Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gemahnen
gemahnen , verstärktes mahnen, mhd. gemanen, ahd. alts. gimanôn, ags. gemanian, mnd. gemanen; nhd. wesentlich nur in einer bestimmten anwendung entwickelt, die es vor dem einfachen mahnen voraus hat. 1 1) gleich dem einfachen mahnen, wenig in gebrauch. 1@a a) das ge- erscheint auch als nur von einem begleitenden hilfszeitwort angezogen ( s. sp. 1614), recht deutlich im folgenden, wenn gemanen, gebitten auf einfaches manen, bitten folgt ( das doch auch von wollen begleitet ist ), in einem erlasz des königs Ruprecht v. j. 1409: und wollen doch denselben unsern heilgen vatter den babest .. bitten…