Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
märe
märe
- ›glaubhafter Bericht, Nachricht, Kunde über eine Begebenheit, ein Ereignis, das als wahr (im Sinne von fakten- wie von glaubenswahr) aufgenommen und erzählt wird‹; speziell: ›Evangelium als gute märe‹
- ›glaubwürdige Auskunft, Mitteilung über einen im Vergleich zu 1 eher statisch gedachten Sachverhalt, über ein Faktum‹; steht (teils im Reim) auch als Stellvertreter für den Inhalt einer folgenden Auss
- ›inhaltlich nicht verbürgte, mit Tendenz zu einer bloß erdachten, erfundenen Aussage, Erzählung; Gerücht, dessen warheit in Frage steht‹; der Zweifel findet sich teils durch Konjunktive im Belegumfeld
- ›sprechsprachlich gekonnte bis literarisch ausgestaltete Kleinform fiktiven Inhalts mit Zeichenwert für etwas hinter dem Wortlaut Stehendes, damit in der Nähe zur Fabel, zur Anekdote, zum Gleichnis; r
- ›leeres, hohles, keinem anerkannten Zweck dienendes Gerede, Geschwätz, Geklatsche; verbales Ergehen in Nichtigkeit‹; jeweils im Gegensatz zur warheit eines Bezugssachverhaltes; offen zu 6.
- ›Lügengeschichte, Unwahrheit‹.
- ›Ereignis, Geschehen, Geschichte, Begebenheit in Faktenwahrheit voraussetzender sprachlicher Fassung (z. B. eines Berichtes, einer Nachricht)‹; mehrfach Reduktion des Inhalts in Richtung auf eine bloß
- ›Tatsache, Sachverhalt, Umstände, Angelegenheit, Bewandtnis‹; auch: ›Argument, Vision‹; mit Adjektivattribut Tendenz zu Inhaltsverlagerung auf das Attribut (wie bei 7).