser zu erstrecken1758 SammlBadDurlach II 479 Faksimile
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der baum ..., welcher durch sturmwind ganz oder zum theil auf den grund des andern geworfen worden, verbleibt dem vorigen eigenthümer1794 PreußALR. I 9 § 293