Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
bändig
bändig , qui vinculo paret, qui domatur, mhd. bendec ( Ben. 1, 134 b ), von thieren, welchen ein band angelegt ist, und wird dann auf andere dinge bezogen: alt hund sind bös bendig zu machen. H. Sachs I, 368 d . Ayrer 58 b ; alt hund bös pendig sind zu machen. III. 3, 52 c . 69 a ; wann alter hund zu aller frist nit pändig recht ze machen ist. Schwarzenb. 127, 1. 153, 2 ; leszt niemand ab von alter art, ein alter hund schwer bendig wart. Kirchhof wendunm. 68 a ; denn alte hunde lassen sich nicht bendig machen liederlich. Hayneccius Hansoframea 2, 1 ; alt hund sind nicht gut bendig zu machen. L…