Hauptquelle · Campe (1807–1813)
Ausgedinge Das
† Das Ausgedinge , des — s, d. Mz. w. d. Ez. in Schlesien und in der Lausitz unter den Landleuten dasjenige, was der abgehende Wirth von seinem Nachfolger jährlich an Lebensmitteln erhält; in der O. Lausitz gewöhnlich nur Gedinge. I Südpreußen und andern Gegenden versteht man darunter alles dasjenige, was ein Landwirth bei Übergabe seiner Wirthschaft an seinen Sohn, Schwiegersohn oder beim Verkauf derselben, so wie auch dasjenige, was in den Städten ein Wirth, Hausbesitzer bei der Übergabe oder dem Verkauf seiner Wirthschaft oder seines Hauses für sich ausdingt oder ausbedingt. Dieses Ausg…