Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gegenmann m.
gegenmann , m. mann gegenüber, in mancherlei beziehungen. 1 1) gegner, zum kampfe, im turnier: ( bitten euch die frauen ) das ir morgen nach mittag mit einem gegenmanne auch in der schranken vor unser künigin und uns ritterspil zu treiben erscheinen. Wilw. v. Sch. 159; Kunimundus gibt sich an, heute seinen gegenmann zu bestehen. Ramlers Logau 1791 1, 28 ( nr. 69), bei Logau 1, 2, 55 und Lessing 5, 120 nur seinen mann; kein schwert, das nicht den bund gebrochen, nicht etwa hinterrücks den gegenmann durchstochen. Göthe 12, 214 ( Walpurgisnacht ); jener sprach: hier dein gespann, dein gegenmann. …