Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
standesamt n.
standesamt , n. behörde zur beurkundung von veränderung des ' personenstandes ', d. h. von eheschlieszungen, geburten und todesfällen; in Deutschland zunächst als französische einrichtung in den von Napoleon occupierten gebieten, vgl. Bachem staatslex. 4, 473 : gebühren und geldstrafen, welche in gemäszheit dieses gesetzes zur erhebung gelangen, flieszen ... den gemeinden zu, welche die sächlichen kosten der standesämter zu tragen haben. reichsgesetz vom 6. febr. 1875 § 70. — dazu standesamtlich, adj., z. b. standesamtliche eheschlieszung, standesamtliches attest; standesamtsbezirk, m., vgl. S…