Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Standrecht N.
Standrecht, N. ›im Ausnahmezustand oder Kriegszustand geltendes Recht zur Erhaltung der Ordnung in bestimmten Fällen in einem abgekürzten Verfahren (u.a. sogar im Stehen) zu entscheiden und zu vollstrecken‹, 16. Jh., s. Stand, Recht