Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
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- kennzeichnet mit folgender Angabe (im Dat.) einer Person oder Sache die räumliche Nähe des durch das Verb ausgedrückten Geschehens oder Zustandes; je nach genauer Situierung und nach der vom Verb verl
- kennzeichnet mit folgender Angabe (im Dativ) einer Person, daß diese etw. in, bei sich behält: ›bei jm.‹.
- bezeichnet mit folgendem Substantiv (im Dat.) die Stelle, an der eine Handlung angesetzt wird: ›am‹, teilweise mit instrumentaler Komponente, dann offen zu 17.
- bezeichnet mit Angabe (im Akk.) einer Person oder Sache (z. B. einer Stadt) die Richtung, auf die hin ein Geschehen abläuft: ›zu jm. / etw. hin, auf jn. zu, in etw.‹.
- kennzeichnet mit folgendem Substantiv (im Dat.) die Zeitspanne, (bei Personenangaben:) die Amtszeit der Person, innerhalb der sich ein Geschehen vollzieht: ›während, in, zu, innerhalb; unter jm.‹; in
- kennzeichnet mit folgendem Zeitausdruck die Zeitspanne oder den Zeitpunkt, seit der / dem (aus der Sicht nach rückwärts), nach der / dem (aus der Sicht nach vorne) oder vor der / dem sich ein Geschehe
- kennzeichnet mit folgender Angabe (im Dat.) der sozialen Verhältnisse die Einbettung der durch das Verb genannten Handlung oder des Zustandes in diese Verhältnisse: ›bei, innerhalb, für, am‹.
- kennzeichnet mit folgender Angabe (im Dat.) einer Person / Personengruppe oder eines Sozialbereichs den persönlichen, geistigen, sozialen Ort, an dem sich das durch das Verb genannte Geschehen vollzie
- kennzeichnet mit folgender Angabe (im Dat.) einer Person oder Instanz diejenige Größe, der gegenüber sich die durch das Verb genannte Handlung vollzieht bzw. angesichts deren ein Zustand besteht: ›jm.
- kennzeichnet mit folgender Nennung einer geistigen Fähigkeit (o. ä.) oder eines Wertes den Besitz, die Verfügung über diese Fähigkeit, den Wert: ›bei, im Besitz von, seiner (z. B. Sinne) mächtig‹.
- kennzeichnet mit folgender Nennung (im Dat.) einer religiösen Instanz (oft: Gott), einer rechtlichen, verwaltungsüblichen, sozialen Norm oder unter Berufung auf persönliche Wahrhaftigkeit oder bei Ang
- kennzeichnet mit folgendem Substantiv (im Dat.) die Strafe oder das Ereignis, das im Falle der Verweigerung einer Handlung droht: ›bei Strafe von, auf die Gefahr von, bei Verwirkung von (z. B. Leib un
- bezeichnet mit folgendem Substantiv (im Dat.) die Gemeinsamkeit des Vollzugs der durch das Prädikat benannten Handlung oder eines Zustandes: ›mit, zusammen‹; in einigen Belegen mit räumlicher Komponen
- bezeichnet mit Angabe (im Dat.) einer sozialen Gruppe die Zugehörigkeit eines Individuums zu dieser Gruppe: ›unter, inmitten‹; in einer Reihe von Belegen ist eine lokale Komponente erkennbar.
- drückt mit folgendem Substantiv (im Dat.) die Urheberschaft von etw. aus: ›von‹.
- kennzeichnet mit folgender Angabe (im Dat.) einer Person die Vermittlerschaft, über die die durch das Prädikat benannte Handlung (selten: der Zustand) erfolgt (bzw. besteht): ›über jn., vermittelst, m
- kennzeichnet mit folgender Angabe (im Dat.) einer Sache das Mittel, das die durch das Verb genannte Handlung ermöglicht: ›mittels, mit etw.‹.
- kennzeichnet mit folgender Angabe (im Dat.) einer Sache den Grund einer durch das Verb bezeichneten Erkenntnis oder das Mittel, das die Erkenntnis ermöglicht: ›aufgrund von etw., an / mit / anhand / d
- bezeichnet mit folgender unbestimmter Mengenangabe oder Nennung (im Dat.) eines Maßes oder Meßkriteriums die Einheit oder das Kriterium, nach der / dem die durch das Verb genannte Handlung (oft: ein K
- gibt mit folgender zahlenmäßig bestimmter, meist als hoch eingeschätzter Maß-, Mengen-, Umfangs-, Zeitangabe (im Dat.) an, daß das bezeichnete Maß (usw.) annähernd oder ungefähr erreicht wird: ›annähe
- ›in der Nähe, nahe, nahebei; bei etw. anwesend‹.
- ›fast, beinahe‹.
- als Adv. der Gradierung: ›ziemlich, recht‹.
- phrasematische Verwendungen.