Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
schmausen
schmausen, v.
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die schwelgerey des schmaussens wird durchgaͤngig in den neuern policey ordnungen verboten1762 Wiesand 968 Faksimile
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nach abgelaufener lehrzeit [soll] alles schmausen und zechen ... unterbleiben1801 RepRecht VIII 217 Faksimile
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so werden auch die gemeindsvorgesetzte angewiesen ... nie auf gemeindskösten zu schmausen1815 Tirol/ÖW. III 201 Faksimile