Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sittlichkeit
Sittlichkeit, f.
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hoͤffligkeit vnd sittligkeit eines regentenSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 414
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die hoͤchste gewalt soll schuͤtzen den ganzen staat ... gegen innere verletzungen ... der sittlichkeit, durch verwilderung der kommenden generationen, durch ruͤckfall der erwachsenen in die barbarey1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 24 Faksimile
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was unrecht ist, ist auch unsittlich, weil sittlichkeit nur in dem freyheitsgebiete gedeihen kann, aber nicht umgekehrt1798 Grolman,KrimRWiss. 2 Faksimile
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endlich sind ... uͤber ... gebrechen uͤberhaupt, insofern solche auf sittlichkeit bezug haben, wenn sie auch gleich in das gebiet der weltlichen beamten allein gehoͤren, gemeinschaftliche berathungen anzustellen1803 Reyscher,Ges. IX 8 Faksimile
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polizeigewalt ... sorgt ... für sicherheit der moralität durch aufsicht auf sittlichkeit stöhrende menschen1804 Gönner,StaatsR. 425 Faksimile
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Struv rechnet folgende stuͤcke zur polizey: ... alle gute sittlichkeit und ehrbarkeit, in kleidung, spielen, conversation u. dergl.1805 RepRecht XII 23 Faksimile
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der aufzunehmende muß ... bei der akademie ... uͤber seine sittlichkeit und naturgabe ein zeugniß [beibringen]1808 RepStaatsVerwBaiern IV 3 Faksimile
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jene ursache ist unerlaubt, welche von dem gesez verboten, der sittlichkeit entgegen, oder der staats-ordnung zuwider istBadLR. 1809 Satz 1133 Faksimile
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ein kind kann enterbt werden: ... wenn es eine gegen die oͤffentliche sittlichkeit anstoͤßige lebensart beharrlich fuͤhret1811 ÖstABGB. § 768 Faksimile
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nicht blos das starre recht, sondern auch die sittlichkeit wird als richtschnur der handlungen betrachtet1829 Mohl,WürtStR. I 7 Faksimile